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Klimapolitik
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Internationale Klimapolitik: der UNFCCC-Prozess |
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| Dagmar Kiyar |
Einführung
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"Don't cook the climate" – Aktivisten demonstrieren auf der Klimakonferenz auf Bali 2007. Foto: AP
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Politisch wird das Problem “anthropogener Klimawandel” durch eine Vielzahl von Abkommen und konkreter Maßnahmen auf allen politischen Ebenen angegangen. Die internationale Klimapolitik ist heute ein zentraler Bestandteil globaler Politik. Eingebettet in das System der Vereinten Nationen finden jährlich die Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC (Klimarahmenkonvention) und des Kyoto-Protokolls sowie weitere zahlreiche Verhandlungen statt.
Aber auch neben der Staatengemeinschaft gibt es eine Reihe multilateraler Vereinbarungen, so genannte "Parallel tracks", die einen Beitrag zur Lösung der Klimaproblematik leisten sollen.
Geprägt ist die internationale Klimapolitik durch zwei grundsätzliche Ansätze: die Politik der Mitigation, d.h. der Vermeidung und Minderung von klimaschädlichen Gasen und der Adaptation, der Anpassung an den Klimawandel. Beide Ziele sind in den internationalen Verträgen festgeschrieben; bislang steht aber die Minderung im Mittelpunkt der internationalen Bemühungen. Mit fortschreitendem Wissen über die zu erwartende Geschwindigkeit, die Ausprägung und die Folgen des Klimawandels, erhält die Anpassung zunehmende Bedeutung.
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Zur Person |
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Dagmar Kiyar geb. 1977; Studium der Politikwissenschaft, Wirtschaftspolitik und Soziologie (M.A.) in Münster; wissenschaftliche Assistentin in der Forschungsgruppe "Energie, Verlehrs- und Klimapolitik" am Wuppertal Institut. Ihre Schwerpunkte der Arbeit sind: Internationale Klimapolitik, Carbon Funds und staatliche Ankaufprogramme.
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 |  | Der UNFCCC-Prozess
Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development – UNCED), dem so genannten "Erd-Gipfel" 1992 in Rio de Janeiro, wurde die United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), zu deutsch Klimarahmenkonvention, (KRK) verhandelt und unterzeichnet. Die Anfänge der internationalen Bemühungen zum Schutz des Klimas sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Die Klimarahmenkonvention trat 1994, 90 Tage nachdem sie von 50 Staaten ratifiziert worden war, in Kraft. Bis heute haben 192 Staaten die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Die Annex I-Staaten, d.h. Industrie- und Transformationsländer, verpflichteten sich in Rio, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf den Stand von 1990 zu reduzieren.
| Jahr |
Konferenz/Ereignis |
Wirkung/ Beschlüsse |
| Jahr |
Konferenz/Ereignis |
Wirkung/ Beschlüsse |
| 1979 |
1. Weltklimakonferenz in Genf |
Anreicherung von Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre wird problematisiert Weltklimaprogramm (WCP, World Climate Programme) unter der Leitung der WMO wird ins Leben gerufen |
| 1985 |
Konferenz der World Meteorological Organisation (WMO), Villach, Österreich |
Warnung vor dem anthropogenen Einfluss auf die Veränderung des Weltklimas |
| 1988 |
Klimakonferenz in Toronto |
Aufruf zu CO2-Reduktionen von 20% bis 2005; Technologietransfer zwischen Staaten des Nordens und des Südens wird diskutiert
Gründung des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) |
| 1990 |
1. Assessment Report des IPCC
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Forderung nach internationalen Verträgen zum Schutz des Klimas |
| 1992 |
UNCED in Rio de Janeiro |
Unterzeichnung der UNFCCC durch mehr als 150 Staaten |
Die Klimarahmenkonvention (KRK) im Detail
Artikel 2 der KRK beschreibt das wesentliche Ziel: eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen, so dass sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können. Um die Entwicklung der Treibhausgasemissionen verfolgen zu können, haben sich die Vertragspartner dazu verpflichtet, regelmäßige Berichte zu veröffentlichen, die so genannten National Communications.
Die gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern ist in Artikel 4 der KRK festgehalten. Dieses Prinzip soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Industriestaaten bereits mit dem Beginn der Industrialisierung Treibhausgase emittiert haben, und auch heute noch für hohe Pro-Kopf-Emissionen und hohe absolute Emissionen verantwortlich sind.
In Artikel 4.2. (d) ist die Überprüfung der Angemessenheit der Verpflichtungen (Review of adequacy of commitments) der Industriestaaten festgeschrieben. Mit Hilfe dieser Überprüfung soll geklärt werden, ob die vereinbarten Reduktionsziele der KRK ausreichen, um die Stabilisierung der Emissionen auf einem ungefährlichen Niveau zu erreichen.
Artikel 7 setzt jährliche Treffen fest. Aufgabe dieser Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties – COPs) ist die Überprüfung der Durchführung der KRK und der damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente sowie die Entscheidung über notwendige Beschlüsse, um die Durchführung des Übereinkommens zu gewährleisten.
Die ersten Schritte
Die erste COP tagte 1995 in Berlin, ein Jahr nach Inkrafttreten der KRK. Ergebnis der Berliner Verhandlungen war das so genannte "Berliner Mandat", in dem festgestellt wurde, dass die bisherigen Verpflichtungen nicht angemessen seien. In Folge dessen wurde beschlossen, Maßnahmen zu erarbeiten und Emissionsbegrenzungs- und Reduktionsziele zu bestimmen und zu verhandeln. Konkrete Mengenziele oder eine Umsetzungsfrist konnten jedoch nicht vereinbart werden.
Von Berlin nach Kyoto
Die in Berlin initiierten Protokollverhandlungen wurden 1997 auf der dritten COP im japanischen Kyoto mit dem Kyoto-Protokoll zum Abschluss gebracht. Die Verhandlungen überlagerte jedoch ein sich abzeichnender grundsätzlicher Nord-Süd-Konflikt: Hauptkontroverse waren die Verpflichtungen der einzelnen Staaten und deren jeweilige Verantwortung für den Klimawandel. Während die Entwicklungsländer gemäß dem Berliner Mandat verbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer diskutieren wollten, betonten vor allem die USA, dass die COP auch weitere Verhandlungspunkte thematisieren könnte und müsste. Die USA bestanden darauf, dass ebenfalls bindende Emissionsziele für Entwicklungsländer überdacht werden sollten.
Das Kyoto-Protokoll
Ergebnis dieser schwierigen Verhandlungen war das Kyoto-Protokoll (KP). Darin verpflichten sich die so genannten Annex-B Staaten, die im Wesentlichen alle Industrieländer umfassen, ihre Emissionen um insgesamt 5,2 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012 (erste Verpflichtungsperiode des KP) zu reduzieren. Die Reduktionsverpflichtung bezieht sich im Vergleich auf die Emissionen des Basisjahres 1990 und kann nicht nur durch die Reduktion von CO2-Emissionen erfüllt werden, sondern durch Reduktionen der Emissionen eines so genannten "basket" von sechs Gasen. Dieser umfasst die Treibhausgase: - Kohlendioxid (CO2),
- Methan (CH4),
- Distickoxid (N20) (Lachgas),
- wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (FKW),
- perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (PFC),
- Schwefelhexafluorid (SF6).
10. Juli 2008 |
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