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Migration und Integration in Deutschland
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Migrationspolitische Ämter und Vorhaben der Koalition |  |
| Carolin Reißlandt |
Nachdem die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Oktober 2005 ihre Regierungsgeschäfte aufgenommen hatte, richtete sie die Migrationspolitik inhaltlich und personell neu aus. Im Koalitionsvertrag wurden migrationspolitische Vorhaben für die Legislaturperiode festgeschrieben. Außerdem besetzte man migrationspolitisch wichtige Ämter innerhalb der Bundesregierung mit neu. Dies betraf:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
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Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Foto: Bundesbildstelle
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Seit November 2005 übt Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU) das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ("Bundesintegrations- beauftragte") aus. Sie löste damit Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) ab. Zugleich wurde Maria Böhmer zur ersten Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt ernannt.
Der Bundesminister des Innern und ihm nachgeordnete Ämter
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Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesminister des Innern (2005-2009) Foto: Bundesbildstelle
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Das Politikfeld "Migration und Integration" ist hauptsächlich dem Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet. Seit November 2005 steht es unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), der dieses Amt bereits im Kabinett Kohl/Genscher von 1989 bis 1991 bekleidete.
Neuer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, u.a. zuständig für die Abteilung M: Migration, Integration, Flüchtlinge, Europäische Harmonisierung, wurde August Hanning (CDU). Zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannte man Peter Altmaier (CDU), der u.a. für Migrations- und Ausländerpolitik sowie Innere Sicherheit zuständig ist.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg erhielt schon mit dem Zuwanderungsgesetz Anfang 2005 umfassende Kompetenzen in der Integrationsförderung. Laut Koalitionsvertrag soll es als "Kompetenzzentrum für Integration" weiter gestärkt werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
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Dr. Christoph Bergner (CDU), Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Foto: Bundesbildstelle
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Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten hat seit Februar 2006 Dr. Christoph Bergner inne, der Hans-Peter Kemper (SPD) ablöste. Sein Amt ist ebenfalls dem Bundesministerium des Innern zugeordnet.
Migrationspolitik im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2005
Die migrationspolitischen Schwerpunkte der seit November 2005 amtierenden Bundesregierung sind die Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sowie die Steuerung weiterer Zuwanderung. Der entsprechende Abschnitt im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 steht unter dem Titel "Migration steuern - Integration fördern" (Kapitel VIII, "Sicherheit für die Bürger").
Integration:
Integration könne nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt werde, heißt es im Vertrag. Die Integration von in Deutschland lebenden Ausländern müsse als Querschnittsaufgabe vieler Politikfelder gelten. Dabei soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg als Kompetenzzentrum für Integration gestärkt werden. Ein wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik sei der interreligiöse und interkulturelle Dialog. Dieser solle vor allem mit den großen christlichen Kirchen sowie mit Juden und Muslimen geführt werden. Die Gleichbehandlung der Geschlechter müsse in den interreligiösen Dialog aufgenommen werden.
Flucht, Asyl und Illegalität
Zur Bekämpfung der Fluchtursachen werde die neue Bundesregierung verstärkt mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten und dies auch auf Ebene der EU unterstützen. Die Koalitionspartner sprechen sich zwar für eine europaweite Regelung der Flüchtlingspolitik aus, betonen aber, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt weiterhin in der nationalen Kompetenz bleiben müsse. Diverse EU-Richtlinien sollen durch ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt werden. Das im Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz soll in seiner praktischen Anwendung überprüft werden. Auch wurde im Koalitionsvertrag ein so genannter Prüfauftrag für den Bereich der Illegalität festgeschrieben. Hier soll festgestellt werden, welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem besonders sensiblen Bereich möglich wären. Ein Prüfauftrag muss aber nicht zwangsläufig in Gesetzesinitiativen o. Ä. münden.
Einbürgerung
Hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsrechts strebt die große Koalition die Herstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis an. Bei Einbürgerungen soll das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Verleihung einbezogen werden.
Abschiebungen
Im Bereich der Rückführung sieht der Vertrag vor, Hindernisse für eine Abschiebung bei Straftätern zu beseitigen. Außerdem soll eine gemeinsame Warndatei aller Auslandsvertretungen und -behörden eingerichtet werden, zu der die Sicherheitsbehörden Zugang erhalten sollen.
Besondere Zielgruppe - Mädchen und Frauen
Schließlich gehen die Koalitionspartner in einem Unterkapitel auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ein. Ziel ist hier die "gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben". Für den Einstieg in Bildung und Beruf sei in erster Linie die Vermittlung der deutschen Sprache wichtig. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Problem der Zwangsverheiratungen gewidmet. Die neue Bundesregierung will die Rechtsstellung der betroffenen Frauen und Mädchen sowie die Beratungsangebote verbessern. Zwangsverheiratung soll außerdem als eigener Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. (...)
Quelle: Der Beitrag basiert in weiten Teilen auf einem Artikel von Stefan Alscher in: Newsletter Migration und Bevölkerung 10/2005
15. Mai 2007 |  |
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