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Dossier bpb.de

Geschichte der europäischen Migrationspolitik

Erste Phase: Koordinierte Politik der Mitgliedsstaaten (1957-90)

Dr. Petra Bendel

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Zuwanderung in die einzelnen westeuropäischen Staaten in mehreren Etappen:
  1. durch Flucht und Vertreibung infolge des Zweiten Weltkriegs,
  2. durch die Entkolonialisierung Afrikas, Süd- und Südostasiens sowie der Karibik
  3. durch die Anwerbung von Arbeitskräften, die für die boomenden Wirtschaften einiger westeuropäischer Länder benötigt wurden, und
  4. durch den anschließenden Nachzug von Familienangehörigen.
Mit diesen Migrationsetappen verdreifachte sich die Zahl von Zuwanderern in Westeuropa (heutige EU-15, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz)
Gastarbeiter bei der Arbeit in den 60er Jahren
Grossansicht des Bildes
Gastarbeiter bei der Arbeit in den 60er Jahren © Bundesbildstelle
zwischen 1950 und den frühen 1970er-Jahren. Als sich ab 1973 (Ölkrise) und verstärkt in den frühen 1980er-Jahren die Lage auf den Arbeitsmärkten verschlechterte, versuchten viele Aufnahmeländer ? darunter auch die Bundesrepublik Deutschland -, die angeworbenen Arbeitskräfte wieder zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu bewegen. Allerdings gelang dies nur zum Teil, denn viele Einwanderer hatten inzwischen in den Aufnahmestaaten Fuß gefasst und ihre Familien nachgeholt. Oder, wie es der Schweizer Schriftsteller Max Frisch 1964 ausdrückte: "Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen."

In dieser ersten Phase waren die Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft der Auffassung, dass Migrationspolitik durch die Nationalstaaten selbst zu regeln sei. Diese mussten sich nach den internationalen Normen sowie einigen originär europäischen Freizügigkeitsrechte richten. Dennoch sahen die Mitgliedstaaten der EG mit der Zeit einen wachsenden Bedarf, ihre Einwanderungs- und Asylpolitiken zu koordinieren, weil die Steuerung von Zuwanderung in einem Staat automatisch auch in Positionen anderer Staaten eingreift. Zunächst arbeiteten die EG-Staaten nur bei einigen grenzüberschreitenden Problemen zusammen: etwa bei der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere der Terrorismusabwehr, sowie bei der Einschränkung des Drogenhandels in Form der 1975 gegründeten TREVI-Gruppe (Terrorism, Radicalism, Extremism, Violence International) und der 1989 ins Leben gerufenen CELAD-Gruppe (Comité Européen de Lutte Antidrogue).

Schengen I und der wachsende Bedarf einer Harmonisierung der Migrationspolitik

Durch den Wegfall der Grenzen im Innern Europas ziehen die Migrationsbewegungen in einem Land der Gemeinschaft automatisch auch Konsequenzen für andere europäische Länder nach sich. Mit der Herstellung eines gemeinsamen Marktes durch die Einheitliche Europäische Akte von 1986 und dem Abbau der Binnengrenzen im Rahmen des Schengen-Abkommens von 1985 (Schengen I) wurde deutlich, dass Zuwanderung allein auf nationaler Ebene nicht mehr zu steuern war. Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten gründeten verschiedene gemeinsame Arbeitsgruppen (Ad-Hoc-Gruppe "Einwanderung", Koordinatorengruppe "Freizügigkeit"), die Vorschläge zur Koordinierung der Einwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitiken unterbreiteten.


29. Januar 2008


 
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