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Geschichte, Bedeutung und Struktur des EP
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Was ist das Europäische Parlament? |  |
| Daniela Braun |
| Wie zahlreiche Institutionen der EU kann das Parlament nicht direkt mit den Institutionen des nationalen Kontexts verglichen werden. Deshalb ist die Frage "Was ist das EP?" nicht mit einer einfachen Definition zu beantworten. |
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| Das Europäische Parlament aus der Vogelperspektive. Bild: Europäisches Parlament |
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 |  | Das EP hat seine Wurzeln in der ersten Phase der europäischen Integration und ist damit so alt wie die EU selbst. Bereits mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch den 1951 unterzeichneten Vertrag von Paris wurde eine Versammlung von 78 Parlamentariern geschaffen. Deren Mitglieder wurden jedoch nicht direkt gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten entsandt. Zudem hatte diese so genannte "Gemeinsame Versammlung" ausschließlich beratende Funktionen und galt in gewissem Maße als Kontrollorgan der Europäischen Kommission.
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Zur Person |
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Daniela Braun, Jahrgang 1980, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Mannheimer Zentrum für europäische Sozialforschung (MZES) und Doktorandin in der deutsch-französischen Doktorandenschule "Comparing Democratic Societies in Europe" (CODESE) der Universität Stuttgart. Sie hat Soziologie und Romanistik in Heidelberg studiert. In ihrer Magisterarbeit beschäftigte sie sich mit Europäischer Identität. |  |
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 |  | Als im Rahmen der 1957 unterzeichneten Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet wurden, erweiterten sich auch die Aufgaben der Versammlung. Sie hatte zwar weiterhin nur beratende Funktionen, diese wurden jedoch auch auf die neuen Organisationen EWG und EURATOM ausgedehnt. Durch einen Beschluss der Abgeordneten wurde die "Gemeinsame Versammlung" bereits im Jahr 1962 in "Europäisches Parlament" umbenannt. Diese Namensänderung wurde jedoch erst 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) umgesetzt.
Bei den verschiedenen Vertragserweiterungen bzw. der Einführung der Direktwahl wurden dem EP Schritt für Schritt über die Zeit mehr Beteiligungsrechte eingeräumt. Seit 1970 sind die Abgeordneten am Haushaltsverfahren der Europäischen Gemeinschaften (EG) beteiligt, wobei diese Kompetenzen 1975 noch ausgeweitet wurden. Dies bedeutet, dass das EP am Ende des Haushaltsverfahrens den Gesamthaushalt billigen muss. Insbesondere im Zuge der ersten Direktwahlen zum EP im Jahr 1979 haben sich die Rechte des Parlaments erweitert.
Die Direktwahl der europäischen Abgeordneten öffnete die Diskussion für eine breitere Kompetenzerweiterung, die in den 1980er-Jahren im Zusammenhang mit der EEA schließlich auch stattfand. Zum einen erhielt das Parlament in einigen Bereichen legislative Kompetenzen über das so genannte Verfahren der Zusammenarbeit, etwa bei der Gesetzgebung zur Einrichtung des Binnenmarktes. Zum anderen wurde dem EP im Bereich der Außenpolitik ein Zustimmungsrecht zu Beitritts- und Assoziierungsverträgen eingeräumt.
Mit der Einführung des so genannten Mitentscheidungsverfahrens im Zuge des Maastrichter Vertrags (unterzeichnet 1992) wurde das EP in verschiedenen Politikbereichen zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber neben dem Rat. Im Vertrag von Amsterdam (unterzeichnet 1997) wurde dieses Verfahren auf zusätzliche Bereiche ausgeweitet.
Nachdem mit dem Vertrag von Nizza (unterzeichnet 2001) eine umfassende Reformierung der Vertragsgrundlagen der EU eingeleitet werden konnte, wurde unter portugiesischer Ratspräsidentschaft ein Reformvertrag formuliert: der Vertrag von Lissabon (zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels noch nicht in Kraft getreten). Für das EP hätte der Reformvertrag eine neuerliche Ausweitung seiner parlamentarischen Funktionen zur Folge. Allerdings erhält das EP auch bei der Ratifizierung des Reformvertrags keine Mitwirkung an der strukturellen Gestaltung der EU.
Arbeitsorte und Arbeitssprachen des EP
Der Sitz des EP befindet sich zwar im elsässischen Straßburg, die Arbeitsorte verteilen sich jedoch auf insgesamt drei verschiedene europäische Länder: Belgien, Frankreich und Luxemburg. Während in Straßburg meistens die Plenartagungen stattfinden, sind in der belgischen Hauptstadt Brüssel die monatlichen Ausschuss- und Fraktionssitzungen angesetzt. Manchmal werden in Brüssel auch Plenartagungen abgehalten, die jedoch meist kürzer sind und im Sprachgebrauch der Parlamentarier "Mini-Sitzungen" genannt werden. Auch die Verwaltung des EP, das Generalsekretariat, ist auf zwei Standorte verteilt: Brüssel und Luxemburg.
Die Existenz der drei verschiedenen Arbeitsorte erklärt sich aus der Geschichte des Parlaments. Zu Beginn waren alle Institutionen der EGKS in Luxemburg angesiedelt, für die "Gemeinsame Versammlung", aus der das EP hervorging, konnte jedoch dort kein geeignetes Gebäude gefunden werden. Deshalb wurde als Alternative das Plenargebäude des in Straßburg ansässigen Europarats gewählt.
Erst in der Folgezeit mit der Gründung der EWG und der EURATOM verlagerte sich das Gewicht nach Brüssel, was dazu führte, dass die Ausschusssitzungen häufiger dort abgehalten wurden. Obwohl eine Verlegung aller Plenartagungen und des Generalsekretariats nach Brüssel angedacht wurde, blieb es aufgrund von Protesten aus Luxemburg und Straßburg bei der provisorischen Aufteilung.
Allerdings kennzeichnen nicht nur verschiedene Arbeitsorte das EP, sondern auch die zahlreichen Arbeitssprachen, was sich aus dem Grundsatz der politischen Gleichheit aller EU-Bürger ergibt. Aktuell arbeitet das EP in 23 Amtssprachen. Da alle offiziellen Texte übersetzt sowie Vorträge oder Debatten gedolmetscht werden müssen, bringt diese Sprachen-Souveränität nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch hohe Kosten. Außerdem weisen einzelne Sozialwissenschaftler darauf hin, dass diese Sprachenvielfalt auch ein Grund für die fehlende Spontaneität der Debatten im EP sei bzw. sich die Arbeit im EP allgemein verzögere.
Wahlen, Abgeordnete und Fraktionen des EP
Wie bereits der historische Überblick zeigte, gibt es seit 1979 Direktwahlen, die regelmäßig alle fünf Jahre in der zweiten Juniwoche stattfinden. Bei den Wahlen zum EP wird das jeweils nationale Wahlrecht angewandt. Es steht jedoch immer noch ein einheitliches Wahlverfahren für alle Mitgliedsstaaten zur Diskussion.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist im Laufe der Zeit bedingt durch die Erweiterungen der EU angestiegen. Bestand die "Gemeinsame Versammlung" noch aus 78 Abgeordneten neun verschiedener Nationalitäten, repräsentieren heute 785 Abgeordnete aus 27 Mitgliedsstaaten die Bevölkerung der EU. Nach der EP-Wahl im Juni 2009 sieht der Vertrag von Nizza eine Gesamtzahl von 736 Abgeordneten vor.
Der Schlüssel für die Verteilung gibt die Größe der Bevölkerung allerdings nur unzureichend wieder. Dies wird bei einem Vergleich des bevölkerungsstärksten EU-Mitgliedsstaats Deutschland mit dem bevölkerungsschwächsten Malta deutlich. Ein deutscher EP-Abgeordneter repräsentiert etwa 800.000 Bürger, während ein Abgeordneter aus Malta 80.000 Bürger vertritt. Eine proportional gleiche Repräsentation ist jedoch mit Blick auf die unterschiedliche Bevölkerungsgröße nur schwer umzusetzen. Würde dies angestrebt werden, so wäre das Parlament mit dem Problem konfrontiert, dass kleine Mitgliedsländer noch weniger Abgeordnete stellen könnten bzw. die Anzahl aller Abgeordneten deutlich vergrößert werden müsste.
Wie in nationalen Parlamenten werden auch im EP Fraktionen gebildet. Diese setzen sich nicht nach dem Herkunftsland, sondern nach der Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppe zusammen, beispielsweise den Christ- oder Sozialdemokraten. Bereits seit den ersten Wahlen zum EP im Jahr 1979, jedoch mit zwischenzeitlichen Namensänderungen, gibt es drei große Fraktionen: die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), die Europäische Volkspartei/Europäische Demokraten (EVP/ED) sowie die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE).
Im Laufe der Zeit bildeten sich daneben neue Fraktionen heraus: die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (GRÜNE/EFA), die Fraktion Union für das Europa der Nationen (UEN), die Könföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (KVEL/NG), der überwiegend Parteien mit sozialistischen oder kommunistischen Zielsetzungen angehören, sowie die europakritische Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie (IND/DEM).
Reichweite und Grenzen der Kompetenzen des EP
Mit den ersten EP-Wahlen im Jahr 1979 erlangte das EP sukzessive mehr demokratische Beteiligungsrechte, was wiederum Veränderungen im (Un-)Gleichgewicht gegenüber der Europäischen Kommission und dem Rat mit sich brachte. Insbesondere mit Hinblick auf Legislativ- und Haushaltsverfahren sowie zentrale Wahlakte konnte sich das EP zumindest zu einem gleichwertigen Mitspieler neben dem Rat und der Kommission entwickeln. Trotz der zunehmenden Rechte und Kompetenzen hat das EP aber auch heute noch nicht die gleichen Rechte wie nationale Parlamente.
Während beispielsweise in jedem der Mitgliedsstaaten der EU das jeweilige Parlament die gesetzgebende Gewalt innehat, kann das EP nur über einzelne Bereiche des Legislativrechts bestimmen - und das auch nicht in Eigenregie, sondern nur in Zusammenarbeit mit dem Rat. Vor allem in zentralen Politikfeldern wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Beschäftigungspolitik ist die Mitwirkung des EP nur sehr begrenzt möglich. Die vorgesehenen Bestimmungen im Verfassungs- oder Reformvertrag scheinen jedoch die wesentlichen Trends der Vergangenheit fortzusetzen, so dass mit weiteren Kompetenzzuwächsen gerechnet werden kann.
Literatur
Pfetsch, Frank R. (2001): Die Europäische Union. Geschichte, Institutionen, Prozesse. München: Wilhelm Fink Verlag. Insbesondere S. 150-164.
Wessels, Wolfgang (2004): Das politische System der EU. In: Werner Weidenfeld (2004): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung/Band 442).
Wessels, Wolfgang (2008): Das politische System der Europäischen Union. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. Insbesondere S. 119-154.

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07. April 2009 |  |
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Die Europäische Einigung von 1945 bis heute
Erfolg trotz Krisen, Rückschlägen und Stillstand: Gerhard Brunn stellt den Prozess der wirtschaftlichen und politischen Integration Europas von den Anfängen bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts dar. |
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