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Ideologie

Der Schmittismus der Jungen Freiheit


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und seine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Von Prof. Wolfgang Gessenharter
Zur Fragestellung

jf
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Website der Wochenzeitung Junge Freiheit: "Lesen, was Sache ist".
Der Begriff "Schmittismus" ist im engsten Umfeld der Jungen Freiheit (JF) im Jahre 2003 geprägt worden. In einer Schrift des mit der JF eng verbundenen Instituts für Staatspolitik (IFS) wird quasi für die eigenen Reihen ein "verbreiteter 'Schmittismus'" festgestellt. Gleichzeitig wehrt sich der namentlich nicht genannte Autor jedoch gegen Versuche von "Teilen der politischen Linken", seine eigene Position, die er schlicht als "konservativ" bezeichnet und "deren Verankerung im Grundgesetz unbezweifelbar" sei, "zu delegitimieren". In dieser Schrift wird also nicht mehr aber auch nicht weniger behauptet, als dass eine grundlegende Orientierung an Carl Schmitt einerseits und gleichzeitig am Grundgesetz andererseits möglich sei.

Im folgenden versuche ich zu zeigen, dass beide Orientierungen zusammenzubringen dem Versuch der Quadratur des Kreise ähnelt. Ich werde also im folgenden zuerst den Gegenstand meiner Analyse, die JF und ihre neurechte Ausrichtung, kurz vorstellen. Sodann wird sich eine Charakterisierung der Position Carl Schmitts anschließen. Ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist Gegenstand des nächsten Schrittes. Im vorletzten Abschnitt werden zwei Beispiele aus der JF analysiert, um deutlich zu machen, dass auch heute noch Carl Schmitts Positionen in der JF zum Tragen kommen, in der Tat also auch heute noch "Schmittismus" vorliegt. Zum Schluss muss allerdings darauf verwiesen werden, dass es in der Bundesrepublik immer wieder Beispiele dafür gibt, dass grundgesetzwidrige Positionen durchaus zum ganz normalen politischen Alltag gehören.

Zur Person
Prof. em. Dr. Wolfgang Gessenharter
Geb. 1942, studierte Theologie, Philosophie, Politikwissenschaften und Soziologie an den Universitäten München und Freiburg i.Br. Von 1973-2007 war Professor für Politikwissenschaft, insbes. Politische Theorie, am Fachbereich Wirtschafts- und Organisationswissenschaften der Universität der Bundeswehr Hamburg. Schwerpunkte der Forschung: Demokratietheorie; Politische Kultur; Minderheiten; Rechtsextremismus/Neue Rechte ; Neue Bürgerbeteiligungsverfahren in Theorie und Praxis. Seinen Text entnahmen wir mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag dem Band "Stephan Braun, Ute Voigt; 'Die Jugendzeitung Junge Freiheit - Kritische Analysen zu Programmatik, Inhalten, Autoren und Kunden', Verlag für Sozialwisenschaften, Wiesbaden Juni 2007.

Die Neue Rechte und die Junge Freiheit

Die erwähnte Schrift aus dem Institut für Staatspolitik ist als eine Selbstverteidigung zum Thema "Neue Rechte" publiziert worden. Die Veröffentlichung erfolgte als Heft 5 der "Wissenschaftlichen Reihe", also offenbar mit einem gewissen wissenschaftlichen Anspruch. In einem "Fazit" wird am Ende der Schrift bemerkt, dass die "Neue Rechte" "keine Einheit" bilde, vielmehr bestehe sie – "wenn überhaupt" – aus drei "unabhängigen intellektuellen Strömungen", nämlich einer "nationalrevolutionären", einer "volkskonservativen" und einer "nationalliberalen Bewegung". Während erstere "ihre Bedeutung schon vor längerer Zeit verloren" habe, sähen sich letztere "seit geraumer Zeit scharfen Angriffen ausgesetzt". Diese Angriffe seien nichts anderes als eine Denunziation seitens jener "Teile der politischen Linken, die an einem einheitlichen Feindbild festhalten und mit den 'Neuen Rechten' immer auch das bürgerliche Lager treffen wollen, um es an einer selbständigen weltanschaulichen Orientierung zu hindern."

Einmal abgesehen von der Larmoyanz, der Wehleidigkeit, die aus diesen Zeilen spricht und in einem bemerkenswerten Gegensatz steht zu der Freude und Heftigkeit, den politischen Gegnern gegenüber auszuteilen, ist die Feststellung zu unterstützen, dass es sich bei den Neuen Rechten durchaus nicht um eine kompakte Einheit, sondern eher um untereinander konkurrierende, manchmal heftig streitende Strömungen handelt. Dabei dürfte jener Teil der Bewegung, der sich in dieser Schrift selbst als "volkskonservative Strömung" bezeichnet und sich bis heute um die JF sammelt, über die größte intellektuelle Ausstrahlungskraft im rechten Lager und über die relativ größte neurechte Präsenz im rechtskonservativen Bereich verfügen. Nirgendwo anders tummeln sich derart viele Personen und Persönlichkeiten aus diesem Bereich wie in der JF und ihrem Umfeld.

Beim ideologischen Rahmen sieht die IFS-Schrift zwischen den genannten Strömungen einen "Konsens in gewissen Punkten": "Verteidigung der nationalen Interessen nach außen, EU-Skepsis, Mitteleuropa-Vision, Ablehnung des Multikulturalismus, Errichtung des 'starken Staates'", aber insbesondere "Widerspruch gegen die 'Ideen von 1968'" . Dieser Konsens sei jedoch "nicht statisch, eher handelt es sich um eine intellektuelle Suchbewegung", fährt der Autor fort und scheint damit suggerieren zu wollen, dass man nach vielen Richtungen offen sei. Was dabei allerdings aus dem Blick gerät, ist die relativ eindeutige Quelle des Impulses für diese Suchbewegung. Sie ist nämlich genau in jenem oben genannten "Schmittismus" zu finden, der für die JF früher schon einmal deutlicher auf die Fahne geschrieben war. So gab man etwa 2001 den Lesern zu verstehen, dass man das eigene fünfjährige Bestehen 1991 bewusst in Plettenberg, dem Wohn- und Begräbnisort Carl Schmitts, gefeiert habe, weil die "Beschäftigung" mit diesem Denker "bei der JF einen großen Raum" einnehme.

Bevor auf das Wirken Carl Schmitts und auf seinen Einfluss auf die bundesrepublikanische Neue Rechte eingegangen wird, muss kurz auf ein erwartbar opportunistisches Verhalten der meisten Akteure im rechten Lager nach dem SRP-Verbot hingewiesen werden. 1952 erfolgte bekanntlich das Verbot der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP) durch das Bundesverfassungsgericht, dem 1956 das der linksextremen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) folgte. Seither war ein deutliches Signal gesetzt, dass die Bundesrepublik sich gegen ihre Feinde notfalls auch mittels Verbote wehren würde. Zu erwarten war seit diesen Jahren, dass sich Akteure am rechten (wie natürlich auch am linken) Rand des politischen Spektrums einer Argumentationsweise bedienen würden, die sie nicht sofort in die offenen Messer der Verfassungsschutzbehörden laufen lassen würden. Nur ganz selten verstießen Extremisten gegen die in den beiden Verbotsverfahren aufgestellten Grenzen absichtlich, um – wie im Falle des Neonazis Michael Kühnen in den 80er Jahren – bei ihren Anhängern den Märtyrer-Status zu erlangen. In den meisten anderen Fällen aber testeten die rechten und linken Akteure die Grenzen aus und versuchten dabei, diese in ihrem Sinne auch dauerhaft zu verschieben und dabei das Ziel einer "kulturellen Hegemonie" anzupeilen. Zu diesem Zweck hat insbesondere die Neue intellektuelle Rechte unterschiedliche Strategien eingesetzt, die auch mehr oder minder erfolgreich in ihrer Erosion der Abgrenzung zwischen rechtskonservativ und rechtsextremistisch waren . Fast immer aber waren "die Ideen der Neuen Rechten in Deutschland... von einem fernen Spiegel reflektiert. Dieser Spiegel ist Carl Schmitt", so einer der Stammautoren der JF, Winfried Knörzer, schon 1995.


18. Dezember 2007

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