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Menschen- und Minderheitenrechte

Das türkische Selbstverständnis muss sich ändern

Drei Fragen an Barbara Lochbihler
 
Barbara Lochbihler
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Barbara Lochbihler
Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und praktischer Umsetzung in der Türkei von Rechten wie Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit und anderer Menschenrechte?

Die Probleme in der Türkei liegen auf zwei Ebenen: Einerseits werden bestehende gesetzliche Regelungen zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichend umgesetzt, andererseits gibt es nach wie vor Gesetzesteile, die zu Verurteilungen allein auf Grund von politischen Meinungsäußerungen herangezogen werden. Mängel bei der Umsetzung von Gesetzen bestehen vor allem bezüglich der Folter. Im Kontext der Bemühungen um einen EU-Beitritt wurden die Strafen für Folter verschärft, die Dauer der Polizeihaft verkürzt und die Rechte von Festgenommen gestärkt. Dies hat zu einer Reduzierung der Folterfälle geführt. Vor allem besonders schwere Formen von Folter, die länger nachweisbare körperliche Spuren hinterlassen, werden inzwischen weitgehend vermieden. Andere Formen von Folter und Misshandlungen sind aber nach wie vor weit verbreitet. Oft werden politisch missliebige Personen auch inoffiziell festgenommen, verschleppt und außerhalb offizieller Polizei- oder Militäreinrichtungen gefoltert. Folterer werden weiterhin nur ungenügend strafrechtlich verfolgt.

Zur Person
Barbara Lochbihler
Geb. 1959, studierte Sozialpädagogik, Politische Wissenschaften, Volkswirtschaft und Internationales Recht. Seit August 1999 ist sie Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international. Frau Lochbihler ist zudem Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung Menschenrechte, Mitglied im Koordinierungskreis des Forums Menschenrechte und im Kuratorium des deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die Türkei hat die Todesstrafe im Rahmen der Reformpakete abgeschafft. In jüngster Zeit kam es vor allem in den kurdischen Gebieten der Türkei zu willkürlichen Tötungen. Die Täter sind teilweise eindeutig den staatlichen Sicherheitskräften zuzurechnen, andernteils legen die Tatumstände den Verdacht auf eine Verwicklung staatlicher Organe nahe. 2005 ist das neue türkische Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Es ahndet Gewalt gegen Frauen schärfer und umfassender als zuvor. Dennoch bleibt der aktive staatliche Schutz von Frauen unzureichend. Die Rechtsprechung in Fällen sogenannter "Ehrenmorde" tendiert nun zu einer sehr engen Auslegung der verschärften Gesetze. Von Anfang an hatten türkische Frauenorganisationen befürchtet, dass die Formulierung der Gesetze nach wie vor nicht hinnehmbare Strafmilderungen für die Täter erlaube. Dies scheint sich also zu bewahrheiten.

Das neue türkische Strafgesetzbuch enthält weiterhin zahlreiche Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Als Beispiel sei hier der Artikel 301 genannt, der die "Herabsetzung der Türkischen Republik und des Türkentums" unter Strafe stellt. Auf der Grundlage dieser Bestimmung werden – wie bereits unter dem alten Strafgesetzbuch – kritische Äußerungen kriminalisiert, die dem offiziellen Staatsverständnis widersprechen. Menschenrechtsverteidiger wurden für ihre öffentliche Kritik an Menschenrechtsverletzungen bestraft, Dutzende von Journalisten und Verlegern stehen unter Anklage oder wurden bereits verurteilt.

Wie schätzen Sie die aktuelle Situation von Minderheiten wie Kurden, Aleviten oder Christen in der Türkei ein?

Die Minderheiten in der Türkei unterliegen noch immer erheblichen rechtlichen Einschränkungen bei der Wahrnehmung ihrer kulturellen, religiösen und politischen Rechte. Restriktionen bei der Ausbildung von Geistlichen, können – sofern sie nicht schnellstmöglich aufgehoben werden – den Fortbestand der alten christlichen Glaubensgemeinschaften in der Türkei gefährden. Bezüglich der Kurden wurden die bisher bestehenden Tabus in den letzten Jahren zwar gelockert, nach wie vor gibt es aber Einschränkungen, die mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar sind. So ist es politischen Parteien verboten, in Schriften und auf Versammlungen die kurdische Sprache zu benutzten und es werden Strafverfahren wegen der Verwendung von Buchstaben eingeleitet, die in der kurdischen Sprache benutzt werden, nicht aber im türkischen Alphabet. Von Strafverfolgungen wegen "Herabsetzung der Türkischen Republik und des Türkentums" sind zum großen Teil Angehörige von Minderheiten sowie Türken betroffen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Diskussionen über den Völkermord an den Armeniern.

Wie wird die Türkei am Ende des Verhandlungsprozesses – in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte – Ihrer Meinung nach aussehen?

Wir erhoffen uns natürlich eine Türkei, in der die Menschen- und Minderheitenrechte umfassend geachtet werden, die Sicherheitskräfte einer effektiven Kontrolle unterliegen und sich an Recht und Gesetz halten. Dringend notwendig sind auch Verbesserungen im Bereich der sozialen Rechte, der Kinderrechte und des staatlichen Schutzes von Frauen gegen Gewalt. In welchem Maße dies erreicht wird, wird einerseits davon abhängen, wie nachdrücklich die europäischen Verhandlungsführung hier auf Verbesserungen besteht, andererseits aber auch davon, dass die türkische Staatsmacht die Achtung der Menschenrechte nicht nur als eine von außen herangetragene Forderung betrachtet, sondern als ein Ziel, das dem Wohl der Türkei dient und das sie entsprechend engagiert verfolgt. Vor allem im Bereich der Meinungsfreiheit und der Minderheitenrechte setzt dies auch eine Änderung des Selbstverständnisses der türkischen Staatseliten und der Gesellschaft insgesamt voraus.


03. Juli 2006


 
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