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Dossier Parteien

Parteienfinanzierung


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Verena Schulze
Parteien brauchen Geld, um ihre Arbeit und ihre Wahlkämpfe zu finanzieren. In Deutschland stehen drei Finanzquellen zur Verfügung: Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Mittel.

Bild: B.I.A. Gerlach, pixelio.de
Ohne Moos nix los. Bild: B.I.A. Gerlach (pixelio.de)

Zur Finanzierung ihrer Arbeit und der Wahlkämpfe benötigen Parteien Geld. In Deutschland beruht diese Parteifinanzierung auf drei Säulen: Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Mittel. Zusätzlich werden die Mitglieder, die öffentlicher Ämter innehaben, von ihren Parteien zu Abgaben aus ihren Einkünften verpflichtet.

Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bilden Artikel 21 I des Grundgesetzes (GG) und das Parteiengesetz (PartG). Demnach müssen die Parteien gemäß Artikel 21 I GG öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen, die Herkunft und die Verwendung ihrer Finanzmittel geben; sie unterliegen einer Bilanzierungspflicht.

Staatliche Finanzierung

Zu Beginn ihrer Geschichte finanzierten sich die deutschen Massenparteien der Arbeiterbewegung vornehmlich über Mitgliedsbeiträge; Elite-Parteien finanzierten sich dagegen vor allem über Spenden.

Mit ihrem Wandel zu Volksparteien waren ein aufwändigerer Wahlkampf und ein Ausbau der Parteiorganisationen verbunden, Beiträge und Spenden reichten nicht mehr aus. Parteien erhielten nun öffentliche Gelder, was mit der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft und ihrer Aufgabe für die Demokratie begründet wurde.

Der Umfang der öffentlichen Gelder, die einer Partei zustehen, wird durch die gesellschaftliche Bedeutung einer Partei bestimmt. Diese bemisst sich an dem Wahlergebnis der Partei sowie der Menge der Zuwendungen von natürlichen Personen.

Diese staatliche (oder öffentliche) Finanzierung macht teilweise über ein Drittel und damit den größten Teil der Einnahmen der Parteien aus. Das Finanzierungsverfahren hat zu mehreren Klagen beim Bundesverfassungsgericht geführt und ist vielfach verändert worden.

Aktuell erhalten die Parteien für bis zu vier Millionen gültige Wählerstimmen bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen einen festen Betrag von derzeit 85 Cent je Stimme, sofern sie bei den Bundestags- und Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen für ihre Listen erlangen konnten.

Für jede weitere Stimme über vier Millionen bekommen die Parteien 70 Cent. Zusätzlich erhalten sie einen Betrag von 38 Cent für jeden Euro, den sie über Beiträge oder Spenden einnehmen. Dabei werden nur Zuwendungen von bis zu 3.300 Euro je natürlicher Person berücksichtigt – nicht aber Spenden von Firmen oder anderen Organisationen.

Insgesamt darf die staatliche Teilfinanzierung einer Partei die Summe der anderen Einnahmen jedoch nicht überschreiten (relative Obergrenze). Auch dürfen die öffentlichen Beiträge eine Gesamtsumme von 133 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten (absolute Obergrenze).


28. August 2009

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