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Migration und Integration in der EU

Warum überhaupt Europa?

Dr. Petra Bendel / Marianne Haase
Arbeits- und Binnenmigration: Sie sind nur zwei Handlungsfelder, auf denen die EU tätig ist. Auch im Hinblick auf die Asyl- und Flüchlingspolitik ist sie zunehmend auf Gemeinschaftsebene gefordert.

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Libanesischer Imbiss in Berlin-Kreuzberg © Susanne Tessa Müller

Die Europäische (Wirtschafts-)Gemeinschaft hatte bei ihrer Gründung und frühen Entwicklung eigentlich nicht im Sinn, die Einwanderung und das Asyl- und Flüchtlingswesen gemeinsam zu regeln. Migration und Asyl galten vielmehr als ureigene Aufgabe der Mitgliedstaaten. Trotzdem erachteten es diese Staaten im Laufe der Integrationsprozesse für notwendig, in Fragen von Migration zu kooperieren. Aus der Zusammenarbeit zwischen den Staaten ist inzwischen in einigen Bereichen eine gemeinsame Politik mit gemeinsamen Richtlinien und Verordnungen geworden, die Thema dieses Dossierteils ist. Dafür waren drei Entwicklungen maßgeblich:

1. Die Schwierigkeit, Zuwanderung auf rein nationaler Ebene zu steuern: Insgesamt nimmt der Zuwanderungsdruck auf die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu. Die Nationalstaaten sehen sich nicht in der Lage, diesen allein zu kontrollieren. Zwar ist in den meisten EU-Staaten die Zahl der Asylsuchenden deutlich zurückgegangen, zugleich nahmen aber der Nachzug von Familienangehörigen der bereits Zugewanderten und der Zuzug von Arbeitsmigranten zu. Auch die irreguläre Migration ist mit nationalstaatlichen Regelungen allein nicht in den Griff zu bekommen.

2. Die europäische Integration selbst nämlich ermöglichte es, ohne Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu wandern (Freizügigkeit): Als die Grenzen im Inneren der Europäischen Gemeinschaft fielen, standen die Mitgliedstaaten vor dem Problem, dass auch Angehörige von Drittstaaten (d.h. von Nicht-EU-Staaten) damit von einem Land in das nächste wandern konnten, ohne dass der einzelne Staat darüber eine Kontrolle hätte. Wanderungen in einen Staat können so Wanderungen in einem anderen Staat nach sich ziehen.

3. Die demografische Entwicklung: Laut Eurostat wird im Jahr 2050 voraussichtlich ein Drittel der heute 490 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union über 65 Jahre alt sein. Damit ist für die meisten europäischen Staaten ein Mangel an erwerbsfähiger Bevölkerung vorhersehbar. Einige Mitgliedstaaten wie Deutschland, Italien und Ungarn sehen sich schon heute einem Rückgang der Anzahl von Menschen in erwerbsfähigem Alter gegenüber. Mit diesem Rückgang einhergeht, dass zumindest sektoral und regional nicht mehr genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden, um den Bedarf zu decken. Negativ beeinflusst durch diesen demografischen Wandel werden die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, und letztlich auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie das Wirtschaftswachstum. Migration kann diese Bevölkerungsentwicklung dabei nicht vollständig ausgleichen, jedoch zumindest ihre negativen Folgen vorerst abschwächen.

Schon heute bestehen in vielen Mitgliedstaaten personelle Engpässe bei der Besetzung freier Stellen wie im IT-Sektor, sodass die Anwerbung von entsprechend qualifizierten Menschen immer wieder thematisiert wird. Bisher ziehen vornehmlich die USA beispielsweise aus Indien hochqualifizierte Arbeitnehmer an. Mit ihr befindet sich die EU in einem Wettbewerb um die "klügsten Köpfe". Ein gemeinsames Vorgehen mit europaweit harmonisierten Zugangsmöglichkeiten zu den Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, die EU für die erwünschten (Arbeits-)Migranten attraktiver zu machen.


29. Januar 2008


 
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