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Organisation der EU

Institutionen und Ausgabepolitiken prüfen

Drei Fragen an Werner Hoyer
 
hoyer
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Werner Hoyer
Mit dem Scheitern der Verfassungsreferenden in einigen europäischen Ländern steht auch die Organisation der EU wieder zur Debatte. Angesichts eines möglichen Beitritts der Türkei zur EU: Wie sollte sich die EU reformieren?

Mit dem gültigen Vertrag von Nizza sind die Institutionen und Organe der Europäischen Union auf den Beitritt von Bulgarien und Rumänien vorbereitet. Möglich, aber praktisch fast undurchführbar wäre auf der Basis des Vertrags von Nizza der Beitritt weiterer Staaten zur EU. Wenn also die EU über Rumänien und Bulgarien hinaus aufnahmefähig werden will, muss sie sich institutionell reformieren. Diese notwendigen Reformen sind in vielen Bestimmungen von Teil I des EU-Verfassungsvertrags gebündelt.

Zur Person
Werner Hoyer
Geb. 1951, studierte Volkswirtschaftslehre und ist seit 1972 Mitglied der FDP. Seit 2002 ist Werner Hoyer stellvertretender Vorsitzenden der FDP-Fraktion, außenpolitischer Sprecher und Leiter des Arbeitskreises "Internationale Politik" der FDP-Bundestagsfraktion.

Die EU muss aber nicht nur ihre Institutionen, sondern auch ihre Ausgabepolitiken auf den Prüfstand stellen, wenn sie erweiterungsfähig werden will. Die kostspielige Gemeinsame Agrarpolitik, die großen Ausgaben im Bereich der Regionalpolitik, also der Struktur- und des Kohäsionsfonds, im Grunde genommen die gesamte, gerade neu verhandelte und bis 2013 laufende Finanzverfassung der EU ist nicht auf einen Beitritt der Türkei zugeschnitten. Die bisherigen Erweiterungen sind zu Erfolgsgeschichten geworden, weil einerseits die Beitrittskandidaten im Großen und Ganzen recht gut vorbereitet waren, und weil andererseits die EU ihren Zusammenhalt und ihre Arbeitsfähigkeit bewahrt hat. Dies gilt es fortzusetzen. Der Europäische Rat hat deshalb auf seiner Tagung am 15./16.6.06 die Europäische Kommission beauftragt, bis Ende des Jahres einen Sonderbericht über alle einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahmefähigkeit der Union vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bericht sehr viele Fragen im Detail realistisch beantworten und damit die weiteren Diskussion und Beratungen über die Erweiterung der Union maßgeblich beeinflussen wird.

In einigen Bereichen zeigt die EU noch erhebliche Strukturschwächen, zum Beispiel in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Wie würde ein Türkeibeitritt die Handlungsfähigkeit der EU beeinflussen?

Der Beitritt der Türkei wird die Arbeitsweisen der GASP der EU oder ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit insgesamt kaum beeinflussen. Ganz unabhängig von der Frage des Türkeibeitritts leidet die GASP unter erheblichen strukturellen Schwächen, die immer wieder an den Tag treten. Dazu zählen: zu viele Akteure auf europäischer Bühne, die mangelnde Verzahnung von Rat und Kommission, das Fehlen einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit und eines europäischen Auswärtigen Dienstes. Diese Schwächen lassen sich nur durch die Veränderung des geltenden Vertrags von Nizza beseitigen.

Der EU-Verfassungsvertrag sollte hier beispielsweise mit dem Amt des Europäischen Außenministers Fortschritte bringen. Auch wenn der Verfassungsvertrag oder Teile des Vertragswerks in Kraft treten, bezweifle ich, dass die Fortschritte, die der Vertrag bringt, ausreichen werden, um eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf die Beine zu stellen, die diesen Namen wirklich verdient. Das setzt vor allem einen Bewusstseinswandel der politischen Akteure voraus und die Erkenntnis, das die EU-Mitglieder ihre Interessen in der Außenpolitik nur werden verwirklichen können, wenn sie es gemeinsam tun.

Glauben Sie, dass nach einer Aufnahme der Türkei auch andere Länder beispielsweise des Nahen Ostens oder Nordafrikas in die EU aufgenommen werden könnten?

Nein. Der politische Wille in der Europäischen Union, der seinen Ausdruck in den Bestimmungen des EU-Vertrags findet, ist in dieser Frage ganz klar: Das Beitrittsangebot richtet sich ausschließlich an europäische Staaten, wenn diese demokratisch und rechtsstaatlich verfasst sind und die Menschenrechte und die Grundsätze von Freiheit und Demokratie achten, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Umso wichtiger ist es, dass die EU ein tragfähiges und attraktives Nachbarschaftskonzept entwickelt.


22. August 2006


 
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