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Dossier China
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Die Komplexität der Tibetfrage |
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| Thomas Heberer |
| Schon immer ist Tibet ein Spielball unterschiedlicher Weltmächte gewesen - von Großbritannien über Russland bis hin zur Volksrepublik China. Die Forderungen des Dalai Lama und der tibetischen Exil-Regierung nach mehr Autonomie oder gar Unabhängigkeit sind bislang allerdings von keinem Erfolg gekrönt, wie historische Stationen belegen. |
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| Der Potala-Palast in Lhasa. (Bild: AP) |
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 |  | Der rechtliche Status Tibets vor 1950
Ab 1720 besaß Tibet den Status eines mit China assoziierten Gebietes. Damals wandten sich die Tibeter an den chinesischen Kaiser mit der Bitte um militärische Unterstützung gegen eine Invasion der Dsungar-Mongolen. Nach deren erfolgreichen Vertreibung schloss Kaiser Kang Xi einen Vertrag mit dem Dalai Lama, durch den sich Tibet der Schutzmacht China unterstellte. Es erkannte die Oberhoheit Chinas an, die Regierungsgewalt jedoch lag beim Dalai Lama. Tibet befand sich damit im Zustand der Suzeränität, nicht aber der Souveränität. D.h., militärische Sicherheit und Außenpolitik lagen beim Kaiserhof in Peking, der sich im Gegenzug verpflichtete, Tibet jeden erdenkbaren Schutz zu gewähren. Die innere Verwaltung hingegen lag beim Dalai Lama und seinem Hofstaat, wie es der traditionellen Politik des Kaiserhofes entsprach.
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Zur Person |
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Prof. Dr. Thomas Heberer, geb. 1947, Professor für Politik Ostasiens am Institut für Ostasienwissenschaften und am Institut für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Seine Forschungsschwerpunkte: Politischer und sozialer Wandel in China, die politischen Kulturen Chinas, Fragen der Nationalitätenpolitik sowie verschiedene Aspekte der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung.
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 |  | Danach wurden Siedlungsgebiete nicht-chinesischer Völker nicht direkt durch chinesische Beamte verwaltet. Vielmehr erhielten in Gebieten, in denen Macht- und Organisationsstruktur der Stammesgesellschaften noch ungebrochen waren, einheimische Führer vom Kaiserhof erbliche Titel und Ränge innerhalb der chinesischen Beamtenhierarchie. Die so geschaffenen "Beamten" übten ihre Befugnisse unter der Aufsicht chinesischer "Schutzherren" aus. Da in diesen Regionen auch die unteren Beamten aus den Reihen der lokalen Führer stammten, spürten die so ins chinesische Reich integrierten Völker oder Stämme die Oberhoheit des Kaiserhofs nicht direkt. Zu unmittelbaren Eingriffen des Kaiserhofes kam es nur, wenn dessen Oberhoheit in Frage gestellt wurde oder Stämme sich auflehnten. Nicht militärische Eroberung, sondern indirekte Verwaltung war für diese Politik kennzeichnend. Dementsprechend hielten sich die Bevollmächtigten des chinesischen Kaiserhofes in Tibet, die Ambane, während der Qing-Dynastie bei Eingriffen in innere Angelegenheiten Tibets zurück, wobei es zugleich nur eine marginale Militärpräsenz gab. Daraus kann jedoch nicht auf eine Selbstständigkeit Tibets geschlossen werden. Tibet hatte sich der Oberhoheit Pekings unterstellt, und die Ambane übten die Kontrolle über die lokale Verwaltung aus.
Das war jedoch kein statischer Zustand bis zur chinesischen Revolution von 1911. Das Vorrücken der Briten auf dem indischen Subkontinent veränderte die Machtverhältnisse in Asien. China wurde selbst Opfer kolonialer Machtpolitik und erlitt eine empfindliche Schwächung, von der auch die Schutzmacht über Tibet berührt wurde. Der Kaiserhof bemühte sich, seine Schwäche durch ein energischeres Vorgehen in Nord- und Osttibet auszugleichen, um dort territoriale Verluste zu verhindern. Tibet sah sich durch die britische Unterwerfung Indiens und das Vorrücken der Kolonialmacht an seinen Grenzen bedroht. Daher schloss es bereits Ende des 18. Jahrhunderts sein Gebiet für Personen aus "westlichen Mächten". Da Tibet eine "Schutzmacht" England ablehnte, China jedoch diese Funktion immer weniger auszuüben vermochte, bemühte sich Tibet seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts um Äquidistanz, d.h. es pendelte zwischen beiden Seiten, um keine von ihnen zum Eingreifen zu provozieren.
Als Peking 1908/09 seine Kontrolle über Osttibet zu verstärken und damit das Fundament der bisherigen Beziehungen zu untergraben begann, wandte sich der Dalai Lama an Großbritannien und bat um die Errichtung eines Protektorats. London lehnte dies ab, weil Tibet, wie es in einem britischen Dokument hieß, als "wertloses Stück Territorium" betrachtet wurde. Die Kosten einer Inbesitznahme wurden als zu hoch veranschlagt; eine Übernahme hätte zudem zu Konflikten mit Russland geführt. Diese beiden Mächte einigten sich darauf, Tibet als Pufferzone zwischen ihren Einflusssphären zu etablieren, vorzugsweise unter chinesischer Oberhoheit. Nach dem Ende der kaiserlichen Herrschaft in Peking erklärte der Dalai Lama sein Land 1913 für unabhängig. China erkannte diesen Schritt nicht an und gab seinen Anspruch auf Tibet nie auf. Dies gilt für die Guomindang unter Sun Yatsen, Chiang Kaishek und dessen Nachfolger ebenso wie für die Kommunistische Partei (KP). Vor dem Einmarsch der Chinesen 1950 hatte kein Staat Tibet als selbstständiges völkerrechtliches Subjekt anerkannt. Verträge zwischen Großbritannien und China bekräftigten auf allerdings widersprüchliche Weise, dass Tibet zwar unabhängig sei, aber chinesischer Oberherrschaft unterstehe.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Bei Zugrundelegung der Konvention über die Rechte und Pflichten von Staaten des Völkerbunds von 1933 waren für die Anerkennung eines Staates bestimmte Kriterien maßgebend: permanente Bevölkerung, fest umrissenes Territorium, eine Regierung und die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen. Drei dieser Erfordernisse waren im Falle Tibets erfüllt. Durch die selbst gewählte Isolation gab es allerdings keine Beziehungen zu anderen Staaten. Von daher war Tibet vor 1950 auch kein international anerkannter Staat. Die fehlende Anerkennung durch die Staatengemeinschaft, die Zuordnung zu China und der von Peking aufrechterhaltene Anspruch lassen den völkerrechtlichen Status des Landes vor 1950 als nicht eindeutig erscheinen.
Zwar hatte Tibet sich für unabhängig erklärt, es zugleich aber versäumt, die Unabhängigkeit international abzusichern. Damit fehlten 1950 drei entscheidende Voraussetzungen für die Unabhängigkeit: 1. eine frühere Beteiligung am Leben der internationalen Staatengemeinschaft; 2. die Fortdauer der Schwäche Chinas; 3. eine Schutzmacht, die, nach dem Rückzug Großbritanniens aus Indien im Jahr 1947, die gewaltsame Eingliederung durch China hätte verhindern können.
Die tibetische Regierung hatte 1947/48 vergeblich Missionen in die Hauptstädte der wichtigsten westlichen Staaten gesandt, um eine Anerkennung zu erreichen. Der Widerstand der damals noch von der Guomindang (Nationale Volkspartei) gestellten Regierung in Peking ließ deren wichtigsten Verbündeten, die USA, das Ansinnen zurückweisen. Auch nach ihrer Übersiedlung nach Taipeh verhinderte die nicht-kommunistische Führung der Republik China, die noch jahrzehntelang den Sitz im UNO-Sicherheitsrat innehatte, eine Änderung der westlichen Haltung. Auch wollten sich Großbritannien (als Kolonialmacht in Hongkong) und Frankreich (als Kolonialmacht in dem an China grenzenden Indochina) auf keinen Konflikt mit Peking einlassen, weil dieser ihre kolonialen Interessen in Fernost hätte beeinträchtigen können.
Aus chinesischer Sicht erschien die gewaltsame Wiedereingliederung Tibets völlig gerechtfertigt. China ging und geht von einem anderen Nations- und Staatsbegriff aus als die westlichen Länder. Danach sind alle Völker, die bis 1911 auf chinesischem Territorium gelebt haben, Teil des chinesischen Volkes. Der in China verwendete Begriff "Chinesen" ("Zhongguoren") schließt alle Bewohner des Landes unabhängig von ihrer Nationalität ein. Die Angehörigen der Mehrheitsnationalität heißen "Han" und gelten als eine der 56 Nationalitäten des Landes. Anders als in Westeuropa, wo im 18. und 19. Jahrhundert relativ einheitliche Nationen Nationalstaaten bildeten (Übereinstimmung von National- und Nationsprinzip), wurde in China das Territorialprinzip zum Nationsprinzip gemacht. Bereits Sun Yatsen, der Gründer der Republik China, schrieb nach der Unabhängigkeitserklärung des äußeren Teils der Mongolei (die später zur Gründung der Mongolischen Volksrepublik führte), auch die Mongolen seien und blieben Chinesen, auch wenn sie dies eine Zeitlang vergessen hätten.
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 |  | Von daher stehen sich hier zwei unterschiedliche Rechtskonzepte gegenüber. Nach den Normen des heutigen Völkerrechts war die Ausdehnung der chinesischen Macht auf Tibet eindeutig eine Okkupation. Nach chinesischem Rechtsverständnis dagegen handelte es sich um die Wiederherstellung legitimer Rechte, die China lediglich aufgrund zeitweiliger Schwäche und Zerrissenheit nicht hatte ausüben können. Peking hatte demnach nichts anderes getan, als einem lange missachteten Rechtsprinzip wieder Geltung zu verschaffen. Bei dem chinesischen Vorgehen dürfte auch die militärstrategische Lage Tibets ein wichtiger Gesichtspunkt gewesen sein. Tibet verfügt über eine natürliche Grenze nach Süden. Diese strategische Bedeutung darf, vor allem unter den Bedingungen des Kalten Krieges, als nicht gering bewertet werden. Tibet schafft zugleich eine natürliche Grenze und Barriere gegenüber dem Rivalen Indien, mit dem nach wie vor Grenzstreitigkeiten bestehen. Überdies war es als große, menschenleere Region mit großem Rohstoffpotenzial für China interessant.
01. Oktober 2009 |
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Themenblätter im Unterricht |
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Olympialand China
Die Olympischen Spiele 2008 in Peking stehen im Mittelpunkt einer breiten politischen Debatte. Bedeutende Ereignisse im Vorfeld der Spiele heizen die Diskussionen weiter an. |
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Informationen zur politischen Bildung |
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Volksrepublik China
Im 21. Jahrhundert wird China zur Weltmacht aufsteigen. Den guten Entwicklungschancen stehen große Risiken gegenüber. Wie China diesen Herausforderungen begegnet, wird sich weltweit auswirken. |
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Sportpolitik und Olympia
Zweifellos wird China seine Chance als Gastgeber der Olympischen Spiele sportlich und ökonomisch nutzen. Ob die Spiele auch gesellschaftlich etwas bewirken, wird sich erst viel später zeigen. |
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