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Interview: Was ist Open Source?
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Zirkulieren plus Zahlen |
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| Volker Grassmuck |
Seinen Lebensunterhalt verdient man also immer nur mit dem, was man tut, nachdem man bekannt geworden ist, und bis dahin ist alles eine Wette auf die Zukunft?
Es gibt auch andere Modelle. Es gibt klassische Modelle wie Werbefinanzierung: Eine Webseite erlaubt es jedermann, dort Videos einzustellen, und hängt am Schluss einen Werbeclip an. Wenn der Clip gesehen wird, wird auch die Werbung am Schluss gesehen, und von den Werbetreibenden erfolgt dann eine Zahlung, die sich die Webseite fifty-fifty mit demjenigen teilt, der den Clip eingestellt hat. Das ist ein ganz niedrigschwelliges Modell, aber wieder mit dem Verstärkungseffekt, der Chance auf exponentiell wachsende Wahrnehmung. Andere verlinken auf den Clip, plötzlich laden es ganz viele herunter, und man kann damit richtig Geld verdienen.
Natürlich gibt es die klassische Antwort. Wirtschaftswissenschaftler bezeichnen Information als ein öffentliches Gut. Das ist eine Eigenschaft, die erst heute, mit der Loslösung der Information von materiellen Trägern – also dem Buch, der Schallplatte, der CD – wirklich zum Tragen kommt. "Öffentliches Gut" heißt hier: Wenn etwas einmal im Internet veröffentlicht ist, ist es nicht mehr einzufangen. Man kann keine Kontrollen und Barrieren einrichten, deren Öffnung man dann als Dienstleistung gegen Geld anbietet.
Und die klassische Antwort der Wirtschaftswissenschaften auf die Frage, wie öffentliche Güter finanziert werden, ist: Steuern. Auch das ist nichts Neues. Im Kulturbereich gibt es die öffentliche Kulturförderung, für die Leute sich bewerben können. Die Idee ist, dass ein Werk in dem Augenblick auch bezahlt ist, in dem es mit Hilfe einer solchen öffentlichen Förderung geschaffen wurde.
Ein Filmemacher, eine Filmemacherin hätte dann beispielsweise die Möglichkeit, zu sagen: Meine Arbeit ist bezahlt, sobald der Film fertig ist, also gebe ich ihn frei ins Internet. Das steigert meine Reputation, vielleicht bekomme ich dann den nächsten Auftrag. Ich kann die Downloadzahlen bei meinem nächsten Projektantrag bei der Filmförderung benutzen, um zu zeigen, dass ich förderungswürdig bin.
Ähnlich ist es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die BBC hat hier einen wichtigen Impuls gesetzt mit ihrem Projekt, das Rundfunkarchiv zu öffnen. Die Idee ist wieder die gleiche: Wir alle haben durch Umverteilung über Rundfunkgebühren die Dinge bezahlt, die im Rundfunk einmal, vielleicht zweimal versendet werden und dann in einem – heute ebenfalls digitalen – Archiv landen, das aber nur intern zugänglich ist. Das heißt: Andere Sendeanstalten können darauf zugreifen, aber nicht jedermann – und jedermann hat es bezahlt. Eigentlich ist damit also der Anspruch verbunden, dass sich jedermann auch zu jedem Zeitpunkt die Sachen im Archiv ansehen und anhören kann.
Die BBC ist sogar einen Schritt weiter gegangen. Sie hat gesagt: Ihr könnt euch die Sachen herunterladen und verändern. Es hat Wettbewerbe gegeben, wo Remixe mit Preisen ausgezeichnet wurden. Das ist eine folgerichtige Idee daraus, dass wir alle diese kulturellen Produkte bezahlen.
Etwas ähnliches sehen wir heute in einer Übertragung der Privatkopie-Vergütung. Im deutschen Urheberrecht ist 1965 ein Mechanismus eingeführt worden, der es Privatpersonen erlaubt, für nichtkommerzielle Zwecke private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen. Damit verbunden ist eine Vergütungspflicht, die erfüllt wird durch einen Aufschlag auf den Preis von Kopiergeräten und Leermedien. Die bezahlen wir alle, wenn wir Rohlinge oder DVD-Brenner kaufen.
Heute wird vielfach vorgeschlagen, dass diese Lösung übertragen werden sollte auf das Internet. Wir sehen heute eine massive Kriminalisierung von Filesharern, die für private, nichtkommerzielle Zwecke eigentlich auch nur das tun, was außerhalb des Netzes die Privatkopie-Schranke zulässt: nämlich, mit Freunden zu teilen, was einem gefällt. Im Internet sind die Freunde natürlich alle Menschen auf der Welt, die Zugang zum Internet haben. Da gibt es immer noch einen qualitativen Unterschied. Aber es wird damit ja kein Geld verdient. Zu behaupten, wenn die Leute etwas in ihren "Shared Folder" stellen, sei das profitorientiert, ist Unsinn.
Es geht darum, das zuzulassen, was man ohnehin nicht verbieten kann. Alle Versuche, mit Hilfe von Technologie, Kriminalisierung, Gesetzesänderungen Leuten das Filesharing auszutreiben, sind ja vergeblich. Die Nutzung von Tauschbörsen nimmt weiter zu, trotz allem. Also lässt man es zu und verbindet es mit einer Vergütungspauschale.
Heute gehen die Urheber bei den massenhaften Tauschprozessen im Internet leer aus. Würde man sie zulassen und mit einer Vergütungspflicht verbinden – zum Beispiel fünf Euro, die jeden Monat über den Internet-Serviceprovider erhoben und über Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten ausgeschüttet werden –, dann würden weiter Tauschbörsen genutzt, aber die Urheber würden vergütet werden.
Und es gibt einen wichtigen Unterschied zur Pauschalvergütung, wie wir sie bislang kennen: In der frei programmierbaren Umgebung des Internet ist es natürlich möglich, zu zählen, wie häufig ein bestimmtes Werk heruntergeladen wird, und entsprechend denen einen größeren Anteil am Vergütungspool zukommen zu lassen, deren Werke besonders häufig heruntergeladen werden.
Insofern ist es auch ein Markt. Urherber haben einen Anreiz, viel Werbung zu machen für ihr Werk, damit es möglichst häufig heruntergeladen wird und ihr Anteil am Vergütungspool wächst. Das ist ein ideales Modell, um auf der einen Seite eine freie Zirkulation von Kulturgütern zu ermöglichen, sogar zu ermuntern, und gleichzeitig die natürlich völlig berechtigten Interessen der Produzenten zu erfüllen und sie zu bezahlen.
Eine letzte Idee geht ebenfalls davon aus, dass ein Werk, das einmal veröffentlicht wurde, nicht einzufangen ist, um dafür eine Vergütung zu kassieren. Also muss es bezahlt werden, bevor es zum ersten Mal veröffentlicht wurde. "Copycan" ist eines der Projekte, die diesen Ansatz verfolgen.
Angenommen, ein Werk ist geschaffen. Eine Musikerin hat ein Musikstück geschrieben und aufgenommen. Das wird nun einem Treuhänder übergeben und ein kleiner Ausschnitt davon wird auf einer Plattform hörbar gemacht. Die Leute können es sich anhören und sagen: Hm, das klingt gut, ich möchte mir gerne das ganze Stück anhören, und das ist mir ein, zwei, fünf Euro, was auch immer wert. Die Musikerin wiederum sagt: In dem Augenblick, in dem ich 500, 1.000, 5.000 Euro für dieses Stück bekomme, bin ich bereit, es der Welt zu schenken, also beispielsweise unter einer Creative-Commons-Lizenz herauszugeben.
So gibt es einen Mechanismus, mit dem sich Menschen bereit erklären können, etwas zu bezahlen, bevor das komplette Werk zugänglich ist, und mit dem gleichzeitig die Urheberin einen bestimmten Betrag dafür verlangen kann. Und die Plattform würde diesen Austauch ermöglichen.
Interview: Sebastian Deterding

Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.
05. Januar 2007 |
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