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Migration und Integration in Europa

Wann war das?

Geschichte der europäischen Migrationspolitik bis heute
Dr. Petra Bendel / Marianne Haase

Die Geschichte der europäischen Migrations- und Asylpolitik lässt sich grob in drei unterschiedlich lange Phasen einteilen:
  1. 1957-1990: koordinierte Politik der Mitgliedstaaten
  2. 1990-1999: zwischenstaatliche Zusammenarbeit
  3. 1999-heute: Migrationspolitik als echte Gemeinschaftsaufgabe
In der ersten Phase (1957-1990) verfügte die Gemeinschaft nicht über eigene Kompetenzen im Bereich Migration und Asyl.
Anal S. aus Libanon lebt seit 3 Jahren in Deutschland.
Grossansicht des Bildes
Anal S. aus Libanon lebt seit 3 Jahren in Deutschland. © Susanne Tessa Müller

Dies war Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, die ihre Politik gelegentlich koordinierten, wie im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität oder des Terrorismus.

In einer zweiten Phase (1990-1999) einigten sich einige europäische Staaten angesichts steigender Asylbewerberzahlen auf drei wichtige Abkommen. Diese legten fest, welches Land jeweils für die Behandlung eines Asylantrages zuständig sein sollte: Das Schengener Durchführungsübereinkommen, zunächst von fünf Staaten außerhalb der europäischen Verträge unterzeichnet, und das Dublin-Abkommen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (1997). Der Vertrag von Maastricht (1991 beschlossen, 1992 unterzeichnet, 1993 in Kraft getreten) legte fest, dass die Asylpolitik als Aufgabe von "gemeinsamem Interesse" betrachtet, also gemeinschaftlich geregelt werden sollte.

Erst seit dem Amsterdamer Vertrag aber - der 1997 unterzeichnet wurde und 1999 in Kraft trat - wird die Politik in den Bereichen "Migration und Asyl" tatsächlich in Teilen gemeinsam geregelt. Man nennt den Transfer von Kompetenzen von den Nationalstaaten auf die Union "Vergemeinschaftung". Die gemeinsamen Gesetze zur Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik werden in Brüssel vom Rat der Europäischen Union verabschiedet, in dem die Mitgliedstaaten politisch vertreten sind. Sie müssen in fast allen Staaten der EU umgesetzt werden.

Für manche Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland und Dänemark gelten in bestimmten Bereichen Ausnahmeregelungen, weil die Regierungen dieser Länder die Einwanderungspolitik weiterhin souverän bestimmen wollen. Diese Sonderregelungen werden als "Opt-out" bezeichnet.

Mit den neuen Beitrittsländern, von denen zehn in Ost- und Mitteleuropa liegen, wuchs die Europäische Union bis zum Jahr 2007 auf 27 Mitgliedstaaten an. Um trotz der Größe noch handlungsfähig zu sein, führte man im Bereich der Migrationspolitik ebenso wie in anderen Politikfeldern neue Entscheidungsverfahren ein. Diese räumen dem Europäischen Parlament im Zusammenspiel der für die Gesetzgebung zuständigen Organe ein größeres Gewicht ein. Die Europäische Kommission erhält als nunmehr alleinige Initiatorin von Gesetzesvorhaben höhere Bedeutung. Der Rat der Europäischen Union, in dem die Innen- und Justizminister bzw. Migrationsminister der Mitgliedstaaten vertreten sind, muss die europäischen Richtlinien und Entschließungen zusammen mit dem Europäischen Parlament verabschieden.


29. Januar 2008


 
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Asyl- und Flüchtlings-
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