Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Geschichte
Weiße Rose
Vorwort
Widerstand der Weißen Rose
Die Verhöre
Die Prozesse
Justiz im Dritten Reich
Volksgerichts-
hof
Richter Roland Freisler
Todesurteil
Gnadengesuch
Sophie Scholl - Der Film
Zeitleiste
Glossar
Literatur
Filmografie
Links zu Filmkritiken
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design
Suche
Dossier bpb.de

Sophie Scholl und Die Weiße Rose

Die Weiße Rose vor dem Volksgerichtshof

Kirsten Schulz
Die Flugblätter der "Weißen Rose" hatten, wie der Gestapo-Kommissar Robert Mohr später berichtete, "bis in die höchsten Stellen Beunruhigung und Aufsehen hervorgerufen".
Roland Freisler vor dem Volksgerichtshof
Grossansicht des Bildes
Der Volksgerichtshof mit Roland Freisler als Vorsitzendem. Mit Genehmigung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand.
Entsprechend eilig hatte es der NS-Staat, nach dem Geständnis der Geschwister Scholl den Fall vors Gericht zu bringen. Am 18. Februar 1943 waren Hans und Sophie Scholl, zwei Tage später Christoph Probst verhaftet worden. Bereits am 21. Februar, einem Sonntag, wurde die Anklageschrift gegen die drei Studierenden verfasst und für den darauf folgenden Montagmorgen die Verhandlung vor dem Volksgerichtshof anberaumt. Sie fand im Münchner Justizpalast unter der Leitung von Roland Freisler, dem Präsidenten des Volksgerichtshofs, statt. Treibende Kraft hinter dem rasanten Tempo war der bayerische Gauleiter Paul Giesler, der damit ein Exempel statuieren wollte.

Der Volksgerichtshof

Der Volksgerichtshof in Berlin war das formal höchste Gericht im Dritten Reich. 1934 wurde er per Gesetz gegründet, aus Unzufriedenheit Hitlers mit den Urteilen im Prozess zum Reichstagsbrand. Er wurde zunächst als Sondergericht für Hochverrat und Landesverrat etabliert. 1936 erfuhr er die Umwandlung in ein ordentliches Gericht und damit eine Ausweitung seiner Zuständigkeiten.

Der Volksgerichtshof urteilte in erster und letzter Instanz. Ein von ihm gefälltes Urteil konnte nicht angefochten und nur durch ein Gnadengesuch bei Hitler umgewandelt werden. Die bis zu sechs Senate des Gerichts bestanden aus je fünf Richtern, von denen nur zwei Berufsrichter sein mussten. Die anderen waren regimetreue Laien, meist aus NS-Organisationen. Alle Richter wurden vom Justizminister vorgeschlagen und von Hitler ernannt. Die Angeklagten hatten faktisch keine Rechte. Ihre Verteidiger waren in der Regel Pflichtverteidiger und mussten vom vorsitzenden Richter genehmigt werden. Auch kleinste Vergehen, etwa eine abfällige Bemerkung über Hitler in einem privaten Gespräch, konnte von diesem Gericht mit dem Tode geahndet werden. Der Volksgerichtshof war somit ein rein politisches Gericht, das der Staat zur Ausschaltung seiner Gegner geschaffen hatte.

Angeklagt: die Geschwister Scholl und Christoph Probst

Die Verhandlung am 22. Februar 1943 gegen die Geschwister Scholl und Christoph Probst war entsprechend ein Schauprozess, der vor einem ausgesuchten und linientreuen Publikum geführt wurde. Angeklagt waren die Studierenden wegen "landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat, Wehrkraftzersetzung". Die geladenen Zeugen wurden nicht gehört, die Pflichtverteidiger setzten sich nicht für ihre Mandanten ein. Leo Samberger, damals Jura-Student und Gerichtsreferendar, beobachtete den Prozess. Seinen Bericht veröffentlichte Inge Scholl in Auszügen in der erweiterten Neuauflage ihres Buchs "Die Weiße Rose" (1993). Demnach spürte Samberger "eine Angst, die sich vom Richtertisch her ausbreitete" und den ganzen Saal ergriff. Er erkannte die "Gesamttendenz des Vorsitzenden Freisler (...), die Angeklagten immer wieder als eine Mischung von Dümmlingen und Kriminellen hinzustellen (...)". Als die aus Ulm angereisten Eltern Scholl während der Verhandlung in den Gerichtssaal drängten, ließ Freisler sie aus dem Raum schaffen.

Die Studierenden auf der Anklagebank blieben Sambergers Bericht zufolge ausgesprochen gefasst. Hans und Sophie Scholl rechneten wohl schon seit dem zweiten Tag ihrer Haft mit dem Todesurteil. Christoph Probst hoffte jedoch auf ein mildes Urteil, da er Vater von drei kleinen Kindern war und ihn zudem nur ein Flugblattentwurf belastete. Roland Freisler machte jedoch bei seiner Entscheidung keinerlei Unterschiede zwischen Art und Umfang der Beteiligung an dem vermeintlichen Verbrechen. Er verurteilte nach einer knapp dreistündigen Verhandlung um 12:45 alle Angeklagten zum Tode. Ein Gnadengesuch der Eltern Scholl wurde abgelehnt, die Urteile wurden nur vier Stunden später vollstreckt. Damit hatte der Volksgerichtshof ein eindeutiges Signal ausgesandt: Der NS-Staat kennt seinen Gegnern gegenüber keine Gnade.

Der zweite Prozess gegen "Die Weiße Rose"

Am 19. April 1943 fand in München der zweite "Weiße Rose"-Prozess vor dem Volksgerichtshof statt, wiederum unter Vorsitz von Roland Freisler. Aus der Kerngruppe der "Weißen Rose" waren Alexander Schmorell, Willi Graf und Professor Kurt Huber angeklagt. Außerdem saßen elf weitere Personen aus dem Umfeld des Widerstandskreises auf der Anklagebank. Darunter befand sich etwa Heinrich Bollinger aus Freiburg, den Willi Graf als Mitstreiter gewonnen hatte, die Kommilitonin und Freundin Traute Lafrenz, die ein Flugblatt nach Hamburg gebracht hatte, sowie Falk Harnack, den die "Weiße Rose" als Kontaktmann zu anderen Oppositionellen getroffen hatte. Nach einem 14-stündigen Prozess wurden Schmorell, Graf und Huber von Freisler zum Tode verurteilt. Die anderen Angeklagten erhielten zum Teil mehrjährige Haft- und Zuchthausstrafen. Falk Harnack wurde frei gesprochen. Ein an Adolf Hitler gerichtetes Gnadengesuch für die zum Tode Verurteilten lehnte dieser ab.

Bis in die letzten Kriegstage hinein kam es in München, Hamburg und Donauwörth zu weiteren Gerichtsverhandlungen gegen Unterstützerinnen und Unterstützer der "Weißen Rose". So wurde am 29. Januar 1945, wenige Monate vor Kriegsende, Konrad Leipelt hingerichtet. Der Münchner Chemiestudent hatte nach dem ersten "Weiße Rose"-Prozess und den darauf folgenden Hinrichtungen das sechste Flugblatt verteilt und später für die mittellose Witwe von Karl Huber Geld gesammelt.

Am 25. Januar 1985 stellten die Fraktionen des Deutschen Bundestags fest, "dass die als 'Volksgerichtshof' bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne, sondern ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft war."


20. April 2005


 
Druck-Version
Artikel versenden
Redaktion
Dossier
Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
Mit dem deutschen Überfall auf Polen begann am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg. Als er 1945 endete, lag Europa in Trümmern. Über 55 Millionen Menschen waren tot. Wie konnte es soweit kommen? Und wie sollte es weitergehen mit einem Land, das den größten Zivilisationsbruch der Geschichte begangen hatte?
Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg

Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home