
Osterweiterung und Migration |
| Dr. Petra Bendel / Marianne Haase / Jan C. Jugl |
Einleitung
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Der tschechische Ministerpräsident Spidla, Polens Regierungschef Miller und Bundeskanzler Schröder (v.l., 2004) © Bundesbildstelle
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Am 1. Mai 2004 traten der EU im Rahmen der so genannten "Osterweiterung" acht Staaten aus Mittel- und Osteuropa bei, die so genannten MOE-Staaten Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien sowie die beiden südeuropäischen Staaten Malta und Zypern. Die jüngste Erweiterung der Europäischen Union erfolgte am 1. Januar 2007 mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens. Eine migrationspolitische Relevanz besteht in zweifacher Hinsicht:
Erstens wurde die öffentliche Diskussion um dieses Thema vor der Erweiterungsrunde und auch heute noch vor allem unter dem Aspekt befürchteter Zuwanderung aus dem "Osten" in die Arbeitsmärkte des "Westens" geführt. Dabei stehen Ängste vor einer "Massenzuwanderung", verbunden mit Lohn- und Sozialdumping im Vordergrund. Bei dieser Form der Migration handelt es sich jedoch seit dem 1. Mai 2004 um EU-Binnenmigration, die durch die Asyl- und Einwanderungspolitik nicht beeinflusst wird, weil diese lediglich den Zugang von Drittstaatsangehörigen regelt. Diese Form der Binnenmigration, die auf der Ebene der EU unter dem Aspekt von Freiheiten und der Behandlung von EU-Bürgern steht, wird in dem Text "Binnenmigration in der Europäischen Union" ausführlich behandelt.
Zweitens muss jedoch die Frage gestellt werden, wie die "neuen" Mitgliedstaaten die bisherigen Regelungen auf diesem Gebiet (auch "Gemeinsamer Besitzstand" bzw. "acquis communautaire" genannt) umsetzen. Dieses Thema behandelt der Text "Die Umsetzung der EU-Migrationspolitik in den neuen Mitgliedstaaten".
27. Januar 2008 |
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