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Die Linke


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Zur Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz
Richard Stöss
Von Systemüberwindung im Bereich der politischen Ordnung ist in den "Eckpunkten" keine Rede. Der Tenor lautet vielmehr "mehr Demokratie wagen" oder "Demokratisierung der Demokratie". Belege dafür, dass die Linkspartei autoritäre Verhältnisse anstrebte oder gegen eines der acht Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstieß, finden sich im Verfassungsschutzbericht nicht. Stattdessen wird mitgeteilt, dass es die Partei vermieden habe, "sich zum angestrebten Ziel der Systemüberwindung zu bekennen". Ein Nachweis dafür, dass die Linkspartei dieses Ziel tatsächlich verfolgte, unterbleibt allerdings. Weiter heißt es im Text: "Aus strategischen Erwägungen setzt die Partei vielmehr darauf, als reformorientierte neue linke Kraft wahrgenommen zu werden." Eine triftige Begründung für die Beobachtung der LINKEN ist das nicht, liebe Verfassungsschützer!

Nun zur Frage, ob die Partei ihre Absichten mit demokratischen Mitteln durchzusetzen beabsichtigt oder ob sie sich "revolutionärer Gewalt" zu bedienen gedenkt oder gar einen "Umsturz" in Betracht zieht. Dazu führt der Verfassungsschutzbericht aus, dass das Verhältnis der Partei zum Parlamentarismus "ambivalent" sei. Als Beleg muss das "strategische Dreieck" herhalten, nach dem die Linkspartei einen Politikwechsel durch außerparlamentarische Zusammenarbeit mit anderen linken Gruppierungen, durch parlamentarische Bündnisse mit gleich gesinnten Kräften und durch Regierungebeteiligungen erreichen wollte. Als problematisch sieht der Verfassungsschutz offenbar die Absicht an, außerparlamentarischen Druck auf Parlamente und Regierungen auszuüben. Wäre damit ein Kriterium für Extremismus erfüllt, dann müssten auch Gewerkschaften, Verbände und Interessengruppen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.

In diesem Zusammenhang wird ein Vorstandsmitglied der Partei zitiert, das mit den Worten von Rosa Luxemburg "hartnäckigen Klassenkampf auf wirtschaftlichem und politischem Boden" einforderte, um "der heutigen Gesellschaft das Genick zu brechen". Dabei handelt es sich nun in der Tat um eine Äußerung, die schwerlich mit dem Geist der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu vereinbaren ist. Fraglich ist allerdings, ob es sich dabei um das verbalrevolutionäre Geschwätz eines Einzelnen handelte oder ob darin das eigentliche Anliegen der Partei, nämlich ein revolutionärer Umsturz, zum Ausdruck gelangt. Träfe letzteres zu, hätte der Verfassungsschutz sicherlich mehrere entsprechende Beispiele aufgeführt. Als Beleg für ein "ambivalentes Verhältnis auch zur Gewalt" der Linkspartei wertet der Verfassungsschutz die Sympathien einer Bundestagsabgeordneten für Autobahnblockaden und Gebäudebesetzungen von Studierenden anlässlich der Proteste gegen die Einführung von Studiengebühren. Ich bezweifele allerdings, dass es sich bei derartigen Formen unkonventioneller Partizipation um politische Gewalt im Sinne eines revolutionären Umsturzes handelt. Überhaupt vermisse ich Hinweise auf die direkte oder indirekte Aufstachelung zum "Klassenhass", auf die Bekämpfung, Diskriminierung oder Ausgrenzung von "Klassenfeinden" (von Imperialisten, Kapitalisten, Unternehmern, Spekulanten etc.) und auf die Verstrickung von Parteimitgliedern in politisch motivierte Straftaten, auf Anzeichen also dafür, dass die Partei politische Gewalt toleriert oder sogar begünstigt.

Zu 2:

Gewichtiger sind die Argumente, die vom Verfassungsschutz für extremistische Bestrebungen innerhalb der Linkspartei vorgetragen werden. Das betrifft nach Mitgliederstärke die KPF und den parteinahen Jugendverband "solid", mit wesentlich geringerer Bedeutung auch das Marxistische Forum (MF) oder den "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" [3]. Diesen Gruppierungen kann allerdings nicht ihre Berufung auf den Marxismus (eher schon auf den Marxismus-Leninismus), ihr Antikapitalismus oder ihr oppositionelles Selbstverständnis vorgeworfen werden. Unvereinbar mit den obersten Verfassungsprinzipien sind jedoch ihre Sympathien für autoritäre oder totalitäre kommunistische Regime und damit eben auch (gewollt oder ungewollt) die Rechtfertigung der strukturellen und personellen Gewalt, die von diesen Systemen ausging oder noch immer ausgeht. Demokratischer Sozialismus ist nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn seine Ziele und die zur Zielerreichung eingesetzten Mittel den Wesenskern unserer Verfassung achten!

Zu 3:

Gemeinsame Aktivitäten (Gesprächskontakte, Diskussionskreise, Veranstaltungen etc.) mit als extremistisch geltenden Gruppen und Organisationen sind nur zu beanstanden, wenn davon verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sie der Beschäftigung mit den Schriften der marxistischen Klassiker, der Geschichte der kommunistischen Parteien oder dem KPD-Verbot gewidmet sind. Die Forderung nach Aufhebung des KPD-Verbots ist verfassungsrechtlich ebenso unproblematisch wie der gemeinsame Aufruf mit kommunistischen Gruppen zur Teilnahme an einer Luxemburg-Liebknecht-Demonstration. Dies gilt entsprechend für internationale Kooperationen mit sozialistischen und kommunistischen Parteien, für die Bildung einer gemeinsamen Fraktion im Europaparlament oder für Mitgliedschaften in internationalen Parteienbünden. Im Verfassungsschutzbericht werden viele derartiger Aktivitäten aufgezählt, ohne zu erläutern, worin der Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung liegt. Auch ist nicht zu erkennen, worin die Verfassung verletzt worden sein sollte, als die Linkspartei Mitglieder der DKP auf ihren Listen kandidieren ließ [4]. Die extremistischen Gruppen, mit denen die Linkspartei kooperierte (bzw. mit denen die LINKE kooperiert), unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden. Eventuelle Verletzungen des Grundgesetzes werden mithin registriert.

Bilanz:

Nach Würdigung der vom Bundesamt für Verfassungsschutz für das Jahr 2006 vorgelegten Materialien gelange ich zu dem Ergebnis, dass keine triftigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Partei insgesamt aktiv kämpferisch bzw. aggressiv gegen die Grundordnung des Grundgesetzes oder gegen den Bestand des Staates richtet. Extremistische Bestrebungen sind lediglich bei einigen innerparteilichen Gruppierungen zu beobachten, die jedoch nach Mitgliederzahl und innerparteilichem Gewicht als marginal gelten können. Für die wichtige Rolle der Linkspartei bzw. der LINKEN in der deutschen Parteiendemokratie stellen sie keine Belastung dar: Bei der PDS bzw. der Linkspartei handelt es sich um eine postkommunistische Partei, die sich Schritt für Schritt in das Parteiensystem der Bundesrepublik integriert hat, auf allen Ebenen der demokratischen Willensbildung konstruktiv und verlässlich mitarbeitet und gegebenenfalls auch Regierungsverantwortung übernimmt.

Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur politischen Einheit des wiedervereinigten Deutschland, indem sie als "Ostpartei" die Gegner, Kritiker und Verlierer des Einigungsprozesses im Parteiensystem repräsentiert und damit in das demokratische System integriert. Diese Repräsentations- und Integrationsfunktion konnte und kann sie nur erfüllen, wenn sie auch den ewiggestrigen Traditionalisten einen begrenzten Ankerplatz bietet. Die programmatische, personelle und politische Entwicklung der Partei in den vergangenen 18 Jahren zeigt, dass der innerparteiliche Einfluss dieser Kräfte abgenommen hat und nach der Fusion mit der WASG zu einer gesamtdeutschen sozialistischen Partei weiter abnehmen wird. Insgesamt besteht nach meiner Überzeugung überhaupt kein Anlass und schon gar nicht die Notwendigkeit, den Verfassungsgrundsatz der allgemeinen Parteifreiheit durch eine geheimdienstliche Beobachtung der Partei oder einzelner ihrer Gliederungen zu durchbrechen.


13. März 2008

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