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Konzepte, Strategien und Tätigkeitsfelder

Vergangenheitsarbeit

Natascha Zupan
Nachhaltig Frieden stiften: Dafür muss auch die Vergangenheit gezielt und kompetent aufgearbeitet werden. Nur so können soziale Beziehungen heilen und wirkliche Versöhnung stattfinden.

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Bosnische Muslime demonstrieren im Februar 2007 in Sarajevo gegen die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, Serbien vom Vorwurf des Völkermords freizusprechen. Foto: AP
Der Ursprung des Konzepts

Die friedliche Transformation von Gesellschaften in Nachkriegssituationen ist langwierig und komplex. Neben unmittelbaren humanitären Aufgaben, dem (Wieder-)Aufbau der Infrastruktur und staatlicher Institutionen gilt es, das Vertrauen der Menschen in die Schutz- und Ordnungsfunktion des Staates wieder herzustellen, Angst und Misstrauen zwischen Bevölkerungsgruppen schrittweise zu überwinden und eine Wertebasis für die gemeinsame Gestaltung der Zukunft zu entwickeln.

Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, zur Wahrheitsfindung und zur Neugestaltung sozialer Beziehungen hierbei zentral sind. Internationale Strafgerichtshöfe für Ruanda und Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, Wahrheitskommissionen in Chile, Südafrika und Ost-Timor, Entnazifizierungsprozesse und Reparationszahlungen an Überlebende des Holocaust und Zwangsarbeiter in Deutschland, oder die Reform von Justiz, Polizei und Armee in Bosnien- Herzegowina sind Beispiele für solche Maßnahmen. Seit kürzerem werden diese unter dem Begriff "Transitional Justice" (Übergangsgerechtigkeit) zusammengefasst und konzeptionell weiterentwickelt.

Zur Person
Natascha Zupan
Natascha Zupan, geb. 1970, Studium der Islamwissenschaft und Geschichte in Gießen und Bonn, ist seit 2004 Leiterin der Arbeitsgemeinschaft entwicklungspolitische Friedensarbeit (FriEnt).

Der Inhalt des Konzepts

Transformationsprozesse in Nachkonfliktsituationen sind komplex. Sie erfordern Handlungsansätze, die für alle Beteiligten Möglichkeiten schaffen, mit Verletzungen und Verlust zu leben. Gleichzeitig geht es darum, auf breiter gesellschaftlicher und politischer Ebene Strukturen zu etablieren, die ein friedliches gesellschaftliches Miteinander ermöglichen. Hier bietet der Transitional Justice-Ansatz eine Kombination konkreter Maßnahmen:
  • Strafverfolgung von Kriegsverbrechen durch internationale, nationale oder so genannte gemischte Strafkammern;
  • Reform staatlicher Institutionen, insbesondere Justiz- und Sicherheitssektor; Reparationen für Opfer von Gewalt;
  • Lustration (Amtsenthebung von belasteten Funktionsträgern oder "Durchleuchten" bei Neueinstellung);
  • Wahrheitskommissionen;
  • Dokumentation- und Erinnerungsarbeit;
  • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
In einer zeitlich begrenzten Transitionsphase sollte die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets den faktischen wie symbolischen Bruch mit dem früheren System manifestieren und dazu beitragen, im Entstehen begriffene demokratische Institutionen zu konsolidieren. Langfristig zielt es darauf ab, Vertrauen aufzubauen, erneuten Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen und fragmentierte Gesellschaften zu versöhnen. Deswegen findet man neben dem Begriff "Transitional Justice" auch häufig den der "Vergangenheitsarbeit" oder der "Versöhnungsarbeit". Sie sind konzeptionell eng miteinander verbunden und weisen teilweise Überschneidungen auf.

Spannungsfelder und Herausforderungen

Der an Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit orientierte Maßnahmenkatalog führt jedoch nicht automatisch zum Aufbau von Vertrauen und zur Wiederherstellung sozialer Beziehungen, zu einer inklusiven, die ehemaligen Konfliktparteien übergreifenden Geschichtsschreibung und Erinnerungskultur oder gar zu Frieden und Versöhnung. Dies ist nicht verwunderlich, bewegt man sich doch im Spannungsfeld unterschiedlicher, ja gegensätzlicher Werte- und Zielvorstellungen.

Auf internationaler Ebene gilt die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen durch ad hoc-Tribunale (z.B. Ruanda, Jugoslawien, Sierra Leone) und den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) als ein zentraler Mechanismus. Doch die Erfahrungen lehren, dass im Kontext generalisierter Gewaltanwendung, innerstaatlicher Konflikte und Genozid umfassende Gerechtigkeit durch formaljuristische Prozesse nicht hergestellt werden kann. Selbst im günstigsten Fall werden nur 25% der Täter und Täterinnen vor Gericht gestellt.

In tief gespaltenen Gesellschaften nehmen darüber hinaus einige gesellschaftliche Gruppen die Strafgerichtsbarkeit häufig als "Siegerjustiz" wahr. Dies behindert die Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung, die eine wichtige Voraussetzung für spätere Versöhnungsprozesse ist. Schließlich darf nicht vergessen werden, dass sich die Strafverfolgung stark auf mutmaßliche Täter und Täterinnen konzentriert und dabei die Opfer von Krieg und Verbrechen all zu häufig aus dem Blick geraten. So wurden bislang nur unzureichende Mechanismen zur Einbindung und langfristigen psychosozialen Betreuung von Opfern und Zeugen etabliert. Während große Summen in internationale Gerichtshöfe fließen oder in die Demobilisierung und Reintegration von ehemaligen Kombattanten und Kombattantinnen, bleiben Entschädigungszahlungen und Reparationsprogramme für Opfergruppen immer noch eher die Ausnahme.

Aber auch Wahrheitsfindungsprozesse – meist in Form von Wahrheitskommissionen umgesetzt – bergen Probleme und Dilemmata: In stark fragmentierten Gesellschaften gehen Opferidentitäten einher mit der Entwicklung und Etablierung von Narrativen ("Erzählungen"), Erinnerungen und "Wahrheiten" in Bezug auf die Vergangenheit, die sich gegenseitig ausschließen. Eine weitere Gefahr ist, dass Wahrheitsfindungsprozesse in geteilten Gesellschaften die Kluft zwischen den Gemeinschaften vergrößern und Annäherungsprozesse erschweren. Die Definition dessen, was jeweils konkret unter Gerechtigkeit und Wahrheit verstanden wird, ist in hohem Maße von den jeweiligen Erfahrungen, Bedürfnissen, Wertvorstellungen und kulturellen Besonderheiten abhängig. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Fähigkeit bestimmter einflussreicher Akteure, ihren Interessen innerhalb der Erinnerungs- und Wahrheitsfindungsprozesse Geltung zu verschaffen.

Fazit

Mit Blick auf Theorie und Praxis des Transitional Justice Konzeptes bleiben viele Fragen offen – und viele Herausforderungen bestehen. Meist dauert es Jahrzehnte, bis eine Kultur und Politik des Schweigens und der Straflosigkeit durch eine verantwortungsbewusste Erinnerungspolitik, Strafverfolgung und Opferentschädigung abgelöst wird. Deutschland bildet dabei keine Ausnahme. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen und Erwartungen, die heute von außen an Nachkriegsgesellschaften herangetragen werden, zu hoch.

Dies umso mehr, als Strafgerichte und Wahrheitskommissionen mittlerweile zu den zentralen Instrumenten der internationalen Gemeinschaft in Friedensprozessen zählen und zunehmend in Ländern umgesetzt werden, die von lange andauernder, umfassender Gewalt, Armut sowie schwachen staatlichen Institutionen geprägt sind. Hier greift das bisherige Konzept von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu kurz, denn es fokussiert auf den Schutz politischer Menschenrechte und die Ahndung von Kriegsverbrechen, während die tiefer liegenden Gründe für Gewalt weitgehend ausgeklammert bleiben. Möchte man jedoch mit Transitional Justice nicht nur den Blick zurück auf begangene Gewalttaten werfen, sondern auch einen Grundstein für bessere Lebensbedingungen legen, bedarf es in Zukunft eines umfassenderen Verständnisses von Gerechtigkeit, das sich sowohl an den politisch-bürgerlichen als auch an den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten orientiert.

Literatur

Bloomfield, David / Barnes, Teresa / Huyse, Luc (Hrsg.): Reconciliation after Violent Conflict, IDEA 2003.

Bleeker, Mô, 2010 (2010): Themenheft zu Dealing with the Past, Politorbis, No. 3, pp. 7-9.

UN: The Rule of Law and Transitional Justice in Conflict and Post-Conflict Societies, 2004.

Servaes, Sylvia / Zupan, Natascha (2010): New Horizons. Linking Development Cooperation and Transitional Justice for Sustainable Peace. Conference Report, FriEnt 2010.

Miller, Zinaida (2008): Effects of Invisibility: In Search of the ‘Economic’ in Transitional Justice. International Journal for Transitional Justice


Links

Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung FriEnt – Transitional Justice

Beiträge und Informationen des International Centre for Transitional Justice

Centre for the Study of Violence and Reconciliation

Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse, Universität Marburg

Fritz-Bauer-Institut


24. Oktober 2011


 
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