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Einstieg in die Debatte

Menschen- und Minderheitenrechte: die Türkei und die europäischen Standards

Amke Dietert
 
Die Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob Ende 2004 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beschlossen werden kann. Gemäß den "Kopenhagener Kriterien" für die Aufnahme neuer EU-Mitglieder, die der Europäische Rat im Juni 1993 festgelegt hat, ist "eine institutionelle Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten" eine zentrale Voraussetzung, die bereits bei der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt sein muss. Die übrigen Kriterien – das Bestehen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft und die Übernahme des gesamten Regelwerks der EU, des "acquis communautaire" – müssen dagegen erst bei der tatsächlichen Aufnahme erfüllt sein.

Bedingungen für eine türkische Mitgliedschaft in der EU
Am 8. März 2001 verabschiedete der Europäische Rat das Dokument über die "Grundsätze, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft für die Türkische Republik", in dem die "Kopenhagener Kriterien" und die Voraussetzungen für ihre Erfüllung mit Blick auf die Situation in der Türkei konkretisiert werden. Im Bereich der Menschenrechte sind kurz- und mittelfristige Ziele festgelegt, wie z.B. die rechtliche Stärkung von Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, rechtliche und praktische Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter, die Abschaffung der Todesstrafe, die Aufhebung aller rechtlichen Hindernisse für den Gebrauch anderer Muttersprachen türkischer Staatsbürger in Rundfunk und Fernsehen sowie Schulung von Vollzugsbeamten, Richtern und Staatsanwälten über menschenrechtliche Prinzipien. Es wurden Beobachtungsmechanismen über den Stand der Verwirklichung dieser Ziele vereinbart, deren Ergebnisse in einem jährlichen Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission dokumentiert werden.

Inzwischen hat die Türkei zahlreiche weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage und zur Erweiterung der bürgerlichen Freiheiten beschlossen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft, die gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit wurden zumindest erheblich gelockert, das Vereinigungs- und Versammlungsrecht wurde liberalisiert, Parteienverbote erschwert, die Möglichkeit von Strafverfahren gegen Folterer wurde erleichtert und die Rechte von Festgenommenen in der Polizeihaft gestärkt. Außerdem hat die Türkei die UN-Pakte über bürgerliche und politische sowie über soziale und kulturelle Rechte ratifiziert.

Diese Maßnahmen wurden in den Fortschrittsberichten der Kommission regelmäßig gewürdigt, gleichzeitig wurden jedoch erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Reformen konstatiert. Dies gilt insbesondere für die mangelnde Umsetzung des Folterverbots und das nach wie vor sehr geringe Niveau der Strafverfolgung von Folterern. Auch Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international, Human Rights Watch und der türkische Menschenrechtsverein stellen zwar Verbesserungen fest, zeigen aber nach wie vor gravierende Probleme auf. So werden neue Rechtsvorschriften, wie z.B. das Recht auf anwaltlichen Beistand in der Polizeihaft, oft nicht umgesetzt. Die Anwendung der Folter ist zwar zurück gegangen, aber dennoch nach wie vor weit verbreitet - Menschenrechtsorganisation werfen der Polizei vor, dass allein darauf geachtet würde, keine sichtbaren Spuren zu hinterlassen. Besorgniserregend ist auch die wieder zunehmende Tendenz, dass Polizisten – vor allem in den kurdischen Gebieten – missliebige Personen verschleppen und misshandeln oder mit dem Tode bedrohen. Vertreterinnen und Vertreter türkischer Menschenrechtsorganisationen werden nach wie vor schikaniert und mit politischen Prozessen überzogen, wenn diese inzwischen auch überwiegend mit Freisprüchen enden. Das gestörte Verhältnis türkischer Polizisten zu bürgerrechtlichen Freiheiten manifestiert sich auch in der brutalen Gewalt gegen Teilnehmer friedlicher Demonstrationen. Der Europäische Rat verabschiedete im Mai 2003 eine ergänzende Erklärung zur Beitrittspartnerschaft, in der nachdrücklich auf eine verbesserte tatsächliche Umsetzung der menschenrechtlichen Zielsetzungen gedrungen wurde, insbesondere auf verstärkte Bemühungen zur Verhinderung von Folter, die volle Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit und der kulturellen Rechte von Minderheiten. In ihrem neuen Fortschrittsbericht hat die EU-Kommission allerdings konstatiert, dass die politischen Kopenhagener Kriterien im Hinblick auf die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, es aber weiterhin Probleme bei der praktischen Umsetzung gebe. Sie empfiehlt daher die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Auflage einer weiteren intensiven Überprüfung der Menschenrechtssituation und der ausdrücklichen Möglichkeit der Suspendierung für den Fall, dass hier nicht die erwarteten Fortschritte gemacht werden.

Umgang mit ethnischen und religiösen Minderheiten
Die Forderung nach einer Verbesserung der Situation der ethnischen und religiösen Minderheiten stellt im Dialog mit der Türkei einen besonderen Konfliktpunkt dar. Die Türkei ist seit Gründung der Türkischen Republik im Jahre 1923 von einer nationalistischen Ideologie europäischer Tradition geprägt, die sich in der Verfassung und der gesamten Gesetzgebung niederschlägt. Nach der türkischen Interpretation des Lausanner Vertrages werden nur die nicht-muslimischen Gemeinschaften der Armenier, Bulgaren, Griechen und Juden als Minderheiten anerkannt und auch diese sind mit erheblichen rechtlichen und praktischen Einschränkungen bei der Pflege ihrer Sprache und Religion konfrontiert. Dies gilt in noch stärkerem Maße für die nicht offiziell anerkannten Minderheiten. Insbesondere die Kurden als größte nicht türkische Volksgruppe unterliegen erheblichen Repressionen. Bis Anfang der 1990er Jahre konnten die bloße Behauptung ihrer Existenz und der Gebrauch der kurdischen Sprache strafrechtlich verfolgt werden Für politische Parteien gilt dieses Sprachverbot bis heute. Gerade die Kurden erhoffen sich von einem EU-Beitritt der Türkei und den damit verbundenen politischen Voraussetzungen eine Verbesserung ihrer Situation. Sie sind allerdings enttäuscht darüber, dass auch der Europäische Rat in seinen Dokumenten die Begriffe "Kurden" und "kurdisch" sorgfältig vermeidet und sich damit indirekt die türkische Position zu eigen macht – das Konzept der EU zur Lösung der "Kurdenfrage" beschränkt sich auf die Gewährung individueller Menschenrechte, kultureller Rechte und eine Verbesserung der sozialen Situation.

Der Völkermord an den Armeniern
Ein weiterer Aspekt des Verhältnisses zu ethnischen und religiösen Minderheiten, aber auch des Umgangs mit historischer Verantwortung, ist die türkische Leugnung des Völkermords an den Armeniern während des 1. Weltkriegs. Der Hamburger Jurist Otto Luchterhandt vertritt die These, es sei "undenkbar, dass die Türkei mit ihrer verstockten Haltung in dieser Frage in die Europäische Union aufgenommen wird […]" (Otto Luchterhandt, Der türkisch-armenische Konflikt, die Deutschen und Europa, Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, 2003, S. 60). Dem hält Heinz Kramer von der "Stiftung Wissenschaft und Politik" (Heinz Kramer, EU-kompatibel oder nicht?, SWP Studie Nr. 34, Berlin August 2003, S. 15) entgegen, eine Änderung der türkischen Position sei zwar dringend geboten, aber auch die jetzigen Mitgliedstaaten der EU würden einem derartigen Kriterium bezüglich des Umgangs mit ihrer Vergangenheit nicht immer gerecht. Außerdem wäre ein solches Kriterium nicht vertretbar, solange sich auch zahlreiche EU-Staaten aus Gründen politischer Opportunität in ihrem Verhältnis zur Türkei weigern, den Völkermord offiziell anzuerkennen.

Haltung der Parteien
Der Stellenwert der Menschenrechte in der politischen Debatte um einen möglichen EU-Beitritt der Türkei und die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist von den grundsätzlichen Haltungen der politischen Lager in dieser Frage geprägt. Alle Parteien betonen die Erfüllung der Menschenrechtskriterien als unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Sie erkennen die in den letzten Jahren auf diesem Gebiet gemachten Fortschritte an, verweisen aber auch auf die noch bestehenden Defizite. Ihre Bewertung der Lage fällt allerdings unterschiedlich aus und ist von der jeweiligen Grundsatzposition geprägt. CDU und CSU, die in der Vergangenheit die Menschenrechtsfrage in ihrer Politik gegenüber der Türkei weniger in den Vordergrund gestellt hatten, betonen eher die Defizite und halten es für ausgeschlossen, dass die Türkei die Kriterien bis Ende 2004 in ausreichendem Maße erfüllen wird. SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den EU-Beitritt der Türkei grundsätzlich befürworten, betonen die Fortschritte bei der Durchsetzung der Menschenrechte und vor allem Bündnis 90/Die Grünen sehen das Aufrechterhalten der Beitrittsperspektive als Voraussetzung dafür, dass dieser Prozess weiter voranschreitet und keine Rückschläge erfährt.

Motivation für Reformprozesse
Dies führt zu der Frage, ob die Reformprozesse in der Türkei nur eine Reaktion auf europäische Forderungen sind oder ob sie auch auf die Einsicht der Regierung in die Notwendigkeit von Veränderungen und auf einen tatsächlichen gesellschaftlichen Wandel gegründet sind. Die gegenwärtige Regierung der "Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung" (AKP) steht für eine moderat islamische Politik und damit in einem grundsätzlichen Konflikt mit dem Militär und den kemalistischen Eliten (die ihr ein weniger moderates Islamisierungsprogramm unterstellen). Es liegt daher durchaus in ihrem eigenen Interesse, den Einfluss des Militärs – wie auch von der EU gefordert – zurückzudrängen und dem autoritären kemalistischen Staatsverständnis mehr demokratische Rechte abzutrotzen. Von Befürwortern eines EU-Beitritts der Türkei (in der Türkei selbst und außerhalb) wird oft das Schreckensbild einer völligen Destabilisierung, eines Abdriftens in den Islamismus oder eine anders geartete neue Diktatur heraufbeschworen für den Fall, dass die Beitrittsbemühungen einen Rückschlag erleiden. Eine so drastische Folge mag eher unwahrscheinlich sein, aber zumindest eine Fortsetzung der Reformen wäre sicherlich schwerer durchsetzbar. In der türkischen Gesellschaft ist zwar das Bewusstsein für demokratische Rechte gewachsen und die Menschen sind weniger als früher bereit, den Staat als allmächtige Autorität zu akzeptieren. Ob diese gesellschaftlichen Kräfte, die nach wie vor eine Minderheit darstellen, aber ausreichen, um Rückschritten entgegenzutreten, ist eine offene Frage.

Amke Dietert studierte Germanistik, Philosophie und Orientalistik/Turkologie, ist Mitglied bei amnesty international und ehemaliges Bundestagsmitglied der GRÜNEN.

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    13. Oktober 2004


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