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Menschen- und Minderheitenrechte
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Minderheitenrechte durch bilaterale Verträge gewährleisten |  |
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Drei Fragen an Faruk Şen |
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Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und praktischer Umsetzung in der Türkei von Rechten wie Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit und anderer Menschenrechte?
In der Tat gibt es Mängel in der Umsetzung der in den letzten Jahren eingeleiteten Gesetzesänderungen. Es ist bekannt, dass es noch beträchtliche Beharrungskräfte in Justiz und Administration existieren, die diese "Reformen von oben" nur widerwillig akzeptieren. Rechte von Minderheiten, Andersdenkenden und religiösen Gruppen müssen von den staatlichen Institutionen und ihren Funktionsträgern auch gelebt und gewährleistet werden. Bis solch ein Denken sich auf breiter Basis durchsetzt, werden noch Jahre vergehen. Die Rekrutierung und der Wechsel von Funktionsträgern geschieht im Allgemeinen nur langsam und es müssen erst Staatsdiener mit der entsprechenden Mentalität heranwachsen, bis Gesetzestext und Realität übereinstimmen.
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Zur Person |
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Prof. Dr. Faruk Şen Der Honorarprofessor wurd 1948 in Ankara geboren und studierte Wirtschaftswissenschaten an der Westfälischen-Wilhems Universität Münster. Seit 1985 ist er Direktor des Zentrums fär Türkeistudien in Essen, seit 1991 Honorarprofessur an der Uni Duisburg-Essen. Zahlreiche Publikationen zur Migration und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Türkei. Träger des Landesverdienstordens Nordrhein-Westfalens und des Bundesverdienstkreuzes am Bande.
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 |  | Es ist gut, dass die EU hier eine mahnende und fordernde Position einnimmt. Es muss aber der Prozess in seinem ganzen Verlauf beobachtet werden und nicht nur der gegenwärtige Zustand. Die Türkei hat ein große Strecke zurückgelegt und hat noch einiges vor sich. Die positive Entwicklung wird von den meisten NGOs in diesem Bereich bestätigt. Rückschläge, etwa wenn die türkische Justiz Personen vor Gericht bringt, die nur ihr Recht der freien Meinungsäußerung in Anspruch genommen haben, sind bedenklich, sollten aber nicht mit dem Scheitern des Reformprozesses gleichgestellt werden. So widersetzt sich der Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider, seit Jahren dem richterlichen Beschluss, zweisprachige Ortsschilder anbringen zu lassen. Ich will hier natürlich nicht die Verhältnisse in der Türkei mit denen in Österreich vergleichen. Dies zeigt aber nur, dass selbstherrliche Aktionen einzelner untergeordneter Institutionen in der Umsetzung von Minderheitenrechten überall vorkommen können. In der Türkei ist dies leider häufiger der Fall als in der EU. Weder die EU sollte so tun, als würde sich die Situation der Menschenrechte in der Türkei wieder verschlechtern, noch die Türkei von sich behaupten, sie hätte bereits europäische Standards erreicht.
Wie schätzen Sie die aktuelle Situation von Minderheiten wie Kurden, Aleviten oder Christen in der Türkei ein?
Die Situation von Kurden und Christen in der Türkei ist durch gegenseitiges Misstrauen geprägt. Die türkische Öffentlichkeit reagiert sehr empfindlich auf alles, was sie als Gefahr für die staatliche Einheit der Türkei wahrnimmt. Separatismus und (christliche) Missionierung gelten als Gefahr, die es abzuwenden gilt. Dies sind Bedrohungsempfindungen, die wohl in jedem Land mit religiösen und ethnischen Minderheiten in irgend einer Form existieren. Der Unterschied zwischen der Türkei und Ländern der EU liegt vielmehr in dem Toleranzniveau, was als Minderheitenrechte und was als Gefahr wahrgenommen wird. Hierbei muss die Türkei gelassener werden, auch um zukünftige Konflikte zu unterbinden. Was gilt als Bereicherung der kulturellen Gesamtheit des Landes und was gilt als Gefahr für die öffentliche Ordnung? Hierbei sollte die EU ihre Möglichkeiten nutzen, im Rahmen der Beitrittsgespräche ihren Einfluss geltend zu machen, wobei ein konfrontativer Ansatz weniger Erfolg versprechend ist als einer, der der Türkei klar macht, dass die Lösung von Spannungen zwischen Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten nur im Sinne des Landes sein kann.
Die gegenwärtige Situation von Minderheiten hat sich deutlich verbessert, aber es müssen noch weitere Schritte unternommen werden. Insbesondere in der Umsetzung mangelt es weiterhin, jedoch setzt langsam eine Veränderung in der öffentlichen Denkweise ein. Diese Entwicklung könnte noch weiter gestärkt werden, z.B. durch kurdische Organisationen oder Parteien, die sich für die kurdischen Interessen einsetzen aber sich auch unzweideutig zur Türkischen Republik bekennen und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ablehnen. Im entpolitisierten Bereich ist das Zusammenleben von Kurden und Türken weitgehend konfliktfrei. Daher müssen sich eine gelebte kurdische Herkunft und eine bewusste türkisch-republikanische Gesinnung nicht ausschließen. Dieser Punkt ist noch nicht erreicht, die Verwirklichung ist aber möglich wenn sich Schritt für Schritt einerseits das Misstrauen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen verringert, andererseits der Minderheitenschutz besser umgesetzt wird.
Wie wird die Türkei am Ende des Verhandlungsprozesses – in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte – Ihrer Meinung nach aussehen?
Zum Zeitpunkt einer EU-Mitgliedschaft der Türkei werden die Minderheitenrechte dort ein ähnliches Niveau haben wie in Rest der EU bzw. wie in den früheren Beitrittsländern. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die jeweiligen Minderheitenrechte sich auch innerhalb der EU stark voneinander unterscheiden, und zweitens die EU von zukünftigen Mitgliedern gar nicht verlangt, dass sie bestimmten religiösen oder ethnischen Gruppen einen offiziellen Minderheitenstatus einräumen. Dies ist z.B. auch nicht der Fall bei der deutschsprachigen Bevölkerung in Slowenien oder den Ungarn in Rumänien. Es wird stattdessen verlangt, dass diese Bevölkerungsgruppen weder diskriminiert oder benachteiligt werden, noch in ihrer kulturellen und sprachlichen Entwicklung beschränkt werden. Dies muss gesetzlich festgelegt und auch umgesetzt werden. Wie weit diese Gesetzgebung letztendlich gehen wird, ist noch offen. Dafür muss auch erst ein gesellschaftlicher Konsens hergestellt werden. So kann ich mir nicht vorstellen, dass jemals die kurdische Sprache als zweite Amtssprache in Regionen mit hohem kurdischen Bevölkerungsanteil von der Mehrheitsgesellschaft akzeptiert werden würde. Andere Maßnahmen sind möglich und auch notwendig.
Die Türkei sollte sich an der Vorgehensweise der osteuropäischen Staaten orientieren und – wo möglich – die Rechte von Minderheiten durch bilaterale Verträge gewährleisten. Dies würde auch den türkischen Minderheiten in den jeweiligen Ländern zugute kommen. Ein Vertrag mit Griechenland bietet sich hier z.B. an, um die Situation der griechisch-orthodoxen Kirche in der Türkei und der muslimischen Gemeinschaft in Griechenland zu verbessern. Die Ungewissheit über den Besitz von christlichen Kirchengemeinschaften in der Türkei muss aufhören. Letztendlich müssen beim EU-Beitritt für Christen in der Türkei die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie für Muslime in der EU.
14. Juni 2006 |  |
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