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Hintergrund aktuell (19.01.2010)

Bundestag berät über Bundeshaushalt 2010

Der Bundestag berät von Dienstag, 19. Januar, bis Freitag, 22. Januar 2010 in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Bundeshaushalt 2010. Der Entwurf steht im Zeichen der Wirtschaftskrise: Steigende Ausgaben stehen sinkenden Einnahmen gegenüber. Der Bund will daher im Jahr 2010 85,8 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen – ein neuer Rekord.

Haushaltsdebatte im Bundestag
Haushaltsdebatte im Bundestag am 19. Januar 2010. Foto: AP
Mitte Dezember hatte sich die Bundesregierung auf den Entwurf des Bundeshaushalts 2010 geeinigt. Er sieht die höchste Nettoneuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik vor. Mit der Vorstellung des Entwurfes durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beginnen am Dienstag (19. Januar) die viertägigen Beratungen des Bundestages über den Bundeshaushalt 2010.

Insgesamt will der Bund im Jahr 2010 325,4 Mrd. Euro ausgeben. Dem stehen jedoch Einnahmen von nur 239,6 Mrd. Euro gegenüber. Die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise spiegeln sich deutlich wider: Zum einen brechen die Steuereinnahmen weg – rund 15 Mrd. Euro im Vorjahresvergleich. Andererseits steigen die Ausgaben 2010 um weitere 30 Milliarden Euro im Gegensatz zum Vorjahr.

Die Veränderungen sind zum einen auf die geringeren Steuereinnahmen durch die Wirtschaftskrise zurückzuführen. Zum anderen schlagen sich die steuerlichen Entlastungen und die Programme zur Stützung der Konjunktur nieder. Der Bundestag hatte 2009 Hilfs- und Konjunkturpakete beschlossen, um die Folgen der Krise für das Finanzsystem und die deutsche Wirtschaft abzufedern.

Den größten Einzeletat im Bundeshaushalt 2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 146,8 Mrd. Euro – gegenüber dem Vorjahr wächst dieser um 14,8 Prozent. Grund für die Steigerung ist auch hier die Krise: Die Mehrausgaben für Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit können durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht gedeckt werden, der Bund muss mit 16 Mrd. Euro einspringen.

Der mit 40,4 Mrd. Euro zweitgrößte Posten im Etat ist für die sogenannte Bundesschuld vorgesehen. Unter diesen Posten fallen auch die 38 Mrd. Euro, die der Bund 2010 zur Tilgung seiner Schuldzinsen aufwenden muss. Es folgt das Bundesministerium für Verteidigung mit 31,1 Mrd. Euro. Zudem wird der Etat des Bundesministeriums für Gesundheit von 11,6 Mrd. Euro auf 16,17 Mrd. Euro ansteigen. Mit dem Großteil dieses Anstiegs werden die Zuschüsse für die Aufgaben der Krankenkassen erhöht.

Infobox
Bundeshaushalt 2010 (Entwurf)

  Ausgaben,
in Mio. Euro
Veränderung
gegenüber 2009,
in Prozent
Arbeit und Soziales 146.822,40 +14,8
Bundesschuld 40.425,98 -7,9
Verteidigung 31.143,00 -0,1
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 26.372,64 -1,2
Gesundheit 16.166,95 +39,1
Bildung und Forschung 10.906,48 +6,9
Allgemeine Finanzverwaltung 10.521,92 +6,0
Familie, Senioren, Frauen und Jugend 6.560,10 +2,7
Wirtschaft und Technologie 6.285,04 +2,0
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
5.881,00 +1,2
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5.862,87 +10,8
Inneres 5.592,24 -0,5
Finanzen 4.885,46 +0,4
Auswärtiges Amt 3.188,83 +5,3
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 1.837,61 +1,5
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1.582,24 +7,3
Deutscher Bundestag 678,47 +0,2
Justiz 494,89 -1,1
Bundesrechnungshof 118,23 +1,4
Bundespräsident und Bundespräsidialamt 28,98 +4,9
Bundesverfassungsgericht 23,21 +1,2
Bundesrat 21,47 +0,9
Insgesamt 325.400,00

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)


In insgesamt 17 Einzeldebatten werden die Etats der Ministerien ab Dienstag (19. Januar) von den Parlamentariern begutachtet. Höhepunkt der Beratungen ist die Debatte über den Etat des Kanzleramtes am Mittwoch (20. Januar). Traditionell nutzt die Opposition diese Debatte für eine Generalkritik der Regierungspolitik.

Im Bundeshaushalt werden alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes veranschlagt. Er gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten die Regierung und ihre Ministerien für das kommende Jahr planen und wie viel Geld dafür ausgegeben werden soll. Der Haushaltsplan wird vom Finanzministerium entworfen und vom Bundeskabinett beraten und beschlossen. Danach muss er Bundestag und Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können.

Der Bundeshaushalt bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch den Bundestag. Dieses sogenannte Budgetrecht ist eines der wichtigsten Kompetenzen des Parlaments. Mit diesem Recht übt es großen Einfluss auf die Einnahmen und Ausgaben und damit auf die Grundzüge der Regierungspolitik aus.

Nach den Beratungen im Bundestag wird der Haushaltsentwurf an die Fachausschüsse überwiesen. Die Abschlussberatungen über den Haushalt 2010 und die Verabschiedung finden voraussichtlich Mitte bzw. Ende März statt. Der Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung in der Sitzungswoche vom 16. Bis 19. März – der Bundesrat am 26. März.


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