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Die Europaabgeordneten werden in den Mitgliedsländern auf der Grundlage nationaler Parteilisten für fünf Jahre gewählt und spiegeln im Idealfall das Parteiensystem des Heimatlands wider. Im Europäischen Parlament (EP) allerdings arbeiten sie gemäß ihrer politischen Orientierung zusammen.

Dass Parteien über die Grenzen ihrer Länder zusammenarbeiten, ist kein neues Phänomen. Insbesondere Parteien der linken Seite des Parteienspektrums schlossen sich schon Ende des 19. Jahrhunderts zu der so genannten Internationalen zusammen. Auch die Parteien der EU-Mitgliedsstaaten arbeiten bereits seit längerer Zeit zusammen. Durch den starken Ausbau der Europäischen Union und das zunehmende Gewicht des Europäischen Parlaments wurden auch stärkere organisatorische Strukturen entwickelt. Die erste europaweite Partei war die Europäische Volkspartei (EVP), die sich 1976 als Zusammenschluss christdemokratisch-konservativer Parteien gründete. Mit der fortschreitenden europäischen Integration verstärkten die in der EVP zusammengeschlossenen Parteien und die anderen im EP vertretenen nationalen Parteien noch einmal ihre Zusammenarbeit. So schlossen sich 1992 mehrere zuvor kooperierende europäische Parteien mit sozialdemokratischer Orientierung zur Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) zusammen.

Der Vertrag von Maastricht hat die Funktion und Stellung der Parteien auf Ebene des EP weiter gestärkt und auch vertraglich festgelegt. Laut Artikel 191 EGV (ehemals 138a) erfüllen sie eine wichtige Aufgabe bei der Herausbildung eines europäischen Bewusstseins und bei der Vertretung des politischen Willens der Bürger. Sie erhalten damit im Institutionengefüge der EU eine besondere Rolle. Allerdings sind nicht alle im Europäischen Parlament vertretenen Parteien auch in einer größeren europaweiten Partei vereint.

Die große Mehrzahl der Parteien aber hat sich in Fraktionen zusammengeschlossen. Diese verfügen über einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein eigenes Sekretariat, welches die Abgeordneten bei Ihrer Arbeit unterstützt. Für diese Arbeit erhalten die Fraktionen zusätzliche Finanzmittel. Die Fraktionen genießen gewisse Vorrechte: So können nur sie oder aber die Gesamtzahl von 40 Mitgliedern des Parlaments Kandidaten für das Präsidium des EP vorschlagen. Und nur sie sind stimmberechtigt in der Konferenz der Präsidenten vertreten. Ferner stehen den Fraktionen erweiterte Antragsrechte in bestimmten Verfahren des EP zu.

Eine Fraktion muss aus Abgeordneten aus mehreren Staaten bestehen. Notwendig sind hierfür seit der Europawahl 2004 mindestens 20 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsländer. Diese Anforderung wurde vom Europäischen Parlament 2008 für die Wahlperiode 2009 noch einmal angehoben. Nach der Wahl müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus einem Viertel der Mitgliedsländer zusammenfinden, um eine Fraktion im EP zu bilden. Zur Zeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen (Stand August 2009). Diese sind:

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) (EVP);
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D);
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE);
Europäische Konservative und Reformisten (ECR);
Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz (GRÜNE/EFA);
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (KVEL/NGL);
Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie" (EFD).
Ferner gibt es eine kleine Anzahl fraktionsloser Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Deutsche Mitglieder des EP sind zur Zeit in fünf verschiedenen Fraktionen vertreten, der EVP, der S&D, der ALDE, der GRÜNE/EFA, und der KVEL/NGL. Die Mitgliedsparteien einiger dieser Fraktionen ändern sich über die Zeit, manche Parteien treten aus oder es werden neue Fraktionen gebildet. Auch sind die einzelnen Fraktionen oft sehr heterogen, da sie keinen einheitlich organisierten Parteien entsprechen. So ist in vielen Fraktionen mehr als eine Partei aus einem Land vertreten. In der größten Fraktion des EP, der EVP, arbeiten aus der Bundesrepublik sowohl die CDU als auch die CSU zusammen.

Es finden sich in ihr aber auch zum Beispiel drei slowakische und zwei bulgarische konservative Parteien. Das Spektrum der in ihr zusammengeschlossenen Parteien umfasst die gesamte Bandbreite christdemokratischer und konservativer Parteien – von der schwedischen konservativen Partei Moderata Samlingspartiet bis zur spanischen Partido Popular.

Auch bei der zweitgrößten Fraktion im EP, der S&D, sind aus einzelnen Ländern mehrere Parteien zusammengeschlossen. Aus der Bundesrepublik ist hier die SPD vertreten, aus Großbritannien die Labour Party, aus Frankreich die Parti Socialiste und aus Italien die Partito Democratico.

Die deutsche FDP ist zusammen mit 27 anderen liberalen Parteien in der ALDE zusammengeschlossen. Die deutschen Grünen arbeiten in der viertstärksten Fraktion mit 19 europäischen Parteien und einem unabhängigen Kandidaten an einer gemeinsamen politischen Linie. Die Partei "Die Linke." hat sich mit 12 weiteren linken, kommunistischen und sozialistischen Parteien in der Fraktion der KVEL/NGL zusammengetan. In den beiden Fraktionen, die nach eigener Darstellung EU-kritische oder EU-skeptische Politik verfolgen, sind keine deutschen Parteien vertreten. In der EFD sind zu einem Großteil Mitglieder der UK Independence Party vertreten, während in der ECR nationalkonservative Parteien wie die polnische Prawo i Sprawiedliwość (PiS) oder die britische Conservative Party zusammengeschlossen sind.





 
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