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Das Grundgesetz seit 1949
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Machtfaktor Klugheit |
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| Michael Reissenberger |
Verfassungsrecht als Streitgeschichte
Das heißt nicht, dass Politik und Gesellschaft nicht immer wieder mal "aufmucken" können gegen die Macht der Acht. Man kann, jenseits von staatsrechtlichen Kategorien, das deutsche Verfassungsrecht in manchem Aspekt auch als Streitgeschichte zwischen Bonn/Berlin und Karlsruhe beschreiben. Dazu muss man gar nicht die uralten Streitgeschichten zur Wehrverfassung, dem Paragrafen 218 oder der Kriegsdienstverweigerung per Postkarte rauskramen.
Vor acht Jahren, am 19. Januar 1999, rührte der spektakuläre Karlsruher Beschluss zur Entlastung der Familien die Bonner Haushälter auf: 25 Milliarden Familienentlastung pro Jahr im Namen der Steuergerechtigkeit. So berechneten Karlsruher Insider die beabsichtigte Wirkung des Richterspruchs mit der heute noch immer aktuellen Botschaft: Der Sozial- und Steuerstaat wächst zu Lasten der Familien immer weiter in die Verfassungswidrigkeit hinein. Als "Schutzengel der Familien" bezeichnete denn auch ein Kommentator das Bundesverfassungsgericht, andere beschuldigten es geradezu der Amtsanmaßung.
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| Die "Acht": Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsrichts. Foto: AP |
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Karlsruher Langzeitpolitik
Karlsruhe machte hier Langzeitpolitik gegen die Kurzatmigkeit der jeweiligen Bonner Gesetzesmacher, die die zahlenmäßige Wähler-Minderheit aktiver Eltern mit Kindern im Steuerrecht und im Beitragsrecht der Sozialversicherungen regelmäßig benachteiligen. Schon seit langem waren die Parteien gewarnt. Der große Karlsruher Richterfürst Wolfgang Zeidler, damals Verfassungsgerichtspräsident, hatte es schon 1984 drastisch formuliert: "In jedem Wolfsrudel gilt selbstverständlich die Instinktregel, dass die Aufzucht des Nachwuchses vorrangige Aufgabe für alle ist. Unser hochorganisiertes Staatswesen verfügt nicht einmal über den Verstand eines Wolfsrudels."
Er erzürnte sich über die Unbekümmertheit, mit der die Tragweite mancher Gerichtsentscheidungen zum Familienlastenausgleich schon damals vom Politikgeschehen nicht zur Kenntnis genommen wurde. "Sie sehen einfach nicht," meinte er, "dass sie mit Sicherheit ins offene Messer laufen werden."
So müssen immer wieder Versäumnisse der Politik, jahrzehntelanges Aussitzen des Gesetzgebers von Problemen durch Richterspruch auf Verfassungsstandard gebracht werden. Die Dauerbrenner Erbschafts- und Vermögenssteuer, bei denen Heerscharen von Lobbyisten das Parlament belagern, sind weitere Beispiele für solche Aufräumarbeiten, das Gericht forderte immer wieder mit neuen Urteilen Steuergleichheit für alle Erben.
Seltene Ungehorsamsparolen
Wenn sich allerdings das Gericht ungeschickt vergreift oder sich allzu keck an populären Streitthemen versucht, dann setzt es auch schon mal öffentlich Hiebe.
Unvergessen etwa die Aufregung über den "Soldaten-Mörder-Beschluss", der ein pazifistisches Tucholsky-Zitat straffrei stellte. Unvorhersehbar auch der Entrüstungssturm über den so genannten Kruzifix-Beschluss, der auf Verlangen konfessionsloser Eltern einen bayrischen Schulrektor zum Abhängen dieses christlichen Glaubenssymbols von der Klassenzimmerwand zwang. Dies führte geradezu zu einer Aufkündigung des Verfassungsgehorsams bei Politik und Parteien. Selbst konservative Politiker mit und ohne Staatsamt leisteten sich den Sprachgestus der Revolte, wenn sie höhere Werte wie Soldatenehre oder christliches Bekenntnis meinten verteidigen zu müssen gegen garantierte Meinungsfreiheit im Bürgerlichen Verfassungsstaat.
"Gegen den puren Unsinn und Übermut auch der höchsten Gerichte ist Widerstand geboten." So ließ sich der frühere bayrische Kultusminister Hans Maier im August 1995 hinreißen.
Solche Grenzüberschreitungen gab es danach nicht mehr, der Schrecken, den das Gericht damals erfasste, ist verblasst.
Ungewöhnliche Rechtskultur
Das Verfassungsgericht steht heute wieder in höchstem Ansehen - übrigens auch international, die deutsche Entscheidungspraxis wird von vielen Verfassungsgerichten in und außerhalb Europas sehr genau studiert.
Und im sechzigsten Jahr des Grundgesetzes gibt es auch in Deutschland kaum noch jemanden, der sich heute noch über die Rolle des Verfassungsgerichts im politischen System der Bundesrepublik wundert oder erregt wie der erste Justizminister der jungen Bundesrepublik Thomas Dehler. Er stellte damals die rhetorische Frage: "Wer bewacht die Wächter".
Heute gibt es meist Beifall für die Urteile des Gerichts, selbst wenn es ein neues veritables Grundrecht formuliert und damit der Politik ein Stück Arbeit abnimmt.
Diese heute unangefochtene Autorität des Verfassungsgerichts bezeichnet der kürzlich pensionierte Professor Dr. Udo Steiner als "Teil einer ganz ungewöhnlichen Rechtkultur. Die Tatsache, dass die Politik im Prinzip unsere Entscheidungen akzeptiert, ist ein starkes Stück Deutschland." Man könne, so Steiner, sogar mit einem gewissen Pathos sagen:
"Das Bundesverfassungsgericht ist wahrscheinlich die größte Konzession, die die politische Macht überhaupt in der deutschen Geschichte an das Recht insgesamt gemacht hat."
01. September 2008 |
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Schriftenreihe |
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Das Bundes- verfassungsgericht
Der Band vermittelt Einblicke in die gesetz- lichen Grundlagen, die Organisation, Zuständigkeit sowie verfahrensrechtlichen Aspekte des Bundes- verfassungsgerichts. Er stellt einen knappen Vergleich zur Verfas- sungsgerichtsbarkeit der Länder her. |
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