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Neue Migrationspolitik
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Rückblick: Zuwanderungsgesetz 2005 |
| Jan Schneider |
Ein neues Aufenthaltsrecht
Am 1. Januar 2005 trat mit dem Zuwanderungsgesetz eine umfassende Reform sämtlicher Bestimmungen der Migrations- und Integrationspolitik sowie des Aufenthaltsrechts von Nichtdeutschen in Kraft. Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, welches einerseits mehrere, bereits bestehende Vorschriften änderte und andererseits zwei gänzlich neue Gesetze schuf. Der volle Name lautet "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz - ZuWG)". Die Änderungen betrafen beispielsweise das Staatsangehörigkeitsgesetz, das Bundesvertriebenengesetz und die Vorschriften zum Asylrecht. Inzwischen ist das Gesetz durch die Novelle des Zuwanderungsgesetzes 2007 ("Zuwanderungsänderungsgesetz") bereits in einzelnen Bestimmungen, nicht aber grundlegend reformiert worden.
Die ersten beiden Artikel des Zuwanderungsgesetzes enthalten die neu eingeführten Gesetze:
Artikel 1 ist das Kernstück: das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (sog. Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Dort sind die entscheidenden Änderungen enthalten, über die man während der Zuwanderungsdebatte der Jahre 2001 bis 2004 so kontrovers diskutierte. Die wichtigsten Inhalte und Neuregelungen des Aufenthaltsgesetzes im Vergleich zum alten Ausländergesetz, dessen direkter Nachfolger es ist, werden auf den folgenden Seiten näher erläutert.
Artikel 2 besteht aus dem Gesetz zur Freizügigkeit von EU-Bürgern, denen im Rahmen des freien Verkehrs von Personen innerhalb der Europäischen Union besonders weit gehende Aufenthaltsrechte zugestanden werden.
15. Mai 2007 |
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