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Klimapolitik

Ein Ziel, viele Strategien


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Klimapolitik in Deutschland
Susanne Böhler
Einführung
Raps
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Alternative zum Treibstoff aus Erdöl: Rapsdiesel. Foto: AP
Deutschland zählt zu den hoch entwickelten Industrieländern mit einer besonderen Verpflichtung, anthropogen bedingte Klimagase zu reduzieren. Auf internationalen Konferenzen hat die deutsche Politik unter den Bundeskanzlern Helmut Kohl und Gerhard Schröder und der Bundeskanzlerin Angela Merkel immer wieder den Anspruch auf eine Vorreiterrolle beim Schutz des Klimas betont. Die deutsche Klimaschutzpolitik hat sich in den letzten 30 Jahren nicht geradlinig, aber kontinuierlich herausgebildet. Deutschland hat das Kyoto-Protokoll unterzeichnet und sich damit verbindliche Reduktionsziele gesetzt. Eine Reihe von Politiken beispielsweise im Energiesektor wurde initiiert, und Deutschland verfügt über ein nationales Klimaschutzprogramm.

Zur Person
Susanne Böhler
geb. 1963; Studium der Raumplanung (Dipl.-Ing.); derzeit Programmleiterin für Verkehrspolitik in der Forschungsgruppe "Energie, Verkehrs- und Klimapolitik" am Wuppertal Institut. Ihre Schwerpunkte der Arbeit sind: Verkehr und Klimaschutz, Effizienzpolitik im Verkehr.

Deutsche Klimapolitik im Zeitraffer

Als erste deutliche Zeichen einer nationalen Klimapolitik wurden 1987 die Enquete-Kommission "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" einberufen und 1990 die interministerielle Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" (IMA) gegründet. Die Berichte der Enquete-Kommission hatten einen maßgeblichen Einfluss auf die frühe Phase deutscher Klimapolitik: So wurden dort politische Minderungsziele auf der Grundlage technisch machbarer Minderungspotenziale empfohlen. Vor diesem Hintergrund sind die in der damaligen Zeit sehr ambitionierten Minderungsziele von 25 Prozent CO2 bis zum Jahr 2005 zu sehen. Diese wurden von der IMA formuliert und von den jeweiligen Bundesregierungen wiederholt bestätigt. Im Vorfeld der ersten Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP) in Berlin im Jahr 1995 bekräftigte Bundeskanzler Kohl erneut das nationale Minderungsziel.

Um dies zu erreichen, wurden neben dem vorhandenen Maßnahmenpaket ordnungsrechtliche Maßnahmen angekündigt. Die deutschen Wirtschaftsverbände wie beispielsweise der Bundesverband der deutschen Industrie schlugen stattdessen eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung vor. Damit sollten bis 2005 auch ohne ordnungsrechtliche Schritte 20 Prozent der Treibhausgase reduziert werden. Tatsächlich konnten insbesondere in der Industrie enorme Minderungen erzielt werden, derzeit ca. 19 Prozent. Diese kamen jedoch nur zu einem Teil durch klimapolitische Maßnahmen zustande: Ungefähr die Hälfte der Minderung der sechs wichtigsten Treibhausgase resultierte aus autonomen Effekten, in erster Linie aus dem weit reichenden Zusammenbruch der energieintensiven ostdeutschen Industrie nach dem Mauerfall (so genannte wallfall profits).

Energiesparen
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Möglicher Energiemix und CO2-Einsparpotenziale für Deutschland bis 2050. Quelle: aus: Themenheft "Klimafreundlich einkaufen" der Verbraucher Initiative eV.

Im Jahr 1998 wechselte die Regierung, und in dessen Folge kam es zu einer Neuausrichtung der Klimapolitik. Klimaschutz wurde zusammen mit dem Atomausstieg Baustein einer "ökologischen Erneuerung". Zur COP-6 in Bonn wurde ein nationales Klimaschutzprogramm angekündigt, welches im Jahr 2000 im Bundestag verabschiedet wurde. Das Programm bestätigt das nationale Minderungsziel von 25 Prozent und den Beitrag von Deutschland in Höhe einer Minderung von 21 Prozent im Rahmen des Lastenabkommens der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zum Kyoto-Protokoll. Als sich 2001 die USA aus dem Kyoto-Protokoll zurückzogen, wurden kritische Stimmen aus Politik und Wirtschaft zu den deutschen Verpflichtungen laut.

Nach der Bundestagswahl im Jahr 2002 wurden für den Klimaschutz wichtige Politikbereiche neu geordnet: Die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien wechselte vom Wirtschaftsministerium (BMWi) in das Bundesumweltministerium (BMU). Es wurde die Fortführung des Klimaschutzprogramms von 2000 vereinbart. Die Koalitionsvereinbarung enthält weiterhin die Ankündigung, 40 Prozent Treibhausgase bis zum Jahr 2020 zu reduzieren, falls sich die EU-Staaten auf ein Ziel von minus 30 einigten. Im Jahr 2005 führte auch Deutschland das europäische Emissionshandelssystem ein, an dem deutsche Unternehmen energieintensiver Branchen teilnehmen. Dazu wurde ein nationaler Allokationsplan (NAP) zur Menge der zu vergebenen Emissionszertifikate erstellt. Im Jahr 2007 – in dem Jahr in dem Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft innehatte und den Weltwirtschaftsgipfel ausrichtete – beschloss die Bundesregierung einen 8-Punkte-Plan, welcher in einem integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) konkretisiert wurde. Dort sind die Klimaschutzmaßnahmen benannt und deren Minderungspotenziale quantifiziert.

Gestalter der nationalen Klimapolitik

Klimapolitik ist kein statischer Prozess: Sie wird von zahlreichen unterschiedlichen, mitunter widerstreitenden Interessensgruppen geprägt. Neben der Politik und den politischen Parteien sind es sowohl zivilgesellschaftliche Gruppen, wie beispielsweise Umweltverbände oder die Kirchen als auch Wirtschaftverbände, die versuchen Einfluss auf politische Klimaschutzstrategien zu nehmen. Neben der nationalen Politikebene betreiben auch die Bundesländer und Kommunen Klimaschutzpolitik.

Viele wichtige Politiken zum nationalen Klimaschutz liegen im Verantwortungsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU), das auch die deutschen Interessen auf den Vertragsstaatenkonferenzen vertritt. In der dem BMU nach geordneten Behörde, dem Umweltbundesamt (UBA), befindet sich beispielsweise die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Weitere Ministerien, deren Politik einen direkten oder indirekten Einfluss auf den Klimaschutz haben, sind das Wirtschafts-, das Verkehrs-, das Finanz- und Forschungsministerium.


10. Juli 2008

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