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Politische Organisation der EU

Besondere Verantwortung der kommenden Ratspräsidentschaften

Drei Fragen an Gert Weisskirchen
 
Gert Weisskirchen
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Prof. Gert Weisskirchen
Mit dem Scheitern der Verfassungsreferenden in einigen europäischen Ländern steht auch die Organisation der EU wieder zur Debatte. Angesichts eines möglichen Beitritts der Türkei zur EU: Wie sollte sich die EU reformieren?

Der Europäische Verfassungsvertrag wurde in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt. Gleichzeitig wurde die Europäische Verfassung bereits in 18 Mitgliedstaaten angenommen und ratifiziert. Von einem Scheitern der Verfassung kann daher nicht gesprochen werden. Vielmehr müssen Frankreich und die Niederlande einen Weg finden, wie sie mit dem EU-Verfassungsvertrag verfahren wollen. Die kommenden Ratspräsidentschaften, darunter auch die Deutsche im ersten Halbjahr 2007, haben eine besondere Verantwortung, den weiteren Prozess der Klärung und Ratifizierung voran zu bringen und dafür zu sorgen, dass eine Kompromissformel auf der Grundlage des Verfassungsvertrages gefunden wird.

Zur Person
Prof. Gert Weisskirchen
Geb. 1944, studierte Erziehnugswissenschaft, Politikwissenschaft und Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Seit 1999 ist er außenpolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion.

Die Verfassung beinhaltet wichtige Reformen, die eine Handlungsfähigkeit und eine Finanzierung der Europäischen Union mit 27 und mehr Mitgliedern sichern soll. Mehrheitsentscheidungen, mehr Bürgernähe und Transparenz, verstärkte Mitwirkung und Kontrolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, gewählter Ratspräsident und Außenminister der Europäischen Union, Reform der Agrar- und Strukturfonds stellen wichtige Eckpunkte dar. Die Ausarbeitung eines Verfassungsvertrages durch den Europäischen Konvent war dem Wunsch geschuldet, die Funktionsfähigkeit einer vergrößerten Europäischen Union zu sichern und die politische Integration der Union voranzubringen. Ein potenzieller Beitritt der Türkei in 10 bis 15 Jahren stand nicht im Vordergrund dieser Entscheidung.

In einigen Bereichen zeigt die EU noch Strukturschwächen, z.B. in Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Wie würde ein Türkei-Beitritt die Handlungsfähigkeit der EU beeinflussen?

Die Handlungsfähigkeit der EU in außenpolitischen Fragen wird bei einem möglichen Beitritt der Türkei in zehn bis 15 Jahren nicht sonderlich beeinflusst werden, da die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union mit Inkrafttreten des Europäischen Verfassungsvertrages auf eine stabilere Grundlage gestellt werden wird. Sicherlich hat die Erfahrung der letzten Jahre, Stichwort Irak-Krieg, gezeigt, dass die Europäische Union noch nicht mit einer Stimme spricht. Dies wird auch nach Inkrafttreten der Europäischen Verfassung noch eine Herausforderung bleiben. Dennoch wird bei einem möglichen Zeitpunkt eines Beitritts der Türkei die Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes der Europäischen Union vorausgehen und damit auch die dann existierenden institutionellen Regeln übernommen werden müssen.

Glauben Sie, dass nach einer Aufnahme der Türkei auch andere Länder, beispielsweise des Nahen Ostens oder Nordafrikas in die EU aufgenommen werden könnten?

Nein. Für diese Regionen hat die Europäische Union die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) entwickelt. Ziel der ENP ist es, einen "Ring stabiler, befreundeter Staaten" um die EU herum zu etablieren. Dabei soll Ländern ohne eine Beitrittsperspektive, durch eine stärkere Anbindung an die EU, Anreize zur Modernisierung ihrer Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.


04. Juli 2006


 
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