PDF Version (35 KB)Die Anzahl der Abgeordneten eines EU-Mitgliedslands ist nicht direkt proportional zu seiner Bevölkerungsgröße. So soll gewährleistet werden, dass jeder Abgeordnete in den Plenar- und Ausschusssitzungen genügend Raum und Möglichkeiten hat, sich angemessen zu beteiligen und die Bürokratie und Personalkosten nicht unzulässig steigen.
Der jetzige Stand wurde mit dem Vertrag von Nizza (unterzeichnet im Jahr 2001) eingeführt, der die Gesamtzahl der Abgeordneten auf eine Höchstzahl begrenzte. Diese betrug ab 2007 durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorübergehend 785 Mitglieder. In der Legislaturperiode 2009 bis 2014 wurde die Höchstzahl auf 736 Parlamentarier gesenkt.
Der nicht in allen Mitgliedsländern ratifizierte Vertrag von Lissabon, unterzeichnet im Jahr 2007, wiederum legt auch im Fall einer Vergrößerung der Gemeinschaft die Höchstzahl von 750 Parlamentariern zuzüglich des Parlamentspräsidenten fest.
Innerhalb der aktuellen Abgeordneten-Höchstgrenze entsendet die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat zurzeit mit 99 Abgeordneten die meisten Parlamentarier nach Brüssel und Straßburg. Weitere größere Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder das Vereinte Königreich folgen mit je 72 Abgeordneten. Die an ihrer Bevölkerungszahl gemessen kleinsten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Luxemburg und Malta hingegen entsenden aktuell sechs beziehungsweise fünf Abgeordnete.
Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht, welches als Grundsatz der degressiven Proportionalität oder degressiven Stimmverteilung bezeichnet wird. Dieser besagt, dass das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl der Sitze jedes Mitgliedsstaats in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variiert und jeder Abgeordnete eines bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaates mehr Bürger vertritt als jeder Abgeordnete eines bevölkerungsärmeren Mitgliedsstaats.
In der Praxis bedeutet dieses, dass jeder maltesische Abgeordnete mit je ungefähr 82.000 Wahlberechtigten eine kleinere Anzahl von wahlberechtigten Bürgern vertritt als die deutschen Abgeordneten. Letztere repräsentieren mit fast 830.000 Wahlberechtigten etwa zehn mal so viele wahlberechtigte Bürger.
Das Ziel der degressiven Stimmverteilung ist es, die Mitbestimmungsmöglichkeiten der kleineren und mittleren Staaten der Europäischen Union zu verbessern. Deren Anliegen liefen ansonsten unter Umständen Gefahr, durch die Intervention von wenigen großen Mitgliedsstaaten blockiert zu werden. Auf der anderen Seite wird aber auch gewährleistet, dass die Bevölkerungszahl der größeren Mitgliedsstaaten eine angemessene Berücksichtigung findet.
Bei einer Beibehaltung der Gesamtzahl der Abgeordneten und einer direkten Proportionalität würden Länder wie Malta oder Luxemburg nur etwa einen Abgeordneten entsenden können. Dieser wäre aber nicht in der Lage, die Parteienpräferenzen im Herkunftsland angemessen widerzuspiegeln. Dieses Anliegen soll nach dem Willen der Mitgliedsstaaten auch in Zukunft eine bestimmende Rolle für die Abgeordnetenanzahl spielen. Im Fall einer Ratifizierung des Reformvertrags von Lissabon würde sich für Deutschland das beschriebene Verhältnis zwischen der Abgeordneten- und der Einwohnerzahl noch einmal erhöhen, da es dann nur noch 96 Abgeordnete entsenden dürfte.
Einen Grund für die unterschiedliche Gewichtung sehen Experten auch in der Entstehungsgeschichte des Europäischen Parlaments und seiner Funktion im Institutionengefüge der Europäischen Union. Bis zur ersten Direktwahl 1979 wurden die Europaabgeordneten von den nationalen Parlamenten entsandt, was fast immer ein Doppelmandat zur Folge hatte. Mit einer fortschreitenden Demokratisierung der Europäischen Gemeinschaft/ Union und der wachsenden Anzahl der Mitgliedsstaaten wurden die Abgeordnetenzahlen dann immer wieder modifiziert.

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