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Dossier Bundestagswahlen

Die Debatte um Wahlmaschinen


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Christoph Bieber
Auf der anderen Seite: die Kommunen

In der Diskussion um die Einführung von Wahlcomputern dominiert regelmäßig die Perspektive der Kritiker – wohl auch, weil die Medien so die besseren Geschichten erzählen können: "Wahlcomputer gehackt!", "Abstimmung manipuliert!". Nur selten kommt die Perspektive der veranstaltenden Kommunen ins Spiel, die aus anderen Gründen über den Einsatz von Wahlgeräten nachdenken oder bereits den Ankauf oder das Anmieten von Wahltechnologie veranlasst haben.

Ganz wesentliche Argumente der "Wahlcomputer-Kommunen" waren stets "Wirtschaftlichkeit" (Amortisierung bei wiederholtem Einsatz) und "Effektivität" (geringe Fehlerquote, schnelles Auszählen) der elektronischen Wahlhelfer. Dabei war eine ganz und gar untechnische Entwicklung verantwortlich für die kommunale Hinwendung zu maschineller Stimmabnahme und -auszählung: die wachsenden Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Wahlhelfern. Die Kosten für die Entschädigung der nicht mehr ganz freiwilligen Stimmzettelsortierer und -auszähler sind vielerorts zu einem großen Problem bei der Kostenkalkulation geworden. Bei der von Sonntag bis Mittwoch dauernden Auszählung zur Bürgerschaftswahl in Hamburg 2008 erhielten die Wahlhelfer immerhin einen Tagessatz von 100 Euro. In der Summe führte das zu einer Zahlung von "Erfrischungsgeldern" von insgesamt 6,3 Millionen Euro.

Die Delegation solcher Aufgaben an bezahlte Wahlhelfer oder kommerziell angebotene Wahlgeräte hatte der Greifswalder Politikwissenschaftler Hubertus Buchstein schon 2005 als "Outsourcing Democracy" bezeichnet – die Auslagerung eines zentralen Prozesses demokratischer Systeme an externe Dienstleister. Die demokratisch-republikanische Tradition der Bundesrepublik hatte ein über lange Zeit funktionierendes "Wahlhelferwesen" hervorgebracht, das aber angesichts zahlreicher "Verfallserscheinungen" wie Politik(er)verdrossenheit, Wahlmüdigkeit oder allgemeiner politischer Enthaltsamkeit kaum noch tragfähig erscheint.

Medialisierung des Wählens - aber ohne Wahlgeräte

Die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes liegt nun ein gutes halbes Jahr zurück – doch noch immer gibt es keine neue Bundeswahlgeräteverordnung, die dem Urteil Rechnung trägt und den Herstellern Hinweise über konkrete technische Anforderungen an die Wahlgeräte und deren potenzielle Markteinführung in Deutschland gibt. Aufgrund dieser administrativen Verzögerung sind Neuentwicklungen Fehlanzeige. Auch die in den USA als künftiger Standard geforderten Geräte, die eine wählerseitige Prüfung des Abstimmungsvorganges mittels Papierquittungen vorsehen (Voter Verifiable Paper Trail) werden durch diese "verdeckte" Schließung des deutschen Marktes für Wahlcomputer vorerst nicht angeboten.

Doch das muss keineswegs so bleiben – während der nächsten Legislaturperiode können sehr wohl neue Wahlgeräte auf den deutschen Markt gebracht werden, sofern die gesetzgeberischen Notwendigkeiten dann erfüllt sind. Von einer natürlichen Verbesserung der "analogen" Rahmenbedingen – einem massenhaften Zulauf freiwilliger Wahlhelfer, die den Einsatz technischer Stimmerfassungs- und Auszählungssysteme obsolet machen würden – ist wohl eher nicht auszugehen.

Aber auch ohne Wahlcomputer lassen sich zahlreiche andere verwandte Phänomene einer "Medialisierung des Wählens" beobachten: dabei bedarf es nicht unbedingt der technologischen Aufrüstung der Wahllokale, um die Folgen einer "politischen Digitalisierung" zu beobachten. Bei den Wahlen der vergangenen Jahre haben computer- und internet-affine Wähler selbst zu einer medialen Erweiterung des demokratischen Kernrituals beigetragen. So wurden im Vorfeld von Wahlen immer häufiger Bilder von Stimmzetteln auf Internet-Foto-Plattformen wie Flickr gesichtet. Schon zur Europawahl kursierten auch Bilddokumente von ausgefüllten Stimmzetteln auf der populären Kommunikationsplattform Twitter. Für die Bundestagswahl ist darüber hinaus mit Videos aus Wahllokalen (oder gar Wahlkabinen) zu rechnen. Einige Bundestagsabgeordnete trieb bereits die Sorge vor vorab via Twitter veröffentlichten Ergebnissen um.

Wenngleich viele dieser Aktionen nur spielerischen Charakter haben, so verdeutlichen sie doch eine Art Gegenstrategie der Wähler – prominente politische Akteure medialisieren schon lange den eigenen Urnengang durch das rituelle Fotografieren oder Filmen der Stimmabgabe. So erscheint es nur logisch und konsequent, wenn sich medienkompetente Bürger geeignete Übertragungswege suchen. Aus genau dieser Haltung erwächst eines der stärksten Argumente für eine fortgesetzte Debatte um die Einführung und den Einsatz "rechnergestützter Wahlmaschinen": Für viele Menschen ist der Computer zum Alltagsgegenstand bei zahlreiche Routinen des täglichen Lebens geworden. Warum nicht auch beim Wahlakt?


Material

Bieber, Christoph (2008): Hamburg wählt (nicht digital). In: Internet und Politik, 22.2.2008. Online unter http://internetundpolitik.wordpress.com/2008/02/22/
hamburg-wahlt-nicht-digital/


Harth, Christopher (2009): "So wählen wir eben mit Stimmzetteln." In: Telepolis online, 2.3.2009. Online unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29814/1.html

Harth, Christopher (2009): Wahlcomputer-Urteil:Online-Wahlen rücken damit in weite Ferne. In: CARTA, 9.3.2009. Online unter http://carta.info/6160/wahlcomputer-urteil-auch-online-wahlen-ruecken-damit-in-weite-ferne/

BVerfG-Urteil in der Langfassung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/
cs20090303_2bvc000307.html


Materialien zur Verfassungsbeschwerde von Ulrich und Joachim Wiesner http://ulrichwiesner.de/

Erfahrungsbericht des Landeswahlleiters zur Bürgerschaftswahl 2008 in Hamburg http://www.hamburg.de/contentblob/668722/data/
erfahrungsbericht.pdf


19. August 2009

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