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Aussiedler
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Integration |
| Jan Schneider |
Aussiedler in Deutschland zwischen 1945 und 1989
Bis Ende der 1980er-Jahre war die Zuwanderung der nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz berechtigten Aussiedler in die Bundesrepublik durch den "eisernen Vorhang" stark beschränkt.
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Frauentreffen bei Hilde Pfeifer. Die gebürtige Ukrainerin engagiert sich aktiv in der "russischen Gemeinde". © Dirk Gebhardt für Körber-Foto-Award 2003
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Diese Ausreisebeschränkungen gegenüber deutschen Volkszugehörigen gelangten in den 1970er- und 80er-Jahren auf die Tagesordnung der deutschen Ostpolitik. Dabei war die Bundesregierung stets darum bemüht, Ausreisewilligen die Möglichkeit zur Aussiedlung zu eröffnen. Dies funktionierte in der Regel über bilaterale Abkommen mit Staaten des Warschauer Pakts - insbesondere mit Polen, Rumänien und der Sowjetunion. Mal war die Festlegung eines bestimmten Ausreisekontingents aus Polen an einen großzügigen Kredit der Bundesregierung gekoppelt (wie im sog. Schmidt-Gierek-Abkommen der beiden Staatschefs 1975); mal vereinbarte die Bundesregierung (wie bei den Verhandlungen mit dem damaligen rumänischen Staats- und Parteichef Ceaucescu) ein "Kopfgeld", das pro erteilter Ausreiseerlaubnis für jeden Aussiedler gezahlt wurde.
In Deutschland empfing man die Aussiedlerfamilien in materieller Hinsicht mit offenen Armen. So bestand die Möglichkeit, umfassende Eingliederungshilfen und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Neben einem pauschalen Eingliederungsgeld als Grundversorgung waren Aussiedlerinnen und Aussiedler grundsätzlich berechtigt, Arbeitslosengeld zu beziehen. Das Arbeitslosengeld richtete sich nach den üblichen Bemessungskriterien für den jeweiligen Berufszweig. Auch Renten wurden nach den deutschen Bemessungskriterien gezahlt, da die Herkunftsstaaten keine Altersversorgung für Ausgesiedelte zahlten.
Integrationsprogramm
Ein spezielles Eingliederungsprogramm der Bundesregierung von 1976 zielte auf eine rasche Integration ab. Dazu gehörten u.a.:
- Großzügige Finanzierung von Sprachkursen auch für Hausfrauen und Rentner sowie berufliche Anpassungsmaßnahmen und Umschulungen.
- Spezielle Maßnahmen zur Eingliederung für alle jungen Aussiedler zwischen sechs und 30 Jahren.
- Zur Förderung gehörten sprachliche, schulbegleitende, berufliche und soziale Angebote.
- die Gewährung von niedrig verzinsten Darlehen. Zur Gründung eines eigenen Haushalts und zur Anschaffung persönlicher Gegenstände konnten Aussiedler bei Banken, Sparkassen und Raiffeisenbanken ein staatlich subventioniertes Einrichtungsdarlehen erhalten.
- Erleichterte Anerkennung von Prüfungen und Abschlüssen.
- Qualifikationsgerechte Vermittlung von Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Aussiedler konnten an besonderen beruflichen Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wenn sie für die Eingliederung als notwendig erachtet wurden.
- Hilfen für Existenzgründungen. Investitionen zur Gründung selbständiger Existenzen unter Aussiedlern wurden gefördert. Dazu vergab die Deutsche Ausgleichsbank Darlehen mit ermäßigtem Zinssatz. Außerdem sollten die geförderten Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand bevorzugt werden.
15. März 2005 |
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