Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Gesellschaft
Migration
Migration in Deutschland
Überblick
Neue Migra-
tionspolitik
Migration 1871-1950
Migration 1955-2004
Aussiedler
Flucht- und Asylmigration
1950-89
seit 1990
"Illegale"
Rechtsgrund-
lagen
Literatur
Politische Partizipation
Bildung
Arbeit
Migration in der EU
Migration weltweit
Newsletter
Kurzdossiers
Länderprofile
English Version: Policy Briefs
English Version: Country Profiles
Links zur Migration in der EU
Weitere bpb-Angebote
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design
Suche
Dossier bpb.de

Flucht- und Asylmigration

Rechtsgrundlagen und Material zu Asyl

Zusammengestellt von Jan Schneider
Inhalt
Artikel 16a GG: "Sichere Drittstaaten" und "verfolgungsfreie Herkunftsländer"
Das BAMF über Rechtsgrundlagen von Asylentscheidungen
Das BAMF über den Ablauf von Asylverfahren
Die Härtefallregelung im Zuwanderungsgesetz - Erste Erfahrungen
Probleme der Statistik - Anerkennungsquoten für Asylbewerber
Wandel der jüdischen Gemeinden durch die Zuwanderung jüdischer Kontingentflüchtlinge
Artikel 16a GG: "Sichere Drittstaaten" und "verfolgungsfreie Herkunftsländer"

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Quelle: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Textausgabe, Juni 2002. www.bpb.de


11. Juni 2007


 
Druck-Version
Artikel versenden
Redaktion
Angebote der bpb

Grafik: Flüchtlinge

Grafik: Flüchtlingsbewegungen

Schriftenreihe: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland

Lexikon: Ausländer und Asyl

APuZ: Sinti und Roma

IzpB: Sinti und Roma als Feindbilder

Filmheft: In this World
Links ins Internet

www.aufenthalstitel.de: Asyl- und Ausländergesetze

Asylverfahrensgesetz

Asylbewerberleistungsgesetz

Berliner Flüchtlingsrat: Informationen zum Asylrecht

Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home