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Was bringen Gesetze?

Einstieg: Möglichkeiten und Grenzen gesetzlicher Jugendschutzvorgaben


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Über das Verhältnis von Recht und Realität im Jugendmedienschutz
Wolfgang Schulz / Stephan Dreyer
Herausforderungen des Alltags

Auf dem Papier sind die Systeme von Kennzeichnung und Indizierung sicherlich sachgerecht und lenken den Vertrieb von Spielen. Viele große Handelsketten bestellen keine Spiele, die keine USK-Kennzeichen haben oder indiziert sind, so dass solche Spiele in den von Kindern und Jugendlichen hoch frequentierten Ladengeschäften nicht im Regal stehen bzw. erhältlich sind. Die gesetzlichen Konzeptionen können im Alltag allerdings oft unterlaufen oder gar konterkariert werden. So zeigen etwa die JIM-Studien (MPFS 2005: S. 32ff.), dass die Möglichkeit, ein nicht dem Alter angemessenes Spiel zu erwerben oder nutzen, keine reine Randerscheinung ist.

Zugang über Freunde und Verwandte

Ein Problem, mit dem alle Systeme zu kämpfen haben, die mit einer Beschränkung der Zugänglichkeit für Kinder und Jugendliche arbeiten, ist das Risiko, dass Eltern, Geschwister oder Freude, die selbst volljährig sind oder zumindest nicht von der Zugangsbeschränkung erfasst werden, den Kindern derartige Spiele zugänglich machen.

Dies kann durch Kauf, Schenken bzw. Weitergabe im Familien- und Freundeskreis oder in der Schule geschehen. Hier ist oftmals das Bewusstsein der möglichen Auswirkung von unangemessenen Spielen auf den Minderjährigen nicht besonders ausgeprägt, oder aber es fehlt den Eltern an Erziehungskonzepten in Bezug auf Videospiele. Wie bei anderen Medien (Bücher, Magazine, Filme etc.) wird sich eine solche Verbreitung von Spielen nicht gänzlich verhindern lassen und gehört zur Lebenswelt Heranwachsender. Hier sind vielmehr die Eltern gefordert, auf derartige über persönliche "Tauschringe" erhaltene Gegenstände zu achten.

Abgabe durch Ladengeschäfte und Online-Shops

Kinder und Jugendliche schätzen in Befragungen ihre Chance, für ihre Altersgruppe nicht freigegebene Spiele im Ladengeschäft zu erhalten, als hoch ein. Diese Zahlen können unterschiedliche Gründe haben: Zum einen können derartige Aussagen tatsächlich auf Lücken bei der Umsetzung verweisen. Die Zahlen können aber auch an Selbstüberschätzungen der Kinder und Jugendlichen liegen, die ihre Fähigkeit, ungeeignete, aber begehrte Artikel zu erhalten, übertrieben hoch einschätzen.

Einige große Handelsketten nutzen bereits seit längerem Kassensysteme, die das Personal beim Kassiervorgang mit optischen Mitteln auf die Altersfreigabe hinweisen und im Zweifelsfall eine Alterskontrolle empfehlen. Da es hier noch keine systematischen Kontrollen der Ordnungsbehörden gibt, liegen allerdings keine verlässliche Zahlen zur Abgabe nicht altersgerechter Spiele durch das Verkaufspersonal in Ladengeschäften vor.

Dank des grenzüberschreitenden Versandhandels erscheinen insbesondere ausländische Online-Versandhändler als Einfalltor für das Umgehen deutscher Abgabebeschränkungen. Da das deutsche Jugendschutzgesetz am Ort des Händlers (z.B. Niederlande, Österreich) nicht gilt, können dort theoretisch Personen jeder Altersgruppe jegliche Spiele erwerben. Ausländische Händler weisen teils werbend darauf hin, dass sie eine nicht von der USK freigegebene "ungeschnittene" oder "uncut"-Version anbieten. Alterskontrollen beim Bestellvorgang oder bei der Übergabe der Post an den Empfänger bilden bei ausländischen Shops die seltene Ausnahme – anders als bei inländischen Online-Shops, die gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Vorab-Berichterstattung und Werbung

Spiele-Entwickler und Publisher gehen immer mehr dazu über, bereits während der Entwicklung eines Spiels den Austausch mit potentiellen Käufern zu suchen, um Interesse zu wecken, aber auch, um Rückmeldung zu erhalten und bei Kritik entsprechende Anpassungen vornehmen zu können. Zu diesem Zeitpunkt liegt aber noch keine Altersfreigabe vor, ein Indizierungsverfahren ist aus Gründen des Zensurverbotes nicht möglich. Diese Praxis kann bei Minderjährigen Aufmerksamkeit für ein Produkt schaffen, auch wenn es später nicht für sie freigegeben oder gar indiziert ist. Gesetzliche Festlegungen verbieten sich in diesem Bereich aufgrund der Presse- bzw. Rundfunkfreiheit.

Online-Spiele und illegale Downloads

Die zunehmende Medienkonvergenz führt zum Problem, dass reine Online- und Download-Spiele derzeit nicht gekennzeichnet werden können. Die Altersfreigaben des JuSchG gelten lediglich für Produkte, die (auch) auf Trägermedien vorliegen, also etwa auf CD-ROM oder DVD-ROM. Für vollständige Online-Spiele, aber auch für Downloads von Demo-Versionen oder Trailern, die in Deutschland nicht auch auf Trägermedien erscheinen, können keine Kennzeichen vergeben werden. Dieser Umstand ist dem Auseinanderfallen der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund (JuSchG) und Ländern (JMStV) geschuldet.

Daneben führt der technisch versierte Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet dazu, dass Teile der Minderjährigen nicht-altersangemessene Spiele über Peer-to-Peer-Netzwerke, Warez-Foren und andere Wege aus dem Internet herunterladen. Dies ist von mehrfacher jugendschutzrechtlicher Bedeutung, da bei Downloads in der Regel Produktverpackungen und damit Alterskennzeichen fehlen und es sich zudem meist um internationale Versionen handelt, deren offizielle deutsche Version teilweise besonders gewaltbezogene Inhalte nicht enthält.


07. August 2007

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