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Der Untergang der Weimarer Republik

Kampf um die Republik 1919 - 1923

Friedrich Ebert und Konrad Adenauer
Grossansicht des Bildes
Reichspräsident Friedrich Ebert (Mitte) mit dem Kölner Oberbürgermeister und späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer (rechts) in den 1920er Jahren. Foto: AP
Schon die ersten Jahre der Weimarer Republik erwiesen sich politisch als äußerst schwierig: Die Last der Reparationszahlungen, die fehlende Akzeptanz der neuen Staatsform in der Bevölkerung und ein aufkeimender Extremismus stellten die junge Demokratie vor eine Zerreißprobe.


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Auszug aus:
Weimarer Republik, Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
Sturm, Reinhard
Inhalt
Einleitung
Versailler Vertrag
Finanzpolitik und Wirtschaftsentwicklung
Politische Polarisierung
Rechtsradikalismus
Aufstände und Putschversuche
Reparationsprobleme
Deutsch-russisches Abkommen
Ruhrbesetzung
Hyperinflation
Diktatur in Bayern
Kommunistische Umsturzversuche
Hitler-Putsch
Separatistenbewegungen
Ablösung Stresemanns
Diktatur in Bayern
Die Empörung in der deutschen Rechten über den Abbruch des passiven Widerstandes lieferte der rechtskonservativen bayerischen Staatsregierung den Vorwand zu einem Schlag gegen die Weimarer Republik. Unter Berufung auf Artikel 48 Abs. 4 WV, der auch einer Landesregierung Notstandsmaßnahmen erlaubte, verhängte sie den Ausnahmezustand über Bayern, ernannte den Regierungspräsidenten von Oberbayern und früheren Ministerpräsidenten Gustav Ritter von Kahr zum "besonderen Generalstaatskommissar" und übertrug ihm die vollziehende Gewalt - Kahr verfüge über besonders gute Beziehungen zu den deutschvölkischen Verbänden und sei daher in der Lage, "Störungen der öffentlichen Ordnung" zu verhindern. Auf diesen hochverräterischen Versuch, in Bayern eine Rechtsdiktatur zu errichten, reagierte Reichspräsident Ebert sofort mit der Verhängung des Ausnahmezustandes über ganz Deutschland. Er übertrug die vollziehende Gewalt auf Reichswehrminister Geßler; real lag sie dadurch beim Chef der Heeresleitung, General von Seeckt.

Kahr, quasi Diktator, bildete mit General Otto von Lossow, dem bayerischen Wehrkreiskommandeur, und Oberst Hans von Seißer, dem Chef der bayerischen Landespolizei, eine Art "Triumvirat" (Drei-Männer-Bündnis). In den folgenden Wochen ließen sie unter anderem das Republikschutzgesetz in Bayern außer Kraft setzen, sozialdemokratische Selbstschutzorganisationen und linke Zeitungen verbieten und mehrere hundert jüdische Familien, die vor Jahrzehnten aus Osteuropa eingewandert waren ("Ostjuden"), mit fadenscheinigen Begründungen aus Bayern ausweisen. Es sprach sich herum, dass Kahr, Lossow und Seißer auf eine nationale Diktatur hinarbeiteten. Ihr Vorbild war der erfolgreiche "Marsch auf Rom" der italienischen Faschisten vom 28. Oktober 1922, der seither in deutschen Rechtskreisen als wegweisend galt.

Als Lossow am 20. Oktober 1923 vom Reichswehrminister seines Postens enthoben wurde, ernannte Kahr den General zum "Bayerischen Landeskommandanten" und unterstellte ihm die in Bayern stehende 7. Reichswehrdivision "bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens zwischen Bayern und dem Reich". Die daraufhin fällige Reichsexekution gegen das Land Bayern wusste Seeckt jedoch zu verhindern. Offiziell vertrat er - wie schon beim Kapp-Lüttwitz-Putsch - die Devise: Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr. Inoffiziell sympathisierte er mit dem Münchner Triumvirat: "Die Weimarer Verfassung ist für mich an sich kein noli me tangere (lat.: Rühr' mich nicht an - Anm. d. Red.); ich habe sie nicht mitgemacht, und sie widerspricht in den grundlegenden Prinzipien meinem politischen Denken. Ich verstehe daher vollkommen, dass Sie ihr den Kampf angesagt haben", schrieb er unmissverständlich am 2. November in einem für Kahr bestimmten Brief. Auch wenn er ihn nicht abschickte, kannte das Triumvirat seine politische Einstellung. Seeckt hielt sich jedoch bei der weiteren Entwicklung geschickt im Hintergrund.



Auszug aus:
Weimarer Republik, Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)



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