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Der europäische Binnenmarkt ist – bezogen auf seine Wirtschaftskraft - der größte Binnenmarkt der Welt. Er konstituiert sich aus den Vier Freiheiten.

Der Binnenmarkt der EU überträgt die Prinzipien, die man von einem Nationalstaat kennt, auf die gesamte Europäische Union. Er basiert auf den Vier Freiheiten, also der Freiheit der Waren, der Freiheit der Dienstleistungen, der Freiheit des Kapitals und der Freiheit (im Sinne von Freizügigkeit) der Arbeitskräfte.

Einfach gesagt bedeutet das, dass jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger einkaufen, arbeiten, Dienstleistungen anbieten oder in Anspruch nehmen und investieren kann, wo er will. Französischer Käse im Supermarktregal, ein italienischer Pizzeria-Wirt in Frankfurt, eine Geldanlage in Dänemark und ein Job in Großbritannien – das alles klingt für unsere Ohren nicht ungewöhnlich, es ist die Realität des Binnenmarktes. Zusätzlich zu den 27 EU-Staaten gehören noch Norwegen, Island und Liechtenstein zum EU-Binnenmarkt. Sie sind der Europäischen Union im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbunden.

So einfach es klingt, die Vier Freiheiten anzuwenden, so kompliziert war und ist der Prozess der Vollendung des Binnenmarktes. In jedem Land gab es unterschiedliche Vorschriften für Waren und Dienstleistungen, die sich beispielsweise auf die Sicherheit des Produkts oder die Ausbildung des Dienstleisters bezogen. All das musste harmonisiert werden, um wirklich freien Handel und Freizügigkeit zu ermöglichen. Ein polnischer Arzt kann sich in Deutschland niederlassen und praktizieren, aber natürlich möchte der deutsche Patient die Sicherheit haben, dass die Ausbildung des Arztes der eines deutschen Arztes nicht nachsteht. Dementsprechend gibt es eine EU-Richtlinie über die Anerkennung ärztlicher Diplome. Wer ein Kinderspielzeug kauft, erwartet, dass es auf Sicherheit geprüft ist, egal ob es in Belgien oder in Deutschland hergestellt wurde. Auch hier wurden gemeinsame Sicherheitsstandards erarbeitet und verabschiedet. Wenn die EU oft mit Bürokratie gleichgesetzt wird, hat das nicht zuletzt mit solchen notwendigen Anpassungsvorschriften zu tun, die erst die Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt schaffen.

Die Harmonisierung und Standardanpassung ermöglicht auch eine andere Regelung: Eine Ware, die in einem Mitgliedsland legal auf den Markt gebracht worden ist, darf auch in allen anderen EU-Ländern frei verkauft werden. Kein Land kann also Sonderprüfungen oder abweichende Regelungen verlangen.

Zum Binnenmarkt gehört weiterhin die Chancengleichheit für Unternehmen aus dem EU-Ausland mit inländischen Firmen. Öffentliche Aufträge müssen ausgeschrieben werden, um zu verhindern, dass sie unter der Hand verschoben werden. Aber Firmen aus dem EU-Ausland dürfen bei Ausschreibungen und bei der Auswahl des Unternehmens für den Auftrag nicht benachteiligt werden. Wenn die Aufträge eine bestimmte Höhe überschreiten, müssen sie sogar europaweit ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert ist unterschiedlich. Bei Bauaufträgen liegt er bei 5 Millionen Euro Auftragswert, bei Dienstleistungen bei 200.000 Euro.

Ein weiterer, noch nicht vollendeter Aspekt des Binnenmarkts ist die Abschaffung von Monopolen, wie sie früher im öffentlichen Bereich üblich waren (Post, Bahn, Nahverkehr, Telekommunikation etc.). Auch hier sollen andere inländische und europäische Unternehmen die Möglichkeit haben, ein günstiges Angebot zu unterbreiten und den Auftrag zu erhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Binnenmarkt ein Maximum an Chancengleichheit und Auswahlmöglichkeit, allerdings müssen Unternehmen und Produkte sich auch einer europaweiten Konkurrenz stellen.

Die großen wirtschaftlichen und Einkommensunterschiede, die in der Europäischen Union existieren, können auch zu sozialen Spannungen führen, wenn Arbeitskräfte eines Landes ihre Leistung in einem anderen Land gegen eine geringere Entlohnung anbieten. Die meisten Länder der EU schützen sich dagegen mit Mindestlöhnen, die es bezogen auf bestimmte Branchen auch in Deutschland gibt.

Aktuelle Informationen über den Binnenmarkt finden sich auf der Internetseite der Europäischen Kommission: ec.europa.eu





 
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