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Hintergrund aktuell (28.05.2009)

Amnesty International stellt Jahresbericht 2009 vor

Die globale Wirtschaftskrise ist auch eine Menschenrechtskrise. Zu diesem Schluss kommt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem Jahresreport 2009, der am Donnerstag (28.05.2009) veröffentlicht wurde. Im Zuge der weltweiten Rezession könnten sich Armut und politische Repression in weiten Teilen der Welt noch verschärfen.

Port-au-Prince/Haiti
Menschen beim Wasserholen in der Hauptstadt Port-au-Prince auf Haiti, Bild: AP
Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Unsicherheit - 60 Jahre nach Verkündigung der Allgemeinen Menschenrechte im Jahr 1948 zieht Amnesty International (ai) für 2008 keine positive Bilanz: In ihrem aktuellen Jahresbericht warnt die Menschenrechts-
organisation davor, dass die Auswirkungen der Wirtschafts-
krise die Erfolge der vergangenen Jahre zunichte machen könnte. Mit der Rezession verschärfe sich auch die Repression. Unruhen und politische Gewalt könnten damit noch zunehmen.

Amnesty geht davon aus, dass die Krise bis zu 90 Millionen Menschen in Armut stürzen könnte. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) könnten zwischen 18 und 51 Millionen Menschen ihre Arbeit verlieren. Auch die Entlassung hunderttausender Arbeitsmigranten aufgrund der Wirtschaftskrise hat die Situation verschlimmert. Infolgedessen seien die Überweisungen der Arbeitsmigranten in ihre Heimatländer - die weit mehr als die jeweilige Entwicklungshilfe ausmachen - zurückgegangen. Für Staaten wie Bangladesch, die Philippinen, Kenia oder Mexiko bricht dadurch eine wichtige Einnahmequelle weg. Weiter verschärft werde die Situation durch die 2008 stark gestiegenen Lebensmittelpreise, von der etwa 150 Millionen Menschen betroffen sind. In der Folge haben Hunger und Krankheit zugenommen.

Infobox
Zahlen und Fakten
Wie aus dem Amnesty International Jahresbericht hervorgeht, haben im Berichtsjahr 2008 mehr als die Hälfte der beobachteten 157 Länder gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen: In 81 Ländern wurde die Meinungsfreiheit verletzt. In 50 Ländern saßen Menschen allein wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugung hinter Gittern. 27 Länder schoben Menschen auch ab, wenn ihnen in ihrer Heimat Folter, Verfolgung oder die Todesstrafe drohten. In 24 Ländern sind Menschen gewaltsam aus ihren Wohnungen vertrieben worden.

Zudem verzeichnet Amnesty in Europa verstärkt Menschenrechtsverletzungen. In zwölf Staaten der EU (ohne Luxemburg) kam es 2008 zu Folter und Misshandlung. Auch bezeichnete die Organisation die Situation von Asylsuchenden und Flüchtlingen in 19 EU-Ländern als nicht menschenrechts-
konform. So gehörten etwa Russland, die Türkei und die Ukraine zu den Staaten, die Asylsuchende in Länder abschoben, in denen ihnen schwere Menschenrechts-
verletzungen drohten. In einigen Ländern, wie z. B. der Schweiz, hatten abgelehnte Asylsuchende keinen Anspruch auf Sozialleistungen. In Deutschland hatten Migranten nur eingeschränkt Zugang zum Gesundheitssystem. Bei Verstößen gegen ihre Arbeitnehmerrechte konnten sie nur begrenzt die Gerichte konsultieren und der Zugang zu Bildung für ihre Kinder war erschwert.

Der Bericht notiert aber auch positive Entwicklungen im europäischen und zentralasiatischen Raum: Im Februar 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bestätigt. Dem Urteil zufolge darf keine Person in ein Land abgeschoben werden, in dem ihr derartige Menschenrechtsverletzungen drohen - dies gilt auch für Menschen, die unter Terrorismusverdacht stehen. Als Fortschritt nennt der Bericht auch die Tatsache, dass Usbekistan 2008 die Todesstrafe abgeschafft hat. Damit ist Belarus in der gesamten Region Europa und Zentralasien das einzige Land, das noch Hinrichtungen durchführt.

Grundlage des Reports 2009 ist die Entwicklung der Menschenrechte in den fünf Weltregionen vor dem Hintergrund der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feierte. 1948 hatten die Vereinten Nationen erstmals Grundrechte basierend auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtstaatlichkeit für alle Menschen verabschiedet. In den vergangen Jahrzehnten haben immer mehr Länder die Menschrechte in ihren Verfassungen festgeschrieben. Einige Länder wie zum Beispiel China haben aber bis heute den Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht ratifiziert. Die USA wiederum sind bislang nicht dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beigetreten.


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