V. Zukunftsforum Islam
Vortrag von Hamideh Mohagheghi, Universität Paderborn
Gibt es Grenzen für gesellschaftliches Engagement bei Muslimen? Innermuslimische Sichtweisen
Thesenpapier
I. Mensch und Schöpfung
In der qur`anischen Schöpfungsgeschichte wird der Mensch als Kalif "Statthalter" / "Stellvertreter" bezeichnet. (Sure 2:29) Diese Bezeichnung drückt zum einen die besondere Stellung des Menschen in der Schöpfung aus, zum anderen verweist sie auf die Verantwortlichkeit des Menschen gegenüber der Schöpfung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wurden dem Menschen "Werkzeuge" zur Verfügung gestellt: Die Gabe der Vernunft als Unterscheidungsinstanz, Verstand als Mittel zur rationalen Analyse und Abwägung, Freiheit zur individuellen Entscheidung, Gesandte und Offenbarungen, um an die Prinzipien pointiert zu erinnern.
II. Der Zustand im ewigen Leben ist die Folge der Handlungen
Die Schöpfung ist anvertrautes Gut; der Mensch nimmt sie als Nutznießer für eine gewisse Zeit in Anspruch. Er trägt die Verantwortung für die angemessene Nutzung und Bewahrung der Schöpfung. Der Glaube beinhaltet Anweisungen und Unterstützung, um dieser Verantwortung besser gerecht zu werden. Der Glaube ist stets mit Handeln verbunden. Der Begriff 'amal (= handeln, wirken, tun, planen, betreiben, durchführen) steht im Qur'an in zahlreichen Stellen unmittelbar mit dem Begriff iyman (= Glaube): "Für diejenigen, die glauben und gute Werke tun, sind Vergebung und trefflicher Unterhalt bestimmt." (Sure 22, 50)
III. Kategorisierung der Handlungen
Die Handlungsweise der Menschen sowohl im rechtlichen Bereich als auch in der moralischen Verhaltensweise wird in fünf Kategorien unterteilt:
- Verbotene Handlungen (haram), deren Akteure Tadel und Strafe und derenUnterlasser Lob bzw. Lohn verdienen.
- Missbilligte Handlungen (makruh), deren Unterlasser gelobt und belohnt und deren Akteure aber nicht getadelt bzw. bestraft werden.
- Handlungen, die nicht ausdrücklich erlaubt oder verboten sind (mubah): Die Akteure können selbst entscheiden, ob es gut ist, sie zu tun oder zu unterlassen.
- Empfohlene Handlungen (mustahab), deren Akteure Lob erhalten und belohnt werden, deren Unterlasser nicht getadelt und nicht bestraft werden.
- Pflichthandlungen (ḥalāl, wāǧib), deren Akteure Lohn und Lob und deren Unterlasser Tadel und Strafe verdienen.
Die Bedeutung des Begriffes Jihad im Qur`an ist "intensives Bemühen, leidenschaftlich und nachhaltig für etwas Gutes einzutreten": Die Armen zu speisen, Obdachlose zu beherbergen, Institutionen für die Unterstützung der Bedürftigen zu errichten, Schulen und Ausbildungsstätten zu gründen und weitere nutzbringende Taten gelten nicht nur als Wohltätigkeit und eine Handlung aus Gnade und Mitgefühl, die islamische Tradition bezeichnet sie vielmehr als "religiöse Verpflichtung". Die Gestaltung einer idealen Gemeinschaft liegt in der Verantwortlichkeit jedes einzelnen; das Individuum ist mit der Gesamtheit verwoben so wie einzelnen Teile des Körpers eines Menschen. Das Leid und die Freude jedes einzelnen hat Wirkung auf andere und bewirkt den Zustand einer Gemeinschaft insgesamt.
"Der beste Islam ist, dass du die Hungrigen speist und Frieden verbreitest unter Bekannten und Unbekannten" (Überlieferung, Das Leben Muhammads, Haikal, S.186).
"Muslim ist jemand, vor dessen Hand und Zunge die Menschheit in Sicherheit ist." (Überlieferung)
Die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht beruht sowohl auf das Nützlichkeitsprinzip als auch auf das Wohl des Menschen und der Gemeinschaft - Alles was den Menschen nutzt ist gut und alles was ihnen schadet, ist schlecht. Der Fundamentalsatz hierfür ist: "Kein Schädigen und kein Schaden nehmen im Islam." (Usul Kafi, Bd. 5, S.294) Diese Überlieferung ist die Grundlage für die moralische Handlungsweise sowie das Prinzip der Rechtsfindung in der Rechtsphilosophie.
"Und gebt volles Maß und Gewicht nach Gerechtigkeit. Wir fordern von den Menschen nur das, was sie vermögen. Und wenn ihr aussagt, dann seid gerecht, auch wenn es um einen Verwandten geht. Und erfüllt den Bund Gottes." (Sure 6, 152)
Alles, was moralisch vertretbar und nützlich ist, ist erlaubt. Diese abstrakte Aussage muss mittels des gesellschaftlichen Diskurs und im Kontext der realen Lebensumstände konkretisiert werden. Die Grenzziehung erfolgt durch Konsens mit Berücksichtigung der wesentlichen Prinzipien der islamischen Lehre. (z.B. Sure 17, 22-37)
Viele Aussagen über "Erlaubtes" und "Verbotenes", die nicht im Koran direkt und wörtlich genannt sind oder eindeutig und zweifelsfrei auf Aussagen des Propheten zurückgehen, sind in den Traditionen und kulturellen Vorstellungen eingebettet. Sie sind keine unveränderbaren Manifeste, sie müssen reflektiert und neu bedacht werden.
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