V. Zukunftsforum Islam
Protokoll des Themenblocks I - "Islam und Verfassungsstaat: Perspektiven einer Beziehung"
I. Zur Trennung von Religion und Politik im säkularisierten Verfassungsstaat
Prof. Dr. Stefan Muckel, Universität Köln
Prof. Dr. Muckel griff in seinem Vortrag die aktuelle Diskussion über die Äußerungen der CDU-Politikerin Aygül Özkan auf, dass an staatlichen Schulen Unterrichtsräume frei von religiösen Symbolen sein sollten. Demnach hätten Kruzifixe und Kopftücher in Schulen nichts zu suchen. In der Folge wurde Özkan von ihrer eigenen Partei, wie auch der CSU und dem Zentralrat der Muslime heftig kritisiert.
Prof. Dr. Muckel macht hier ein Spannungsverhältnis aus. Auf der einen Seite sei Deutschland ein Staat mit christlicher Vorprägung, was sich insbesondere an weiten Teilen der deutschen Rechtsordnung bemerkbar mache, zum anderen sei die Bundesrepublik zugleich ein säkularer Staat, der nichtchristliche Religionen, wie den Islam, nicht zugunsten des Christentums diskriminieren dürfe.
Das deutsche Religionsverfassungsrecht sieht vor, dass Staat und Kirche getrennt sind und es folglich keine Staatskirche gibt. Jedoch handele es sich dabei nicht um eine strikte Trennung wie beim Laizismus, da die Verfassung ebenso Kooperationsfelder vorsehe wie z.B. Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften, Militärseelsorge, staatlich geschützte religiöse Feiertage und Kirchensteuer. Allerdings dürfe der Staat sich mit keiner Religion oder Religionsgemeinschaft identifizieren. Der religionsneutrale Staat verlangt die religiöse Parität und fördere damit die rechtliche Gleichstellung aller Staatsbürger, gleich welcher Religion sie angehören, und die Gleichberechtigung anderen Religionsgemeinschaften mit der Kirche. Damit besitzen im säkularen Staat alle Religionsgemeinschaften die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten. Dies bedingt auch das Recht der Religionsfreiheit, wie auch das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften hinsichtlich ihrer inneren Organisation, der theologischen Lehre und der Kooperation mit staatlichen Einrichtungen. Prof. Dr. Muckel resümierte über das deutsche Staatskirchenrecht, dass der säkulare Staat die Religion weder verleugne, noch unterdrücke oder gar vereinnahme, sondern ihr einen geschützten Platz zuweise. Religion läge außerhalb der innerweltlichen Kompetenz des Staates. Er sei bloß Friedensstifter ohne eigenen Wahrheitsanspruch und beansprucht daher keine Kompetenz in religiösen Fragen.
Hinsichtlich der Diskussion über den Islam in Deutschland stellte Prof. Dr. Muckel fest, dass der säkulare Charakter des Staates häufig vergessen werde und Deutschland als christlicher Staat wahrgenommen wird. Bedenklich sei auch, dass der Staat in die Situation gerät, seine religiöse Neutralität zu ignorieren. So sei beispielsweise die Deutsche Islamkonferenz verfassungsrechtlich bedenklich, da der Staat ihre Themen festlege und ihre Teilnehmer bestimme. Dies sei aber nicht mit der Neutralität und der religiösen Parität vereinbar. Ebenso verwunderlich sei die wiederholte Forderung seitens der Politik nach einer einzigen islamischen Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner für den Staat, da nach dem Bundesverwaltungsgericht Dachverbände ebenso Religionsgemeinschaften seien und es daher keine Notwendigkeit für eine übergeordnete Struktur gäbe. Auch die Forderung des Wissenschaftsrates, dass künftig an deutschen Hochschulen Imame ausgebildet werden sollen, sei insofern bedenklich, da muslimischen Organisationen als Mitglieder von Beiräten ein Mitsprache- und Vetorecht bei der Besetzung der Professuren und der inhaltlichen Lehre zugesprochen wird. Auch hier sei die Frage offen, welche Organisationen in diesen Beiräten sitze würden und wer ihre Zusammensetzung bestimmt. Erneut würde der Staat mit dem Neutralitätsgebot in Konflikt geraten.
Bei der anschließenden Diskussion stand insbesondere die Repräsentanz der Muslime in Deutschland im Vordergrund. So kritisierte ein Teilnehmer, dass der Zentralrat der Muslime trotz seiner geringen Größe als Vertreter der Muslime in Deutschland auftrete und wahrgenommen werde. Prof. Dr. Muckel teilte die Ansicht, dass der Zentralrat nicht so zentral sei, wie dieser es gerne vorgibt. Allerdings sei bei einer katholischen Religionsgemeinschaft das Bistum der Ansprechpartner, bei einer evangelischen Religionsgemeinschaft die Landeskirche. Da der Islam über solche Strukturen nicht verfüge, sei der muslimische Ansprechpartner nun einmal der Vorstand einer Organisation, so dass der Zentralrat durchaus Muslime vertrete.
Auf eine zunächst gemischte Reaktion stieß Prof. Dr. Muckels Kritik an der Einrichtung von Beiräten für Islamische Studien. Jedoch erläuterte er nochmals, dass Beiräte, wenn sie denn funktionsfähig sein sollen, klein sein müssten. Dies führe automatisch zu der Frage, wer in diesen Beiräten vertreten sein dürfe und wer nicht. Dies sei eine Verletzung der staatlichen Neutralität. Auch verwies er auf den Widerspruch, dass die Politik jahrelang eine islamische Religionsgemeinschaft gefordert habe und sich nun mit Organisationen, die in Beiräten vertreten seien, zufrieden gäbe. Notwendig seien Religionsgemeinschaften, die Vertragspartner des Staates sind, andernfalls würde dem bewährten System von Trennung und Kooperationsfeldern der Boden entzogen und der Staat geriete in die Position, sich den Islam zu formen, der ihm gefalle.
In diesem Zusammenhang stellte ein Teilnehmer die Frage, ob denn das Neutralitätsgebot lediglich für den deutschen Staat gelte oder auch Staaten wie die Türkei, die über DITIB Einfluss auf die hier lebenden Muslime nimmt, betreffe. Prof. Dr. Muckel entgegnete, dass das Grundgesetz lediglich den deutschen Staat adressiere und daher das Neutralitätsgebot nur für diesen gelte. Hinsichtlich des Einflusses der Türkei auf die DITIB stelle er eine Analogie zwischen dem Vatikanstaat und der katholischen Kirche an.
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