60 Jahre Grundgesetz: Muslime im demokratischen Verfassungsstaat
(In)-Frequently Asked Questions: Islam und Grundgesetz
Marfa Heimbach startete die Fragerunde, indem sie den Experten/innen die Frage stellte, ob sie einen Konflikt zwischen dem Islam und dem Grundgesetz sähen. Armina Omerika stellte dar, dass es historisch gelungen sei, die islamische Rechtslehre an Staatsformen anzupassen. Trotzdem hänge viel von der Bereitschaft der Akteure ab, sich anpassen zu wollen. Eine islamisch-theologische Ratifizierung des Grundgesetzes sei nötig, auch um sich vor Radikalismus zu schützen. Wael El-Gayar wies darauf hin, dass es den "homo islamicus" nicht gebe. Dennoch sei das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen schwierig. Das Radikalisierungsproblem sei häufig sozial und politisch bedingt. Es komme deswegen darauf an, was genau der gelebte Islam sei. Hasibe Özalan sah keinen Konflikt zwischen Islam und Grundgesetz. Beides sei miteinander vereinbar. Dennoch gebe es Themen, bei denen Diskussionsbedarf bestehe, wie die Scharia, die ihrer Ansicht nach sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die muslimische Gemeinschaft müsse vor allem die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau beachten. Abdelmalik Hibaoui beantwortete die Frage differenzierter. Das Problem schwarz oder weiß darzustellen, sei schwierig. Er stellte drei Ebenen des Islams dar, die sich unterschiedlich zum Grundgesetz verhielten. Die erste und zweite Ebene, Glaube und Moral, seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Bei der dritten Ebene, der praktischen Anwendung, gebe es jedoch Konflikte mit dem Strafgesetz.
Danach war das Publikum am Zug, Fragen zum Verhältnis von Islam und Grundgesetz an die Expertinnen zu richten. Die erste Frage zielte auf die emotionale Vorbelastung des Wortes "Scharia" ab. Frau Özalan stellte dazu klar, dass auch innermuslimisch zum Thema "Scharia" Klärung notwendig sei. Die Scharia sei jedoch schon längst in Deutschland angekommen, da die Scharia Normen enthalte, die das Zusammenleben regelten, wie Händewaschen oder Lächeln. Auch Frau Omerika bestätigte die negative Konnotation. Die Frage nach der Einführung der Scharia in Deutschland stelle sich für Muslime nicht. In westlichen Gesellschaften sei die Scharia nur eine normativ-ethische Norm, in anderen Ländern allerdings Gesetz. Die Scharia werde aber auch in deutschen Gerichten praktiziert, zum Beispiel beim Familienrecht, wenn das Recht des Heimatlandes gilt. Hier konfligiere die Scharia jedoch auch nicht mit deutschen Gesetzen, da deutsches Recht gelte, sollten Grundsätze der Scharia dagegen verstoßen.
Eine weitere Frage war, ob die Institutionalisierung des Islams in Osteuropa ein Beispiel für Westeuropa sein könne. Armina Omerika führte an, dass die Anpassung des Islams in Osteuropa in einer säkularen Umgebung dafür sprechen könne. Dagegen sprächen zum Einen jedoch die undemokratischen Bedingungen des Kommunismus, die keine Modellhaftigkeit für Westeuropa darstellten. Außerdem würden in Westeuropa die Gemeinschaften nicht durch Religion, wie im Osten, sondern durch eine gemeinsame Sprache und Kultur. Außerdem seien die Strukturen über 500 Jahre langsam gewachsen. Was man sich jedoch von den osteuropäischen Muslimen abschauen könnte, sei die Toleranz gegenüber Nichtmuslimen. Der nächste Teilnehmer fragte, wie man das Problem angehen könne, dass man nicht über den Islam sprechen könne, wenn es "den Islam" nicht gebe. Herr Hibaoui antwortete darauf, dass es tatsächlich eine Vielfalt des Islams in der Praxis gebe. Dies berge aber auch Chancen, da die verschiedenen Richtungen des Islams einen Rahmen ergeben, in dem man verschiede Meinungen diskutieren könne.
Immer wieder tauchte auch die Frage auf, ob auf der einen Seite die Scharia als islamische Tradition überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sei und auf der anderen Seite die islamische Tradition überhaupt um Reformen bemüht sei. Hierauf fand Frau Özalan die Antwort, dass hier ein theologischer Diskurs nötig sei. Frau Omerika wies darauf hin, dass Werte im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung immer wieder neu ausdiskutiert werden müssten, auch von Muslimen.
Die Experten/innen machten auch immer wieder deutlich, wie wichtig es sei, dass Muslime als deutsche Bürger Verantwortung übernähmen und dafür sei Bildung und Wissen unerlässlich. Die zentrale Frage sei: "Wie gehen wir gemeinsam miteinander um?" Abdelmalik Hibaoui wies schließlich darauf hin, dass die Muslime andere Probleme bewegten als die Hadsch und betonte, dass gewaltfreie Konflikte nichts Negatives seien – im Gegenteil, sie seien sehr produktiv, und man solle auf keinen Fall die Debatten zwischen Muslimen und Nichtmuslimen scheuen.
60 Jahre Grundgesetz: Muslime im demokratischen Verfassungsstaat
Panel 1
Panel 2
Panel 3
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