60 Jahre Grundgesetz: Muslime im demokratischen Verfassungsstaat
Kommentar von Aiman Mazyek und Publikumsdebatte
Aiman Mazyek, der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland, hielt zu Anfang seines Kommentars zum Vortrag von Professor Rohe fest, dass Muslime eine politische Kultur bräuchten und die Bundeszentrale für politische Bildung hierzu wichtige Anstöße geben könne.
Herr Mazyek führte weiter aus, dass er das Grundgesetz für eine wunderbare Einrichtung hielte, auch wenn manche Muslime das leider anders sähen. Er wies auf eine Umfrage hin, bei der herausgefunden wurde, dass gerade Muslime Menschenrechte aktiv unterstützten. Für Mazyek stellen deswegen ein tief empfundener muslimischer Glaube und Loyalität gegenüber dem Grundgesetz keinen Gegensatz dar. Im Gegenteil, für ihn sei ein guter Muslim auch ein guter Bürger.
Aiman Mazyek bezog weiterhin Stellung zum Vortrag von Professor Rohe. Faktisch seien zwar alle Religionen vor dem Grundgesetz gleich, manche seien aber "gleicher". Zwar gäbe es im Grundgesetz keine Privilegien für bestimmte Religionen, dennoch kämen die christlichen Kirchen durch ihren Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Privilegien und Rechte zu. Die islamischen Gemeinschaften in Deutschland seien von diesem Status noch weit entfernt.
Mazyek wünschte sich mehr Fairness in den Debatten über die Muslime; diese sollten die die gleichen Chancen bekommen wie andere Religionsgemeinschaften. Gerade in diesem Punkt sah er Nachholbedarf.
Im Anschluss an den Kommentar hatte das Publikum Gelegenheit, Fragen an die Referenten zu stellen. Sogleich kam die Frage auf, ob die Chancengleichheit, die Herr Mazyek angesprochen hatte, denn wirklich ein Problem sei. Viele Muslime seien schließlich in Verbänden organisiert. Mazyek gab zur Antwort, dass es tatsächlich nicht nur die Aufgabe des Staates, sondern auch eine der Verbände sei, auf ihrer Chancengleichheit zu bestehen. Die Muslime sollten aber auch von der Gesellschaft "zu ihrem Glück gezwungen werden". Als Möglichkeit dazu sah er einen Runden Tisch, bei dem vielleicht auch eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschlossen werden könne; dieser Prozess stehe aber immer noch am Anfang.
Frau Topcu wandte sich dann an Professor Rohe mit der Frage, welche Möglichkeiten es gebe, die Diskrepanzen zwischen den Religionen, die das Staatskirchenrecht mit sich bringe, aufzuheben. Mathias Rohe sah bei diesem Problem im Grundgesetz ein hinreichendes Maß an Flexibilität. Religionsgemeinschaften seien verschieden definiert, vor allem anhand ihres Organisationsgrads. Es stehe auch den Muslimen offen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden, dies sei aber vor allem eine Frage der Zeit und des Geldes. Professor Rohe riet den islamischen Verbänden, zuerst kleinere Schritte zu unternehmen und die Vielfalt der islamischen Organisationen schrittweise zu bündeln.
60 Jahre Grundgesetz: Muslime im demokratischen Verfassungsstaat
Panel 1
Panel 2
Panel 3
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