"Die Leute wissen, dass es illegal ist"
Frank Lüngen berichtet über seine Arbeit als Musikfahnder und darüber, welche Strafen illegale Anbieter von Musik erwarten
Frank Lüngen (Chef der Ermittlungen bei proMedia) im Interview.bpb: Herr Lüngen, haben Sie privat schon einmal ein Lied aus dem Internet heruntergeladen?
Frank Lüngen: Natürlich. Aber niemals Musik, die illegal zum Download angeboten wird. Es gibt genug Möglichkeiten, Musik legal aus dem Internet zu bekommen.
bpb: Ist das Herunterladen von Musik aus Tauschbörsen legal?
Lüngen: Nicht nur das Anbieten, auch das Herunterladen von geschützter Musik ist illegal. Seit dem 1.1.2008 hat der Gesetzgeber klar geregelt, dass das Herunterladen von Musik in Tauschbörsen eine illegale Vervielfältigung von Musik ist. Die Tauschbörse ist eine illegale Quelle. Wir können das aber nicht ermitteln. Denn dazu müssten wir selbst Musik zum Herunterladen anbieten und damit würden wir uns strafbar machen.
bpb: Was genau macht proMedia?
Lüngen: proMedia ist eine Firma zum Schutze geistigen Eigentums. Wir vefolgen für die Musikindustrie Urheberrechtsverletzungen im Internet.
bpb: Wie gehen Sie vor?
Lüngen: Wir haben von der Musikindustrie die Lizenz, deren Musik in Tauschbörsen herunter zu laden. Wenn unsere Mitarbeiter jemanden finden, der zum Beispiel die Musik von Juli, Silbermond oder Herbert Grönemeyer anbietet, dann können wir mit einem Mausklick herausfinden, was dieser Nutzer noch an Downloads zur Verfügung stellt. So können wir sehen, ob er zehn oder 500 Dateien illegal in die Tauschbörse gestellt hat. Wir finden dabei die IP-Adresse heraus. Diese geht dann zusammen mit einer genauen Dokumentation des Downloads an die Rechtsanwälte Rasch, mit denen proMedia zusammenarbeitet.
bpb: Wie viele Nutzer werden denn jährlich erwischt?
Lüngen: Bei uns kam es im vergangenen Jahr zu 40.000 Strafanzeigen gegen Anbieter von Musik. Die Leute wissen schon, dass es illegal ist, aber das Bewusstsein, erwischt werden zu können, ist nicht vorhanden.
bpb: Was erwartet einen illegalen Anbieter von Musik?
Lüngen: Zu Freiheitsstrafen kam es bisher in Deutschland nicht. Die Gerichtsverhandlungen enden für die Ertappten meist mit Vergleichszahlungen. Die Rechtsanwälte der Musikindustrie fordern außerdem oft eine Zahlung für die Verletzung der Urheberrechte. Diese richtet sich nach dem Einkommen des Straftäters und liegt im Schnitt zwischen 1500 und 2000€.
bpb: Welche Tauschbörsen werden am meisten genutzt?
Lüngen: Das ist nicht so leicht zu sagen. Denn die Gemeinde zieht ja immer weiter. Am Anfang war es Napster, dann kam Morpheus, danach Kazaa und Bearshare. Wenn Sie große Dateien wie Filme, Software oder komplette Discografien im Internet tauschen wollen, dann ist Bittorrent dafür interessant. Wenn User aber nur nach einzelnen Titeln suchen, dann werden Tauschbörsen wie EMule genutzt. Hier kann schnell eine Datei oder ein Lied heruntergeladen werden.
bpb: Nehmen wir einmal an, ein Nutzer bietet nur ein einziges Lied zum Tausch an. Wird dann gegen ihn ermittelt?
Lüngen: Der käme nicht in unser Visier. Erst ab einigen hundert Titeln, die zum Herunterladen angeboten werden, wird es für uns interessant. Wir suchen Piraten und keine Menschen, die Tauschbörsen nur einmal ausprobieren. Ich möchte jetzt aber auch keine konkreten Zahlen nennen, etwa dass wir nur Nutzer ab einem Angebot von 200 Musikdateien verfolgen. Sonst würde ja jeder nur 199 Dateien anbieten, um der Strafverfolgung zu entgehen. Wenn ein Pre-Release auftaucht, also ein Musiktitel vor der offiziellen Veröffentlichung im Internet angeboten wird, dann werden wir auch schon mal bei weniger Dateien tätig. Denn die Verbreitung schadet hier dem Unternehmen oder dem Künstler viel mehr als bei einem 30 Jahre alten Musiktitel.
bpb: Die Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen hat aber beschlossen, nur noch gewerbliche Anbieter von Musikdateien, die mehr als 3000 Musikdateien anbieten, strafrechtlich zu verfolgen. Bedeutet das: Wer unter 3000 Musikdateien anbietet, hat nichts zu befürchten?
Lüngen: Das kann es natürlich heißen. Aber ich sehe das ein bisschen anders: Wir erwischen User meistens mehrmals hintereinander beim illegalen Anbieten von Musik. Wenn jemand zehnmal 500 Dateien anbietet, dann sind das insgesamt schon weit über 5000 Dateien. Das genügt meiner Meinung nach für eine Strafverfolgung. zudem sieht das nur die staatsanwaltschaft in NRW so. Andere Staatsanwaltschaften können die Grenze auch anders ziehen.
Interview: Stephan Thomas
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