Veranstaltungen: Dokumentation

Filmkompetenzerklärung

21.3.2003
Über 320 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und 30 Expertinnen und Experten aus Filmbranche, Politik, Schule und Wissenschaft haben am 20. und 21. März 2003 in Berlin auf dem Kongress "Kino macht Schule" über den Status quo und die Perspektiven zur Vermittlung von Filmkompetenz in deutschen Schulen diskutiert. Eingeladen hatten die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und die Filmförderungsanstalt/FFA, die mit dieser Veranstaltung Initiativen unterstützen und Projekte in- und außerhalb deutscher Schulen zur Förderung von Filmkompetenz anstoßen wollen.

Film ist in unserer von Medien dominierten Welt ständig präsent. Gerade für Kinder und Jugendliche ist ein bewusster Umgang mit Film unverzichtbar. Deshalb ist es wichtig, Filmerziehung in deutsche Lehrpläne zu integrieren. Filmkompetenz ist unerlässlich - darüber waren sich die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer einig. Film muss in jedem Unterrichtskontext seinen Platz finden - über den fachbegleitenden bzw. unterrichtsergänzenden Einsatz hinaus.

Referentinnen und Referenten aus Frankreich, Schweden und Großbritannien, wo Film fest im Schulsystem verankert ist, berichteten über ihre Erfahrungen, Aktivitäten und Erfolge in der filmschulischen Arbeit.

Wie können also alle Beteiligten, Filmschaffenden, Bildungsverantwortliche und Politikerinnen und Politiker ihr Zusammenwirken effizienter gestalten?

Der Kongress schloss mit der Vorstellung der folgenden Filmkompetenzerklärung (Auszug):

Um Film in deutsche Lehrpläne zu implementieren, bedarf es folgender Maßnahmen:
  1. Die Kultusministerkonferenz muss sich auf die curriculare Verankerung des Themas "Film – seine Geschichte, seine Sprache, seine Wirkung" in den Schulen, den Universitäten und den Fortbildungsstätten einigen.

  2. Bildungsziel ist es, zu lehren und zu lernen, die Codes bewegter Bilder zu dechiffrieren – und das quer durch die Disziplinen und Fächer.

  3. Filmkompetenz muss integraler Bestandteil jeder pädagogischen Ausbildung an den Universitäten – inklusive Leistungsnachweis sein.

  4. Ein obligatorischer Filmkanon, der von einer kompetenten Kommission aus Filmemacherinnen und -macher, Filmwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Filmhistorikerinnen und -historiker und filminteressierten Pädagoginnen und Pädagogen zusammengestellt wird, sollte geschaffen werden.

  5. Die Versorgung aller Ausbildenden mit historischem und aktuellem Material zum Thema sollte gewährleistet werden. Hier wäre die Einrichtung einer zentralen Stelle anzuregen, getragen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien/BKM und der Kultusministerkonferenz/KMK in Zusammenarbeit mit der FFA, den Filmförderinstitutionen der Länder, der bpb, den Produzenten-, Verleiher- und Kinoverbänden. Diese Stelle könnte im Idealfall auch eine zentrale Verleihfunktion übernehmen. Die Filmkopien selbst werden dieser Stelle von den Verleihern zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt.

  6. Als Voraussetzung hierfür sollte in der bevorstehenden Novelle des Filmförderungsgesetzes ein Paragraf entwickelt werden, der für die finanzielle und inhaltliche Gewährleistung einer solchen Maßnahme steht.

  7. Der Austausch zwischen den bereits vorhandenen Hochschulen für Filmkompetenz, nämlich den Filmhochschulen, und den Universitäten und Schulen sollte hergestellt und dann zum Pflichtprogramm gemacht werden.
Am Anfang und am Ende jeder Initiative für die Erlangung von Filmkompetenz steht aber, was für jede Form der Bildung gilt. Nur hier wird aus "Learning by doing" "Learning by viewing": Denn das hat auch allen großen Filmkünstlerinnen und -künstlern bisher am meisten Filmkompetenz gebracht!


 

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