Kann der Anspruch auf Geltung des Grundgesetzes gegenüber religiösem Recht aus islamischer Perspektive akzeptiert werden?
Heiner Bielefeldt
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als ein säkularer Rechtsstaat. An die Stelle der traditionellen "cura religionis", d.h. des staatlichen Mandats für die Durchsetzung religiöser Wahrheit ist die Aufgabe des modernen demokratischen Rechtsstaats zur Gewährleistung der Freiheit – nicht zuletzt der Freiheit in Fragen von Religion und Weltanschauung – getreten. Aus Respekt vor der Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Menschen sieht sich der Staat deshalb zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Gleichzeitig beansprucht der Staat für das vom ihm gesetzte "säkulare" Recht einen praktischen Geltungsvorrang auch gegenüber religiösem Recht.
Im Blick auf in Deutschland lebende muslimische Minderheiten stellt sich daher die Frage, ob und wie sie den Geltungsanspruch des säkularen staatlichen Rechts anerkennen können. Zu dieser Frage nehmen Muslime unterschiedliche Positionen ein. Während eine Minderheit von Islamisten auf dem Vorrang der Scharia beharrt, demgegenüber das säkulare staatliche Recht keinen Stellenwert beanspruchen könne, sieht die große Mehrheit der hier lebenden Muslime offenbar keine prinzipiellen Schwierigkeiten darin, das Grundgesetz zu akzeptieren. Manche Muslime rekurrieren dabei auf traditionelle islamrechtliche Möglichkeiten, die für die Situation der islamischen Diaspora eine besondere Flexibilität in der Handhabung der Scharia vorsehen. Andere gehen weiter, indem sie die Säkularität von Staat und Recht als genuine Chance für eine Neuorientierung islamischen politischen Denkens begreifen. Wichtig für eine Einschätzung der Integrationsperspektiven in Deutschland sind neben den Stellungnahmen muslimischer Intellektueller aber auch die mittlerweile fortgeschrittenen praktischen Eingewöhnungsprozesse von Muslimen.
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