Möglichkeiten einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung
Prof. Dr. Rolf J. Langhammer
"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird, aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll."
"Ordnung führt zu allen Tugenden! Aber was führt zur Ordnung?" (Georg Christoph Lichtenberg)
- Der Forderung nach Veränderungen im Sinne von mehr Gerechtigkeit muss eine Bestandsaufnahme über das vorausgehen, was in den bestehenden Ordnungsfragmenten unbefriedigend ist – also ein Soll/Ist-Vergleich. Darüber Einvernehmen in der Weltgemeinschaft zu erzielen, dürfte schwierig sein, da es weder einen allgemeinen Konsens über das gibt, was als gerecht verstanden werden kann, noch einen Konsens, was wir als Weltwirtschaftsordnung verstehen sollen. Schließlich stellt sich noch die Frage, ob eine Weltwirtschaftsordnung überhaupt dann wünschenswert ist, wenn es keine supranationalen Institutionen mit legislativen und exekutiven Rechten gibt und statt dessen eine nationale Hegemonialmacht global "Ordnung stiftet".
So verständlich der Wunsch nach mehr Gerechtigkeit im Sinne von mehr Ergebnisgleichheit ist, und so sehr sich Menschen nach einer Ordnung sehnen, die Planungssicherheit und Schutz gibt, so sehr muss auch gesehen werden, dass Ordnungen per se Defizite aufweisen. Sie werden häufig so gestaltet, dass die Interessen der Etablierten, der Besitzenden und der gut Organisierten Vorrang vor den Interessen der Nichtbeteiligten, der Nichtorganisierbaren und der Nichtartikulierfähigen gewinnen. Ordnungen dieser Art werden damit korporatistisch instrumentalisiert. Sie entfernen sich damit rasch von Gerechtigkeitsvorstellungen im Sinne von mehr Chancengleichheit. Dies könnte auch bei einer globalen Ordnung im Sinne eines Interessenausgleichs zwischen Industrie- und Entwicklungsländern geschehen.
- Ordnungen sind wie Clubregeln: Sie unterliegen den Interessen der Clubmitglieder und können jederzeit verändert werden, wenn die Mehrheit der Clubmitglieder es will. Dabei kommt es weniger auf die zahlenmäßigen Mehrheitsverhältnisse als auf die faktischen Machtpositionen an. Sowohl die Welthandelsorganisation (WTO) mit ihrem Konsensprinzip, das von den großen Handelsnationen bestimmt wird, als auch der Internationale Währungsfonds (IWF) mit seinen quotengewichteten Stimmrechten und der Sperrminorität eines Mitglieds, den USA, sind Beispiele für Fragmente einer partiellen Ordnung mit Clubgutcharakter. Wer nicht Mitglied des Clubs ist, kann von den Vorteilen ausgeschlossen werden, und große Mitglieder können jederzeit mit dem Austritt bzw. der Gründung eines eigenen Clubs drohen, sollte ihnen der Nettonutzen eines Verbleibs im alten Club als nicht mehr ausreichend erscheinen. Dies ist die normative Kraft des Faktischen. Als Arbeitshypothese schlage ich daher vor, im Folgenden die beiden bestehenden Fragmente internationaler Clubregeln (WTO und IWF) als Ausgangspunkt von Reformen zu nehmen, anstatt den großen Wurf einer völlig neuen Ordnung zu wagen. Darüber hinaus sollte mehr Gerechtigkeit im Sinne von mehr Chancengleichheit und nicht mehr Ergebnisgleichheit verstanden werden, d.h. im Sinne von Nichtdiskriminierung und Hilfe zur Selbsthilfe. Von dieser Arbeitsebene ausgehend lassen sich sowohl "Ungerechtigkeiten" als auch "Unzulänglichkeiten" der beiden bestehenden internationalen Clubs aufdecken.
- Die bestehende Welthandelsordnung (WTO) kann gerechter werden, wenn sie über stärkere Sanktionsmechanismen gegen Protektionismus und damit für mehr Chancengleichheit verfügt. Sie kann zudem gerechter werden, wenn sie das Diskriminierungsverbot ernster nimmt und damit auch den Versuch aufgibt, ärmeren Ländern bestimmte Sonderrechte zuzuweisen, die sich im Nachhinein als vergifteter Rat erweisen. Dazu gehören sowohl Präferenzen der Industrieländer als auch der Rückgriff auf das sog. Erziehungszollargument. Sonderregeln sind im Interesse der großen Handelsnationen (teile- und herrsche-Prinzip´) und geben diesen Gelegenheit, ihre eigenen Märkte geschlossen zu halten.
- Der Internationale Währungsfonds hat bei weitem nicht mehr die Ordnungsqualität, die die Internationale Handelsordnung bereits besitzt, seit es flexible Wechselkurse zwischen den großen Währungen gibt. Es mangelt dem Internationalen Währungsfonds an legislativer Kapazität und exekutivem Durchsetzungsvermögen, und er kann daher nicht, jedenfalls nicht bisher, die Rolle eines lenders of last resort´ übernehmen. Er sollte es auch nicht tun, solange das Risiko besteht, dass er, nicht wie in der Vergangenheit, von den Interessen mit Ländern mit großen Stimmrechten für deren eigene Ziele vereinnahmt wird. Eine internationale Insolvenzordnung sollte deshalb auch unter Beteiligung des Internationalen Währungsfonds aber nicht im Internationalen Währungsfonds selbst eingerichtet werden.
- Die Reformen internationaler Clubs hin zu mehr Chancengleichheit bleiben unvollständig, wenn nicht auch das Verhalten Privater diszipliniert und ggfs. mit Sanktionen belegt werden kann. Dies gilt im realwirtschaftlichen Bereich (Handel) für wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen von Unternehmen ebenso wie für das Verhalten privater Finanzierungsinstitutionen auf den internationalen Kapitalmärkten. Beide Fragmente (WTO ebenso wie der IWF) haben bislang das Verhalten privater Akteure nicht einbinden können, und es sieht nicht danach aus, dass sich in Zukunft etwas daran ändern wird. Daher kommt es eher auf die Verbesserung der Abstimmung zwischen nationalen Wettbewerbsregeln bzw. der Abstimmung zwischen den nationalen Finanzaufsichtsinstitutionen an als auf neue Ordnungen im Bereich Wettbewerb und Finanzmärkte. Es ist nicht nur illusorisch, letzere zu fordern. Es erscheint auch fraglich, ob sich derartige Ordnungen den Interessen der großen Akteure entziehen könnten.
- Ordnungen, die das Interesse künftiger Generationen vertreten, wie z.B. eine globale Umweltordnung oder Ordnungen, die eine armutsorientierte globale Mittelverteilung gewährleisten (Entwicklungszusammenarbeit) sind populär, aber solange nicht zukunftsweisend, wie nicht auf den anderen "Baustellen" (WTO, IWF) Reformfortschritte verzeichnet werden können. Kurz: Reformen auf verschiedenen "Baustellen" sind komplementär aber nicht substitutiv.
- Die Reform internationaler Clubregeln kann nur zusammen mit der einzigen Supermacht und nicht gegen sie erreicht werden. Dies ist außerhalb der USA unpopulär, aber unumgänglich, da sich die USA sowohl wirtschaftlich als auch politisch wieder dem Hegemonialniveau genähert haben, dass sie bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit besaßen. Der Versuch, Reformen gegen die USA durchzusetzen bzw. die USA zu isolieren, ist nicht nur realitätsfern sondern auch im Sinne von mehr Chancengleichheit kontraproduktiv, da die Innovationskraft der amerikanischen Wirtschaft und die Absorptionskraft des amerikanischen Marktes weder von Europa noch von Asien kompensiert werden kann. Ich wage die These, dass es um sehr viele Entwicklungsländer heute sehr viel schlechter bestellt wäre, hätten die USA in den vergangenen drei Jahrzehnten nicht ständig mehr Dynamik an den Tag gelegt als Europa. Eine stabileWeltwirtschaftsordnung ist nicht gleichbedeutend mit einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung.
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