Veranstaltungen: Dokumentation

Sicherheit statt Freiheit? Menschenrechte in Gefahr

24.2.2003
"Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um die Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren"
(Benjamin Franklin)

Roland Roth
  1. Terroranschläge von den Dimensionen des 11. September 2001 stellen extreme Menschenrechtsverletzungen dar. Zunächst und unmittelbar durch ihre mörderischen Eigenschaften: der Auslöschung von Menschenleben als ultimativer Menschenrechtsverletzung. Mittelbar erzeugen solche Attentate millionenfach Angst. Wer mit entführten Zivilflugzeugen Hochhäuser attackiert und dabei den Tod von Tausenden anstrebt, will ein Klima der Angst erzeugen. Aber angstfrei zu leben, gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen von Menschenrechten. Sonst werden nicht nur körperliche Integrität und menschliche Würde zur Disposition gestellt. Es ist darum menschenrechtlich geboten, auf Abhilfe zu drängen und Wege zur – freilich immer relativen – Angstfreiheit zu suchen.

  2. Terroranschläge zielen auf das "Herz des Staates", d.h. jenes Sicherheitsversprechen, das spätestens seit Thomas Hobbes zur zentralen Legitimation moderner Staatlichkeit avancierte. Im Angesicht des Terrors sehen sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in jenen Naturzustand zurück versetzt, den der Autor des "Leviathan" bekanntlich als "nasty, brutish, and short" charakterisierte. Eine den Ursachen des Terrors angemessene Suche nach (mehr) Sicherheit gehört deshalb zu den selbstverständlichen und notwendigen Reaktionen in einem politischen Gemeinwesen.

  3. Bei der Wahl von Gegenmaßnahmen gilt es jedoch, sich strikt an Bürger- und Menschenrechten zu orientieren, soll es nicht zu weiteren, möglicherweise schlimmeren Menschenrechtsverletzungen zu kommen, die letztlich das erneuerte Sicherheitsversprechen selbst ad absurdum führen. Wo es zur Beschneidung von Bürgerrechten durch "Sicherheitsgesetze" kommt, drohen die Terroristen selbst zu Gesetzgebern zu werden. Kriegerische Aktionen gegen "den" Terrorismus oder Aktionen, die in diesem Namen geführt werden, steigern diese Gefahr ins Unermessliche.

  4. Beide Entwicklungen, der andauernde "Krieg gegen den Terrorismus" mit Afghanistan als erstem Schauplatz, wie die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten, die viele Länder in zahlreichen "Anti-Terror-Gesetzen" und administrativen Maßnahmen nach "9 –11" vorgenommen haben, künden von einer drohenden Obsoleszenz der Menschenrechte. Nicht wenige Beobachter halten den Abbau von Freiheitsrechten zugunsten staatlicher Sicherheits- und Militärbefugnisse für notwendig oder zumindest für temporär hinnehmbar. Menschenrechte werden dabei unter Opportunitätsvorbehalt gestellt.

  5. Es könnte sich allerdings erweisen, dass sie einer Illusion geopfert werden. Hatten die Terroranschläge nicht gerade deutlich gemacht, dass Sicherheit nicht mit den Mitteln polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Vorsorge gewährleistet werden kann? "Der Zustand physischer Sicherheit wäre letztlich erst dann erreicht, wenn es niemanden gäbe, der dem zu sichernden Gemeinwesen die Emotion eines generalisierten Hasses entgegenbringt" (Claus Offe). Seine Wurzeln sind, wie der israelische Schriftsteller Amos Oz es formulierte, eine "immense Armut, Verzweiflung und Erniedrigung". Polizeiliche und militärische Mittel können sie nicht beseitigen, sondern sorgen neuerlich für Hass und Streben nach Vergeltung. Es droht jene Abwärtsspirale, vor der bereits Benjamin Franklin gewarnt hat.


 

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