Muslime im säkularen Rechtsstaat - zur Diskussion in Frankreich
9.2.2003
Die Integration der Muslime Europas als Staatsbürger säkularer Rechtsstaaten ist ein in Entwicklung begriffener Prozess.
Die mehrheitlich durch Einwanderung entstandene Gruppe der (west)europäischen Muslime befindet sich in einer Transformationsphase, die durch das Auftreten neuer Generationen aus einer provisorischen Situation zu einem Zustand der Dauerhaftigkeit führte.
Die Entwicklung zu einer staatsbürgerlichen Integration der Neuankömmlinge kann durch Schwierigkeiten behindert werden, die aus dem Umstand entstehen, dass dieser Prozess weder von den Muslimen selbst, die lange Zeit den Mythos der Rückkehr bewahrten, noch von den aufnehmenden Gesellschaften vorbereitet war, die ebenfalls nicht an eine dauerhafte Niederlassung der Muslime in den europäischen Ländern dachten.
Die Akzeptanz der Muslime als Bürger in den europäischen Gesellschaften ist ein unabdingbarer Prozess. Alle Fragen, die sich heute in diesem Zusammenhang stellen, beziehen sich auf die Schwierigkeiten, die diesen Prozess aufhalten können, auf den Lösungsansatz, den es anzuwenden gilt, um den Gegensatz von Staatsbürgersein und religiöser und kultureller Identität zu vermeiden (Muss man das eine aufgeben, um das andere zu behalten?). Welche Schwierigkeiten können heute die Entwicklung einer aktiven Staatsbürgerschaft der europäischen Muslime beeinträchtigen?
Von Schwierigkeiten zu sprechen heißt nicht, dass es keine positiven Anstrengungen in diesem Bereich gibt. Man muss jedoch die Existenz dieser Schwierigkeiten anerkennen. Es ist interessant, sie zu studieren und sie in einem konstruktiven, lösungsorientierten Sinn zu berücksichtigen.
Die auf dem Weg der Anerkennung der Muslime als Staatsbürger in den europäischen Gesellschaften auftretenden Schwierigkeiten stellen sich auf zwei Ebenen: als interne, allein die Muslime betreffende Probleme und als externe, allgemeingesellschaftliche Fragen.
I – Die Ebene der Muslime
Abgesehen von den unter sozialen Schwierigkeiten leidenden Muslimen (auf die wir im Zusammenhang mit der zweiten Ebene näher eingehen werden) gibt es unter Muslimen im Allgemeinen die Bereitschaft zu einer staatsbürgerlichen Integration. Gleichwohl können sich im Kreis der praktizierenden Muslime – wobei die Intensität der religiösen Praxis verschieden ist - theologische Fragen bezüglich der Vereinbarkeit eines staatsbürgerschaftlichen Status mit den Forderungen nach der islamischen Identität eines Muslims stellen.
Es ist wichtig, die großen Problemfelder der theologischen Debatte im Zusammenhang mit dem staatsbürgerlichen Verhalten zu kennen, denn das hilft uns, Haltungen, Meinungen und vielleicht manchmal auch Vorbehalte mancher Muslime zu verstehen.
Es sei gleich vorab gesagt, dass diese theologische Frage von der übergroßen Mehrheit der Muslime nicht detailliert diskutiert wird; sie ist vor allem in den Kreisen von Theologen, Intellektuellen sowie unter den Imamen und den muslimischen Predigern präsent, die natürlich einen gewissen Einfluss auf die einfachen Muslime haben.
Die Fragen dieser Debatte werden im Allgemeinen durch drei verschiedene Ansätze behandelt: A) Ein einseitiger reduzierend wörtlicher Ansatz, der einer starren Lesart folgt und den Kontext und die Besonderheiten nicht berücksichtigt.
B) Der entgegengesetzte Ansatz, der nicht oder nur ungenügend die Fragen der theologischen Debatte in Betracht zieht und seinen Schwerpunkt eher auf Zusammenhänge legt, was manchmal jedoch auf Kosten des religiösen Bezugs geschieht.
C) Ein Ansatz, der das Gleichgewicht genau in der Mitte sucht und sowohl die Fundamente der religiösen Identität der Muslime als auch die Spezifik des Kontextes zu respektieren versucht. Die Verfechter des letztgenannten Ansatzes werden im Allgemeinen von den Vertretern des ersten Ansatzes der Laxheit und von den Vertretern des zweiten Ansatzes der Radikalität beschuldigt.
Das Wesen dieser theologischen Debatte lässt sich in folgenden vier Punkten zusammenfassen:
1) Die Frage der Rechtmäßigkeit der Ansiedlung eines Muslims in einem nichtmuslimischen Land:
- Die einen erwägen, dass diese dauerhafte Ansiedlung im Prinzip rechtswidrig und nur im Falle der Unabdingbarkeit erlaubt ist.
- Die anderen geben zu bedenken, dass eine Ansiedlung erlaubt ist, solange ein Muslim seinen religiösen Pflichten nachkommen kann (was in den europäischen Gesellschaften der Fall ist, da in ihnen die Religionsfreiheit im Grundsatz respektiert wird).
2) Die Frage der Dualität im Gehorsam, d. h. in der Loyalität des Muslims gegenüber seiner Religion und der "Umma" (Gemeinschaft der Gläubigen) einerseits und dem nichtmuslimischen Land, in dem er lebt, andererseits. Es gibt keine prinzipielle Unvereinbarkeit zwischen diesen beiden Formen der Loyalität, weil der Gehorsam gegenüber einem Land oder einer Nation nicht das Ablegen religiöser Überzeugungen beinhaltet.
3) Die Frage der Säkularisierung des Staates und des eventuellen Widerspruchs zwischen dem geltenden und dem religiösen Recht: Zu dieser Frage haben mehrere muslimische Rechtsgelehrte zwischen dem Status eines Muslim in einer muslimischen Gesellschaft und eines Muslim in einer nichtmuslimischen Gesellschaft unterschieden.
Im zweiten Fall ist der Muslim dazu angehalten, die ihn als Individuum und als Mitglied einer Gemeinschaft betreffenden islamischen Vorschriften zu befolgen, während der Teil des religiösen Rechts, der sich auf die allgemeine Organisation der Gesellschaft bezieht, von ihm nicht abverlangt werden kann. Generell greift das allgemeine Recht weder in die individuelle noch in die gemeinschaftliche Sphäre im Sinne der Einschränkung der freien Religionsausübung ein. Im Gegenteil, der Rechtsstaat respektiert und schützt diese Freiheit. Im Falle außergewöhnlicher Schwierigkeiten ist es die Aufgabe der Rechtsorgane und Verwaltungsbehörden, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien eine Lösung zu finden, die sowohl den allgemeinen gesetzlichen Rahmen als auch die Freiheit der Religionsausübung berücksichtigt.
4) Die Position bezüglich des laizistischen und säkularisierten Staatsprinzips gegenüber dem Prinzip der Globalität des Islam, das unter anderem auch das politische Feld aus seinen Interessensgebieten nicht ausschließt. Eine erste Antwort auf diese Frage geht auf das schon eingangs im Zusammenhang mit der allgemeinen Organisation des politischen Systems in einer multikonfessionellen nicht-islamischen Gesellschaft erwähnte Prinzip zurück, nicht in die Kompetenzen des muslimischen Rechts einzugreifen.
Eine zweite Antwort besteht in der Präzisierung, dass selbst im Rahmen einer muslimischen Gesellschaft die politische Frage in einer zivilen Dimension behandelt wird, weil der Islam den theokratischen Staat nicht anerkennt, sondern wenn es um die Notwendigkeit der Sinngebung in der Politik geht, einfach nur die Respektierung islamischer Werte fordert. Die Wahl der politischen Führer und der Regierungswechsel erfolgen nach demokratischen Regeln. Die Muslime Europas haben stets zum Ausdruck gebracht, dass sie die laizistischen und säkularen Grundlagen der europäischen Gesellschaften respektieren und ihre Rechte im Allgemeinen im Rahmen des geltenden Rechts wahrnehmen.
Diese theologischen Fragen werden auch weiterhin in den internen Debatten innerhalb der muslimischer Gemeinschaften eine Rolle spielen, was in Anbetracht der derzeitigen muslimischen Präsenz in einem noch neuen Kontext, in dem die Muslime nach einer neuen Identität suchen, ganz normal ist.
II – Die Ebene der Gesellschaft
Die staatsbürgerliche Identität der Muslime wie auch ihre Integration hängen nicht nur vom religiösen Faktor und allein von den Muslimen ab. Es gibt andere, gesamtgesellschaftliche, insbesondere soziale Faktoren, die von der Fähigkeit der sogenannten Aufnahmeländer abhängen, neue, diese Gesellschaften bereichernde Energien aufnehmen zu können. Welchen Teil Verantwortung muss die Gesellschaft zur Lösung der Schwierigkeiten bei der staatsbürgerlichen Integration der Muslime übernehmen?
1) Vermeidung einer restriktiven und andere ausschließenden, auf die Einschränkung religiöser Freiheiten zielenden Lesart des Laizitätsprinzips und der lebendigen Gesetze. Es seien in diesem Zusammenhang mehrere Überlegungen in Erinnerung gerufen:
- Eine übertriebene Empfindlichkeit und Angst vor dem (prahlerischen) Bekehrungseifer angesichts sichtbarer Zeichen religiöser Praxis (Tragen des Kopftuchs von muslimischen Frauen oder eines Bartes von muslimischen Männern, Minarette auf Moscheen usw.). Dabei wird die Bekehrung von den Muslimen nicht angestrebt, sie wird ihnen vom Islam verboten.
- Die Angst "derer, die eine Rückkehr zur moralischen Ordnung befürchten", angesichts der öffentlichen Bekundungen zur Unterstützung moralischer Werte (das betrifft im Übrigen nicht nur die Muslime). Es sei daran erinnert, dass der Islam gegen den Zwang in Glaubensangelegenheiten und in der Religion ganz allgemein ist.
- Eine objektive Lesart des Laizismus und des säkularen Rechts muss nicht zu juristischen Problemen der muslimischen Praktiken führen, obwohl es in der Realität sehr wohl eine Ungleichbehandlung des Islam im Vergleich zu anderen Religionen gibt.
2) Das insgesamt negative Bild des Islam und der Muslime im kollektiven Bewusstsein der Europäer und des Westens ganz allgemein -, welches sich auf mehrere historische, kulturelle und politische Faktoren und vor allem auf die Vermittlung in den Medien zurückführen lässt. Um ein anderes, reales Bild vom Islam zu schaffen, müssen sich beide Seiten in die Verantwortung teilen: Die Muslime sollten die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um ihre Religion bekannt zu machen, und die Gesellschaft muss Mittel und Wege finden, um ein objektives Kennenlernen des Islam und der Muslime zu unterstützen.
Man muss Muslime in die europäische Religionslandschaft integrieren und sich von allen Verdachtsgefühlen gegenüber dem Islam freimachen. Das Ziel sollte ein im europäischen Kontext verankerter Islam sein (Versuch eines Europäischen Konzils des Fatwa- und Forschungsrates).
3) Die Schwierigkeiten der sozialen Integration Eine Betrachtung der drei Indikatoren für die soziale Integration der muslimischen Bevölkerung in den Ländern Europas (Erziehung und Bildung / Schule, Arbeit und politische Partizipation) zeigt, dass es um alle Bereiche schlecht bestellt ist. Sie müssen Gegenstand einer grundlegenden Beschäftigung sein. Die Rolle als Akteure und Vermittler kann den muslimischen Staatsbürgern helfen, in den genannten Bereichen die Probleme zu lösen und Blockaden aufzubrechen.
Das französische System der "Konsultation" ist ein praktisches Beispiel für die Schwierigkeiten, denen ein Muslim auf seinem Weg der staatsbürgerlichen Integration begegnet. Es sei daran erinnert, dass es von muslimischer Seite Initiativen zur Lösung des Repräsentanzproblems gegeben hat (FNMF – Nationale Koordination der Muslime Frankreichs), diese jedoch aufgrund interner Differenzen und mangelnder staatlicher Anerkennung nicht zum Erfolg führten.
Der seit drei Jahren betriebene Prozess der "Konsultation" stößt ebenfalls auf Schwierigkeiten, die aus mehreren Gründen auftreten:
- Eine stark intervenierende Politik seitens der Regierung, die darauf abzielt, den Prozess der Entstehung einer muslimischen Vertretung zu steuern (CORIF–Konsultation), was einige die Frage stellen lässt, ob es wirklich darum geht, dem Islam zu einer Vertretung zu verhelfen oder ihn zu kontrollieren?
- Eine Einmischung fremder Staaten wird durch die Abhängigkeit verschiedener muslimischer Institutionen von ausländischen Staaten und durch die Politik des "Laissez-Faire" der Regierung ermöglicht. - Die Schwierigkeit, die Frage der gesetzlichen Regelung der muslimischen Präsenz von den Interessen des Staates und seinen Außenbeziehungen zu trennen.
- Die Zurückhaltung gegenüber einer demokratischen, die muslimische Realität mit ihren verschiedenen Befindlichkeiten widerspiegelnden Vertretung.
- Die Marginalisierung bestimmter muslimischer Gruppen oder der gegen sie erhobene Vorwurf des Fundamentalismus und der Radikalität, um das Demokratiedefizit in diesem Bereich und die Politik des an den Pranger Stellens zu rechtfertigen.
Diesem Spiel der Ausgrenzung und Marginalisierung muss ein Ende gesetzt werden, da man zwei Dinge nicht vergessen sollte:
- Alle an der "Konsultation" beteiligten Organisationen unterzeichneten einen Text, der die im Verhältnis zwischen muslimischer Religionsausübung und dem Staat einzuhaltenden juristischen Prinzipien regelt.
- Die Vielfalt der Überzeugungen und Haltungen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft ist eine Bereicherung für die Muslime selbst und gibt ihnen eine Freiheit des Ausdrucks, die man im übrigen auch in allen anderen religiösen Gemeinschaften findet. Solange die Regeln des Gesetzes gelten, hat niemand das Recht, die Freiheit des anderen einzuschränken. Die laizistische Neutralität des Staates erlaubt es ihm nicht, sich auf die Seite einer bestimmten Richtung zu stellen oder eine Haltung einer anderen vorzuziehen.
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