Veranstaltungen: Dokumentation

Muslime im säkularen Rechtsstaat - Diskussionsbeitrag


11.2.2003
1. Islam ist Religion, Recht und Staat. Der Koran aber nicht die Verfassung der Muslime. Die Geschichte des Islams zeigt, dass Muslime das Zusammenleben aufgrund eines gesellschaftlichen Abkommens regeln können. Beispiel: "Verfassung von Medina".

2. Islam und Demokratie sind keine Widersprüche. Im Islam sind demokratische Prinzipien vorhanden. Der Islam spricht sich nicht explizit für eine bestimmte Regierungsform aus. Er fordert die Menschen nicht dazu auf, Staaten nach einem bestimmten Modell zu gestalten. Staatsstruktur und Regierungsform sind den äußeren Rahmenbedingungen anzupassen, ohne dass die Grundprinzipien verletzt werden.

3. Einige der wichtigsten Grundprinzipien des Islam werden in der Islam Charta genannt. Die Charta zeigt grundsätzliche theologische Aussagen des Islam auf und begründet die daraus folgende gesellschaftliche Verantwortung. Der Islam kennt keine Diskriminierung hinsichtlich, Rasse, Ethnie, Hautfarbe, Aussehen oder Herkunftsland. Alle Menschen sind hinsichtlich ihres Menschseins und vor dem Gesetz gleich.

4. Der Islam betont, dass das Recht absolute Priorität besitzt. Gerechtigkeit und Gesetz sind im Islam grundlegende Dinge. Jedes Individuum hat demnach bestimmte Rechte, die der Gesellschaft nicht geopfert werden dürfen. Glaube, Vernunft, Leben, Eigentum und Familie stehen unter besonderem Schutz. Diese Grundprinzipien bilden die Quelle für die Glaubensfreiheit, die freie Praktizierung des Glaubens, das Recht auf Meinungsbildung, auf Privateigentum, auf Eheschließung und auf Nachwuchs. Die Pflichten, die der moderne Staat seinen Bürgern auferlegt, korrespondieren mit diesen Pflichten, die der Islam den Muslimen auferlegt.

5. Demokratisches Potenzial ist ein Merkmal des Islam. Der Islam ist kein monotheistischer Block, religiöse Vielfalt ein ganz wesentlicher Kernbestand des Islams. Toleranz gegenüber anderen religiösen Strömungen, nicht nur innerhalb der eigenen Religion, sondern auch gegenüber anderen Religionen eine wesentliche Aussage des Glaubens.

6. Die freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wurde vom Bundesverfassungsgerichts als eine "Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit" umschrieben. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteiensystem und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

7. Die Diagnose einer abstrakten Kompatibilität von Demokratie und Islam reicht allein nicht aus, um Konfliktpotenziale zwischen der muslimischen Bevölkerung in Europa und der islamischen Welt und dem Westen abzubauen. Sie sind aber vielleicht ein erster Schritt. Die Diskussion sollte sich daher nicht auf eine religionstheoretische Debatte beschränken. Die Frage ist m.E. nicht, ob der Islam mit der Demokratie vereinbar ist und die Muslime daher überhaupt in einem säkularen Rechtsstaat leben können oder nicht, sondern warum sie nicht in einer Demokratie leben können und ob Muslime in Europa in der Lage sind, sich unter Bewahrung ihrer muslimischen Identität in einer nicht-muslimischen Umwelt integrieren zu können, und ob die nicht-muslimische Gesellschaft der muslimischen Bevölkerung vertrauen kann. Dieses Vertrauen ist durch den Anschlag des 11. Septembers grundlegend zerstört worden. Die Herstellung dieses Vertrauensverhältnisses sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Die Islamische Charta des Zentralrates kann dazu beitragen, dieses Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.

8. Europäische Muslime können ihren Glauben in einer Demokratie frei leben. Sie können daher auch die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bejahen.


 

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