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Minority Rights and Deprivation of Rights 1938 | 1918-1938-2018: Beginnt ein autoritäres Jahrhundert? | bpb.de

1918-1938-2018: Beginnt ein autoritäres Jahrhundert? Conference Report Keynotes Panels Panel 1: Rise and Fall of Young Democracies Panel 2: The Rule of Law and the Power of History Panel 3: Macroeconomics and Democracy Panel 4: Minority Rights 1938 Panel 5: Flight and Migration Panel 6: Diaspora Panel 7: Continuous Transformations? Panel 8: Post-Communist Democracies Panel 9: Transformation after 1989 Panel 10: Migration, Education and Democracy Panel 11: Agents of Change Panel 12: Media, Populism, Democracy Bildergalerien

Minority Rights and Deprivation of Rights 1938

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Auf Grundlage der kommenden Dauerausstellung des Jüdischen Museums Berlin beschäftigte sich deren Kurator Christoph Kreutzmüller mit den Pogromen vor dem Novemberpogrom 1938 und der eskalierenden Gewalt in der Weimarer Republik. Im Panel sprach er darüber, wie schwer es ist eine Ausstellung über Pogrome auf die Beine zu stellen – immerhin: Pogrome seien destruktiv. Sie zerstören Artefakte, die daraufhin repariert werden müssen. "Wo fand Massengewalt statt und gegen wen war sie gerichtet? Welche Faktoren bestimmten den Ablauf der Pogrome?" Auf unter anderem auf diese Fragen versuchte Christoph Kreutzmüller anhand historischer Zeitungen und Zeitschriften, Berichte der Gestapo und Archivmaterial Antworten zu finden.

Anschließend stellte die Direktorin des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden in Hamburg, Dr. Miriam Rürup, ihre Arbeit zum Thema "How Germans Became Jews: National Socialist Expatriations of German Jews, Stateless Migrants and their Impact on the Human Rights Discourse" vor. Dabei legte sie den Fokus auf die schrittweise Ausbürgerung deutscher Juden und deren völligen Verlust von Rechten. Diesen Prozess bezeichneten jüdische Anwälte als "kalten Pogrom". Als Juden hatten eben diese selbst Staatenlosigkeit erlebt, als Anwälte zeichneten sie sich durch ihre Expertise in Minderheitenrechte der Zwischenkriegszeit aus. Ihre Erlebnisse und ihre Expertise waren ausschlaggebend für die Errichtung diverser UN-Menschenrechtsinstrumente. Artikel 15 der UN-Menschenrechtscharta bestimmt seitdem: Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, die nicht willkürlich entzogen werden darf!

Von: Lura Juniku

Fussnoten