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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Land Hessen |

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Udo Bullmann
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3.1 Verfassung
Die älteste der heute noch in Kraft befindlichen Landesverfassungen wurde von einer gewählten Landesversammlung vorbereitet, in der Vertreter von SPD (42), CDU (35), KPD (7) und LDP (später FDP, 6) beteiligt waren. Nach erheblichen Differenzen zwischen SPD und KPD auf der einen und CDU und LDP auf der anderen Seite einigten sich SPD und CDU auf einen Verfassungskompromiss, der von SPD, CDU und KPD gegen die Stimmen der LDP bei zwei Enthaltungen angenommen wurde. Bei der zusammen mit der ersten hessischen Landtagswahl abgehaltenen Volksabstimmung vom 1.12.1946 fanden sowohl die Verfassung insgesamt wie auch der auf Verlangen der Militärregierung eigens abzustimmende Art. 41 (Sofortsozialisierung) mit 76,8% bzw. 71,9% der Stimmen breite Mehrheiten.
Die Hessische Verfassung weist markante Unterschiede zum späteren Grundgesetz, aber auch zu den meisten anderen Landesverfassungstexten auf. Sie hat nicht nur einen an den Grundwerten von Gleichheit und Freiheit orientierten liberalen Grundrechtsteil, sondern fordert auch die soziale Einbindung des Wirtschaftslebens und einen weitreichenden Schutz des Faktors Arbeit ein. Sie erkennt ausdrücklich das Streikrecht an, verbietet dagegen aber die Aussperrung (Art. 29,IV,V HV). Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten soll ein einheitliches Arbeitsrecht geschaffen werden (Art. 29,I HV). Betriebsvertretungen stehen gegenüber Unternehmern in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen gleichberechtigte Mitbestimmungsrechte zu (Art. 37,II HV). Weite Teile der Schlüsselindustrien (Bergbau und Energie, Eisen und Stahl) sowie das schienen- bzw. leitungsgebundene Verkehrswesen werden mit dem Inkrafttreten der Verfassung als in Gemeineigentum überführt erklärt (Art. 41,I HV).
Die hier verkündete Sofortsozialisierung sollte wenig später aufgrund erneuter alliierter Beschlagnahme und folgender Reprivatisierung realpolitisch gegenstandslos werden, andere soziale und wirtschaftliche Gestaltungsansprüche wurden durch neugeschaffenes Bundesrecht begrenzt. Dennoch konnte die sozialreformerische Grundhaltung, die sich in diesem Verfassungskompromiss äußerte, über weite Strecken der nachfolgenden Entwicklung Einfluss auf das politische Klima wie auf die praktische Politik des Landes nehmen (Stein 1976; Greven/Schumann 1989; v. Zezschwitz 1995; Eichel/Möller 1997).
3.2 Organisation des politischen Systems
Das Volk ist nach der Hessischen Verfassung alleiniger Träger der Staatsgewalt und übt diese in Wahlen und Abstimmungen aus. Oberstes Staatsorgan ist der mit großer Machtfülle ausgestattete Landtag als einzige gesetzgebende Kammer, für die inzwischen 110 Mandate nach dem ebenfalls im Bundeswahlrecht (Wahlrecht) geltenden System der personalisierten Verhältniswahl vergeben werden. Der vom Landtag mit absoluter Mehrheit gewählte Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und ernennt die Staatsminister, muss sich jedoch bei der Regierungsbildung wie bei einzelnen Umbesetzungen einer zusätzlichen (pauschalen) Vertrauensabstimmung des Landtags unterziehen. Kann nach einer Landtagswahl (oder einer Koalitionsauflösung) keine neue parlamentarische Mehrheit gebildet werden, bleibt die Regierung geschäftsführend im Amt, wie dies nach der Landtagswahl l982 (mit der ersten rechnerischen rot-grünen Mehrheit unter H. Börner) der Fall war.
Die plebiszitären Mitwirkungsmöglichkeiten, die die Verfassung vorsieht (Volksbegehren und Volksentscheid, Art. 116, 124 HV) wurden in der Vergangenheit nicht allzuoft genutzt. Auffälligstes Beispiel der letzten Jahrzehnte war das Volksbegehren gegen den Bau der "Startbahn 18 West" des Frankfurter Flughafens, das jedoch unter Hinweis auf die angeblich mangelnde Zuständigkeit des Landesgesetzgebers vom Hessischen Staatsgerichtshof 1982 für unzulässig erklärt wurde. Häufiger in Anspruch genommen wird das Instrument des auf lokale Angelegenheiten bezogenen Bürgerentscheids, der 1993 in der Kommunalverfassung verankert wurde. Von der Landesregierung bzw. dem Landesgesetzgeber herbeigeführte Volksabstimmungen führten zur Aufnahme des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen in die Verfassung (1991), ebenso zur Aufnahme des Sports, des Konnexitätsprinzips und zur Verlängerung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre (allesamt 2002).
An der Spitze der Landesverwaltung steht die vom Ministerpräsidenten geführte Landesregierung (mit teils eigenen Verwaltungsaufgaben beim Erlass von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) zusammen mit ihren Ministerien (als oberste bzw. auch mit unmittelbar nachgeordneten oberen Landesbehörden versehene Verwaltungsinstanz). Der weitere Verwaltungsaufbau gliedert sich im Wesentlichen in die Mittelinstanz (insbesondere die drei Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt als Bündelungsbehörden), weiterhin in die unteren staatlichen Verwaltungsstufen (vor allem Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in ihrer Rolle als staatliche Behörden) sowie in die Ebene der kommunalen Selbstverwaltung, die aus den Gemeinden und Landkreisen, dem Umlandverband Frankfurt, den Zweckverbänden sowie dem Landeswohlfahrtsverband (einem Verband aus Kreisen und kreisfreien Städten zur Erledigung von sozialpolitischen Aufgaben) besteht.
In jüngerer Zeit mehren sich die Stimmen, die für eine politisch-administrative Stärkung der hessischen Teilregionen plädieren. Dies gilt insbesondere für eine territoriale Neuorganisation des engeren Rhein-Main-Gebietes. Die Diskussion erstreckt sich aber auch auf alle anderen Landesteile wie bspw. eine Neuordnung der Beziehungen zwischen Stadt und Landkreis Kassel.
Den hessischen Kommunalverfassungen wurde der Typus der "unechten Magistratsverfassung" zugrunde gelegt, die jedoch bspw. durch die Einführung der Urwahl der kommunalen Spitzenbeamten aufgrund eines von der Regierung Wallmann (CDU) mit der Landtagswahl 1991 verknüpften Volksentscheids durchbrochen wird (Meyer 41996; Wahl 1987).
3.3 Parteien, Wahlen, Wählerverhalten
Nach der Regierungszeit des noch von der US-Militärbehörde eingesetzten parteilosen Ministerpräsidenten K. Geiler (1945-47) und der ersten parlamentarischen Regierungsperiode, in der die SPD eine Zusammenarbeit mit der CDU eingegangen war (1947-51, Ministerpräsident C. Stock, SPD), konnte sich die SPD insbesondere während der darauffolgenden Regierungszeit mithilfe ihres legendären Ministerpräsidenten G.A. Zinn (1951-69) als führende politische Kraft Hess.s etablieren. Sie war von 1946-74 durchgehend stärkste Partei und gewann dabei dreimal die absolute Mehrheit der Wählerstimmen (1950-54, 1962-66, 1966-70). Beachtenswert ist hier eine langjährige Kooperation mit dem BHE (1954-66), die die Akzeptanz der sozialdemokratisch geführten Landesregierung unter den hessischen Neubürgern sicherlich beförderte.
Ihre Stärke gewann die SPD in dieser Zeit sowohl aus den städtischen, industriell geprägten Zentren wie ebenso, als hessische Besonderheit, aus den eher ländlichen Gebieten mit überwiegend protestantischer Konfession und teils vorhandener sozialdemokratischer Milieutradition. Dies wurde durch entsprechende programmatische Schwerpunktsetzungen ("soziale Aufrüstung des Dorfes") noch unterstützt.
Mit dem ursprünglich als Instrument zur Flüchtlingsintegration konzipierten "Hessenplan" (1951) und dem späteren, auf umfassenderen Planungsgrundlagen basierenden "Großen Hessenplan" (1965) unternahmen die Landesregierungen dieser Zeit bereits den Versuch einer längerfristigen Finanz- und Investitionspolitik, wie sie auf Bundesebene erst später mit der Globalsteuerung Eingang fand. Das mittelgroße Bundesland mit seinen eher mittelmäßigen Wirtschaftsdaten mauserte sich binnen weniger Jahre zu einer prosperierenden Region und überschritt 1957 die Grenze vom nehmenden zum gebenden Staat im Länderfinanzausgleich. Mit dem ökonomischen Aufwind im Rücken konnte die Landespolitik dabei insbesondere im Ausbau der sozialen Infrastruktur (gerade auch in den ländlichen Regionen) wie im Bildungssektor (Schulreform, frühe Lernmittelfreiheit, höchste Abiturient/inn/en- und Studierendenquoten) Akzente setzen.
In den Jahren 1970-82 musste die SPD die politische Verantwortung mit der FDP teilen, weil sie die absolute Mehrheit bei den Landtagswahlen einbüßte. Hier wirkten sich nicht zuletzt die ökonomischen Tertiärisierungs- und sozialstrukturellen Wandlungsprozesse aus, die den sozialdemokratischen Stimmenanteil gerade in den südhessischen Zentren erheblich schrumpfen ließen. Hinzu kamen Verschleißerscheinungen (Gebietsreform, Finanzskandal um die Landesbank), die auch durch den Wechsel im Ministerpräsidentenamt (von A. Osswald 1969-76 zu H. Börner 1976-87) nur vorübergehend überdeckt wurden.
Mit den bundesweit beachteten Konflikten um die Startbahn West und die Planungen einer Wiederaufbereitungsanlage für Atombrennstoffe, mit denen das Land Hess. der Bundesregierung Schmidt aus den Problemen der Standortsuche helfen wollte, ging gleichzeitig ein sozialdemokratisch beeinflusstes Modernisierungsmodell zu Ende, das in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte zuvor weitgehend unumstritten war.
Hess.s politische Geschichte verlief danach turbulent und spiegelt stellvertretend die Offenheiten einer sich dynamisch verändernden und im sozial-kulturellen Umbruch befindlichen Dienstleistungsgesellschaft wider.
Nachdem ihr Vorsitzender A. Dregger aus der am Bundesspektrum gemessen links-orientierten Nachkriegs-CDU eine straff geführte konservative Partei geformt hatte und die Union bei der Landtagswahl 1974 und Kommunalwahl 1977 stärkste hessische Partei geworden war, gab es keine klaren ,,lagerbedingten" Mehrheiten mehr. Als die FDP die Koalition mit der SPD im Vorfeld der Landtagswahl 1982 aufkündigte, war ein Machtwechsel greifbar nahe, wurde aber letztlich durch die Wählerreaktion auf den zwischenzeitlich erfolgten Bruch der SPD/FDP-Regierung in Bonn verhindert. Nachdem zwei Landtagswahlen keine regierungsfähigen Mehrheiten erbrachten, konnte die SPD erst im Juli 1984, unter Tolerierung der 1982 erstmals ins Parlament eingezogenen Partei der Grünen (Bündnis 90/Die Grünen), eine Minderheitsregierung bilden. An ihre Stelle trat im Dezember 1985 die erste von SPD und Grünen getragene Koalition auf Landesebene unter Führung H. Börners, die im Februar 1987 am Streit über die Behandlung der Nuklearbetriebe in Hanau scheiterte. Nach der für SPD und Grüne daraufhin im April 1987 knapp verlorenen Landtagswahl wurde der CDU-Landesvorsitzende und Frankfurter Oberbürgermeister W. Wallmann (CDU) von einer Mehrheit von CDU und FDP zum hessischen Ministerpräsidenten gewählt.
Nach nur vier Jahren wendete sich das Blatt erneut im März 1991, allerdings wiederum nur knapp. Die CDU/FDP-Koalition in Wiesbaden wurde von einer neuerlichen rot-grünen Koalition unter dem vormaligen Kasseler Oberbürgermeister und jetzigen Bundesfinanzminister H. Eichel (SPD) und seinem Stellvertreter J. Fischer (inzwischen R. von Plottnitz, Bündnis 90/Die Grünen) abgelöst. Das rot-grüne Regierungsbündnis konnte sich dabei während seiner ersten Jahre auf seit 1985 neu bestehende rote und rot-grüne Mehrheiten in den Kommunen stützen, die allerdings in der Kommunalwahl 1993 deutliche Einbußen zu verzeichnen hatten. Insbesondere in Kassel, Wiesbaden und Frankfurt kam es zu erdrutschartigen Verlusten der SPD. In Kassel, in den Mittelstädten Marburg, Rüsselsheim (bis 1999) und Hanau, in Hess.s größter Stadt Frankfurt (1995) sowie in Wiesbaden (1997) konnte die CDU nach Direktwahlen die kommunale Spitzenposition besetzen.
Auf Landesebene verteidigten SPD und Bündnis 90/Die Grünen dagegen zunächst ihre Mehrheit. Die Landtagswahl 1995 sah die FDP klar über der 5%-Hürde und brachte Verluste für die beiden großen Parteien, wobei die CDU aufgrund der kräftigeren Einbußen auf Seiten der SPD wieder stärkste Partei wurde. Einen deutlichen Stimmenzuwachs erzielten die Grünen, die sich mit 11,2% im Bereich der zweistelligen Prozentanteile etablierten. Dadurch konnte die rot-grüne Regierungskoalition im Wiesbadener Landtag ihren Sitzvorsprung noch von zwei auf vier Mandate ausbauen. Die Kommunalwahl von 1997 bestätigte die Rolle der SPD als führende Kommunalpartei und stärkte insgesamt die örtliche Machtposition beider Regierungspartner. Gleichzeitig setzte sich allerdings auch der Trend zu variablen Koalitionsbildungen auf lokaler Ebene fort. Im Zuge der 1991 eingeführten Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten kommt es ebenfalls vermehrt zu abweichenden Mehrheitsentscheiden bei der Besetzung der Kommunalvertretungen auf der einen sowie der jeweiligen Spitzenpositionen auf der anderen Seite; so z.B. in der Landeshauptstadt Wiesbaden, wo einem 1997 erstmals direkt gewählten CDU-Bürgermeister bis 2001 eine aus zeitgleichen Wahlen hervorgegangene rot-grüne Koalition im Stadtparlament gegenüberstand.
Die Landtagswahl vom 7. Februar 1999 brachte erneut einen politischen Umschwung zugunsten von CDU und FDP. Nach einer aufwendigen populistischen Kampagne gegen die von der neuen rot-grünen Bundesregierung geplante Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft wurde die CDU mit 43,4% klar stärkste Partei (SPD 39,4%) und verfügt zusammen mit der knapp geretteten FDP (5,1%) seither über eine Mehrheit von zwei Stimmen im Landesparlament (Grüne 7,2%). CDU-Ministerpräsident R. Koch muss sich jedoch angesichts der 1999/2000 aufgedeckten CDU-Spendenaffäre gegen den Vorwurf wehren, der 99er Landtagswahlkampf sei zu beträchtlichen Teilen aus illegalen Mitteln finanziert worden. Der vormals langjährige CDU-Landesvorsitzende und ehemalige Bundesinneminister Kanther übernahm die Verantwortung für unklare Geldtransfers von Auslandskonten und legte im Verlauf der politischen Diskussion um die Affäre sein Bundestagsmandat nieder. Die Kommunalwahl vom März 2001 verlief dagegen für die Union positiv und ließ sie rot-grüne Parlamentsmehrheiten in Städten wie Wiesbaden oder Gießen brechen. Landesweit lagen die beiden großen Parteien ungefähr gleichauf (Beier 1989; Meng 1987, 1993; Wolf 1986; Berg-Schlosser/Fack/Noetzel 1994; Heidenreich/Schacht 1996; Staat und Wirtschaft in Hessen 1993, 1997, 1999, 2001). Bei der Landtagswahl 2003 erhielt die CDU die absolute Mehrheit an Mandaten und bildet seitdem eine Alleinregierung.
3.4 Politische Rolle in D
Hess.s Politik hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten auch immer über ihr Verhältnis zur Bundesebene definiert. Die SPD-geführten Landesregierungen der 50er und frühen 60er Jahre sahen sich als fortschrittliches Gegenmodell zur Bonner Adenauer-Republik und wollten sich im so bezeichneten "roten Hessen" mit einer vorausschauenden Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik profilieren. Im Bundesrat fiel Hess. seinerzeit die Stimmführerschaft der SPD-regierten Bundesländer zu, wobei das Land auch in einer Reihe von Prozessen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regierung Adenauer stritt. Während der SPD/FDP - ebenso wie in der CDU/FDP-Regierungszeit - stützte die hessische Landespolitik dagegen die mit gleichen Mehrheiten ausgestatteten Bundesregierungen, indem sie extreme Bundestreue praktizierte.
Politisch war Hess. in den 80er und 90er Jahren über weite Strecken die einzig überwiegend prosperierende Region auf der politischen Landkarte Ds, in der SPD und Grüne ihre gemeinsame Regierungsfähigkeit erprobten. Konflikte zwischen dem mittelgroßen Bundesland, das mit fünf Stimmen in der Länderkammer vertreten wird, und der CDU/FDP-geführten Bundesregierung unter H. Kohl fanden dabei vor allem in Fragen der Umwelt-, Energie- und Atompolitik statt. In der 2002 bestätigten rot-grünen Bundesregierung unter G. Schröder wird Hess. durch die Ministerin für Entwicklung und Zusammenarbeit H. Wieczorek-Zeul (SPD), Bundesfinanzminister H. Eichel (SPD) und Bundesaußenminister J. Fischer (Die Grünen/Bündnis '90) vertreten.
Die in Hessen häufig wechselnden Landesregierungen versuchen regelmäßig, die bundespolitische Rolle Hess.s entlang parteipolitischer Präferenzen zu akzentuieren. Während sozialdemokratisch geführte Regierungen in der Vergangenheit eine reformpolitische Vorreiterrolle reklamierten, betont die gegenwärtige Regierung Koch, Hessen im Verein mit Bayern und Baden-Württemberg als ein "Land des Südens" zu profilieren. Ein die kommunalpolitische Ebene berührendes Beispiel hierfür ist die Einführung des Kumulierens und Panaschierens nach baden-württembergischen Vorbild durch die CDU/FDP-Koalition im Gefolge der Landtagswahl 1999. Danach konnten die Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl 2001 auch in Hessen jeweils mehrere Stimmen für Kandidaten unterschiedlicher Listen vergeben. Eine ersatzlose Streichung der 5%-Klausel kam dabei den kleinen Parteien und Gruppierungen, insbesondere auch dem kommunalpolitisch bislang nur schwach vertretenenen Koalitionspartner FDP, entgegen.
In ökonomischer und kultureller Hinsicht hat die mit der deutschen Vereinigung verbundene Grenzöffnung nach Osten in jüngster Zeit die traditionellen Beziehungen Hess.s zu den östlichen Nachbarländern, insbes. zum angrenzenden Thüringen (Land Thüringen), aktiviert. Hess.s Rolle als Nord-Süd-Verbindungsachse wie als europäische und internationale Verkehrsdrehscheibe wird durch diese Wiederaufnahme der Brückenfunktion in Ost-West-Richtung nachhaltig unterstrichen. Ein weiterer Bedeutungszuwachs des Landes in der Mitte Europas mit dem Sitz der Europäischen Zentralbank, dem pulsierenden Rhein-Main-Gebiet und seinen zentralen Verkehradern darf im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union erwartet werden.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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09. Februar 2012
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Geldschöpfung
die Vermehrung der Geldmenge durch Schaffung von zusätzlichem Geld... |
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