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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Bundesregierung |

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Dietrich Thränhardt
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1. Exekutive und Internationalisierung |
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Die Bundesregierung ist das zentrale Exekutiv- und Koordinierungsorgan des Landes, sie ist für das Gesamtinteresse Ds nach innen und außen verantwortlich. Nach dem Grundgesetz steht die Bundesregierung im Zentrum der Macht, der Bundespräsident hat weitgehend repräsentative Funktionen. Für alles, was Bundesbehörden tun oder unterlassen, hat die Bundesregierung jederzeit die Verantwortung gegenüber Bundestag und Öffentlichkeit. Die Kontrollfunktion wird dabei insbesondere von der Opposition wahrgenommen. Allerdings ist der Handlungsraum der Bundesregierung wegen des föderalistischen Systems, der rechtlichen Überprüfbarkeit jedes Verwaltungsaktes und der starken Stellung des Bundesverfassunggerichts beschränkter als etwa der der französischen oder britischen Regierung. Die Länder führen die meisten Bundesgesetze in eigener Verantwortung aus und wirken durch den Bundesrat an der Gesetzgebung mit.
Größe und Reichweite der Regierungsaufgaben haben über die Jahrzehnte immer mehr zugenommen. Sie umfassen die Führung und Kontrolle des großen und verzweigten Verwaltungsapparates des Bundes sowie die Verfügung über die umfangreichen Finanzmittel und ihres Einsatzes im Sinne politischer Konzeptionen, sowohl in Hinsicht auf die Sicherung des Bestehenden als auch auf die Planung und Durchführung von Veränderungen. Die dadurch entstandene Konzentration der Entscheidungen bei der Regierung ist durch neue Kontrollinstrumente auch innerhalb des bürokratischen Apparates ausgeglichen worden, u.a. durch den Wehrbeauftragten und die Datenschutzbeauftragten (Datenschutz ).
Der deutsche Föderalismus (Bundesstaat ) steht in einem Spannungsverhältnis zur Willensbildung in der Europäischen Union. Im Prozess des Ausbaus der EU verliert die Bundesregierung schrittweise eigenständige Entscheidungsmöglichkeiten. Andererseits gewinnt sie aber als Mitglied des Europäischen Ministerrates Entscheidungskompetenzen hinzu, zum Teil auch auf Kosten der Länder. Alle Ministerien und Sachbereiche sind inzwischen von der Europäisierung intensiv betroffen und arbeiten sowohl im europäischen Raum wie im deutschen Föderalismus mit den entsprechenden Fachleuten der anderen Ebenen zusammen. Dabei überlagert der europäische Entscheidungsprozess den deutschen, immer mehr Vorgänge werden in Brüssel vorentschieden oder haben europapolitische Dimensionen. Mit der Öffnung der Grenzen gegenüber den EU-Partnern ist ein Kontrollverlust initiiert worden, der ebenfalls nur durch europäische Koordinierung ausgeglichen werden kann.
In gleicher Richtung wirkt die zunehmende internationale Verflechtung in Bezug auf Wirtschaft, Umwelt und Sicherheit, insbesondere die Zunahme des internationalen Austausches. Die verschiedenen Handlungsbereiche werden immer stärker durch internationale Behörden und Organisationen reguliert, die die autonomen Handlungsmöglichkeiten der Regierung ebenfalls einschränken, ihre kooperativen Möglichkeiten aber erweitern (UN, NATO, Welthandelsorganisation u.a.). Mit vielen relevanten Partnerländern, u.a. Frankreich, Italien, Großbritannien und Russland, gibt es regelmäßige Konsultationen, wodurch ebenfalls ein Prozess der Informalisierung der Außenpolitik durch regelmäßige persönliche Kontakte vo-
rangetrieben wird.
Damit steht die Bundesregierung in neuer Weise an der Schnittstelle zwischen Außen- und Innenpolitik. Weniger denn je kann sie die internationalen Kontakte monopolisieren, andererseits erwachsen ihr in Bezug auf die internationale Regulierung ständig neue Aufgaben, die sowohl Risiken bergen wie Möglichkeiten innenpolitischer Profilierung bieten. In allen wesentlichen Fragen, von der Friedenserhaltung oder -erzwingung über die Wirtschaftspolitik bis zur Sicherung der Renten angesichts der demographischen Lücke erwartet die Öffentlichkeit Führung von der Bundesregierung. Dies gilt auch im internationalen Feld, das mit einer unübersehbaren Fülle von Mitspielern besetzt ist, u.a. neuen transnationalen pressure groups unterschiedlicher Art, von der Europäischen Automobilindustrie bis zu Greenpeace und Amnesty International. Gleichwohl bleibt die Regierung den Bürgern letztlich verantwortlich.
Die öffentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten haben sich in der modernen, international verflochtenen Welt ausgedehnt. Statt von natürlichen Gegebenheiten hängen sie immer stärker von politisch-ökonomischen Entscheidungen und deren Folgen ab. In modernen Demokratien greifen daher die Staatsorgane zur Sicherung von Effektivität, Kontrolle oder Loyalität in immer neue Lebensgebiete ein, in D resultiert daraus eine Staatsquote von über 50%. Äußeres Anzeichen für diese Entwicklung ist die Bildung immer neuer Ministerien gewesen. Zu den "klassischen Ressorts" (Außen, Innen, Krieg/Verteidigung, Justiz und Finanzen) trat schon im Ersten Weltkrieg das Wirtschaftsministerium, in der Weimarer Republik folgten Landwirtschafts- und Arbeitsministerium. Der wachsenden Bedeutung des Verkehrs wurde durch ein Ministerium Rechnung getragen, das für Bundesstraßen, Autobahnen, Bahnen und den Luftverkehr zuständig ist (Verkehrspolitik ). Den Rückstand Ds in der Forschung nach dem Zweiten Weltkrieg suchte die BRD zunächst mit einem "Atomministerium" zu begegnen, aus dem später das Ministerium für Forschung und Technologie wurde. Dem "Bildungsnotstand" sollte 1970 das Ministerium für Bildung und Wissenschaft abhelfen. Auf die Umweltproblematik wurde nach der Katastrophe von Tschernobyl 1986 mit einem Umweltministerium reagiert, das zunächst auch den Begriff "Reaktorsicherheit" im Namen trug. Auch die Schwerpunkte Familie, Frauen, Jugend und Senioren wurden von verschiedenen Regierungen politisch besonders akzentuiert und in der Namensgebung von Ministerien berücksichtigt (Familienpolitik ).
Für die Erhöhung der Zahl der Ministerien waren auch Gesichtspunkte der Öffentlichkeitswirksamkeit und der Berücksichtigung unterschiedlicher Parteien, Strömungen und Regionen maßgebend. Neben den Ministern gibt es seit 1966 Parlamentarische Staatssekretäre, deren Zahl ebenfalls immer weiter erhöht wurde, obwohl ihre Aufgabenbereiche oft nicht klar von denen der beamteten Staatssekretäre abgegrenzt werden konnten. 1990 wurde mit 18 Ministerien ein Höchststand erreicht. Nach öffentlicher Kritik wurde die Zahl der Ministerien bei der Regierungsbildung 1994 von 18 auf 16 zurückgenommen, allerdings wuchs die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre erneut von 26 auf 27. Aus der Zusammenlegung von jeweils zwei Ministerien entstanden 1994 das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ende 1997 wurde im Zuge der Privatisierung das Postministerium aufgelöst. Das Arbeitsministerium wurde 2002 mit dem Wirtschaftsministerium verbunden, damit sank die Zahl der Ministerien auf 13. Besonders deutlich ist die zahlenmäßige Vergrößerung des Führungspersonals im Bundeskanzleramt, das zur Zeit Adenauers nur von einem Staatssekretär verwaltet wurde. Inzwischen sind dort ein Staatsminister und die Kulturstaatsministerin angesiedelt. 13% der Abgeordneten der Regierungsparteien sind Minister oder parlamentarische Staatssekretäre, die Verflechtung zwischen der Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit ist damit weit geringer als in Großbritannien, wo jeweils ein Drittel der Abgeordneten der Mehrheitspartei Regierungsämter übernimmt.
In den Bundesländern sind über die Jahre ähnliche Ausweitungen erfolgt, wobei besonders die Größe der bayerischen Staatskanzlei auffällt. 1994 ist diese Entwicklung bei den Regierungsbildungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz korrigiert worden. Auch in Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen wurden 1995/96 Einschnitte vorgenommen. 1999 reduzierte Bremen seinen Senat weiter auf sieben Mitglieder.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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19. März 2010
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