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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Treuhandanstalt


Dieter Grosser
Inhalt

1. Rechtliche Grundlagen

2. Die Praxis der THA

Literatur

1. Rechtliche Grundlagen
Am 1.3.1990 beschloss der Ministerrat der DDR die Gründung der "Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums" (THA). Nach dem Willen der Regierung Modrow sollte die THA das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Wirtschaftsleitende Funktionen sollte die THA nicht ausüben. Die Haupttätigkeit der "Ur-Treuhand" bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Diese Aufgabe war bis Juni 1990 erst zum kleinen Teil abgeschlossen. Die Regierung de Maizière begann mit der Restitution von überwiegend kleineren Unternehmen, deren Eigentümer 1972 enteignet worden waren. Im Juni 1990 hatte die "Ur-Treuhand" 143 Planstellen; sie waren fast ausschließlich durch Personen besetzt, die vorher in den Fachministerien und im Finanzministerium der DDR gearbeitet hatten. Am 17.6. 1990 beschloss die Volkskammer das Treuhandgesetz, das die Regierung de Maizière in enger Kooperation mit der Bundesregierung entworfen hatte.

Zusammen mit dem Staatsvertrag vom 18.5. 1990 und dem Einigungsvertrag vom 20.8.1990 bildet das Treuhandgesetz vom 17.6.1990 die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der THA nach der Vereinigung. Die wichtigsten Bestimmungen des Treuhandgesetzes sind:

1 Abs. 1: "Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren. Volkseigenes Vermögen kann auch in durch Gesetz bestimmten Fällen Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern sowie der öffentlichen Hand als Eigentümer übertragen werden. Volkseigenes Vermögen, das kommunalen Aufgaben und kommunalen Dienstleistungen dient, ist durch Gesetz den Gemeinden und Städten zu übertragen".

2 Abs. 1: "Die Treuhandanstalt ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie dient der Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft."

2 Abs. 6: "Die Treuhandanstalt hat die Strukturanpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes zu fördern, indem sie insbesondere auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und deren Privatisierung Einfluss nimmt. Sie wirkt darauf hin, dass sich durch zweckmässige Entflechtung von Unternehmensstrukturen marktfähige Unternehmen herausbilden und eine effiziente Wirtschaftsstruktur entsteht."

Abs. 1: "Die Einnahmen der Treuhandanstalt werden vorrangig für die Strukturanpassung der Unternehmen ..., in zweiter Linie für Beiträge zum Staatshaushalt und zur Deckung der laufenden Ausgaben der Treuhandanstalt verwendet ...".

5 Abs. 2: "Nach einer Bestandsaufnahme des volkseigenen Vermögens ... sowie nach seiner vorrangigen Nutzung für die Strukturanpassung der Wirtschaft und für die Sanierung des Staatshaushalts wird nach Möglichkeit vorgesehen, dass den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung von Mark der DDR auf DM 2 zu 1 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann."

8 Abs. 1: "Die Treuhand-Aktiengesellschaften haben unter Hinzuziehung von Unternehmensberatungs- und Verkaufsgesellschaften sowie Banken und anderen geeigneten Unternehmen zu gewährleisten, dass in ihrem Bereich folgende Aufgaben unternehmerisch und weitestgehend dezentral gelöst werden:

Privatisierung durch Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Vermögensanteilen,

Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,

Stillegung und Verwertung des Vermögens von nicht sanierungsfähigen Unternehmen oder Unternehmensteilen."

Die THA wurde am 3.10.1990 bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Bisher unter Aufsicht des Ministerpräsidenten der DDR wurde sie nun der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministers unterstellt, der die Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister und zuständigen Fachministerien wahrnimmt. Die Bundesregierung berief nun die Mitglieder des Verwaltungsrats (23, unter ihnen je ein Vertreter der neuen Bundesländer); der Verwaltungsrat wählt den Vorstand und überwacht und unterstützt dessen Tätigkeit. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten der THA, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Mitgliedern. Er führt die Geschäfte der THA. Die Zentrale der THA in Berlin verwaltet alle Unternehmen mit mehr als 1500 Beschäftigten direkt, außerdem die "Gesellschaft zur Privatisierung des Handels", das Vermögen des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit sowie das Vermögen der Parteien. Unternehmen mit weniger als 1.500 Beschäftigten werden von den 15 regionalen Niederlassungen verwaltet.

Zum Zeitpunkt der Vereinigung am 3.10. 1990 war die THA noch kaum arbeitsfähig. Personal- und Sachmittelausstattung waren immer noch völlig unzureichend. Seit Juli 1990 war es unter dem Druck der Bundesregierung zwar gelungen, wenigstens die Führungsspitze mit westdeutschen Persönlichkeiten zu besetzen. D. Rohwedder, bis dahin Vorstandsvorsitzender der Hoesch-AG, wurde am 1.7.1990 Vorsitzender des Verwaltungsrates. Präsident wurde am 16.7.1990 R. Gohlke, vorher Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bundesbahn. Nach Gohlkes Rücktritt am 16.8.1990 übernahm Rohwedder das Amt des Präsidenten der THA. Verwaltungsratsvorsitzender wurde der bisherige Vorstandsvorsitzende der Kaufhof-AG J. Odewald. Erst nach der Vereinigung gelang es, den Einfluss der "alten Seilschaften" zurückzudrängen. Nun begann auch ein zügiger Ausbau der THA.

Ein Jahr nach der Vereinigung umfasst sie 3.000, Ende 1993 4.600 Mitarbeiter.

Am 1.4.1991 wurde Rohwedder ermordet. Seine Nachfolgerin im Amt des Präsidenten wurde B. Breuel, bis 1990 Finanzministerin in Niedersachsen.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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30. Juli 2010
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