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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Treuhandanstalt |

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Dieter Grosser
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Leitlinie war die von Rohwedder geprägte Formel "schnelle Privatisierung, entschlossene Sanierung, behutsame Stillegung". Am 1. Juli 1990 waren der THA etwa 8.500 Betriebe mit über 4 Mio. Beschäftigten unterstellt. Durch Entflechtung stieg die Zahl der Betriebe auf über 12.000. Schon Anfang 1990 hatten Experten der Regierung Modrow lediglich 40% der DDR-Unternehmen als rentabel eingestuft, 30% als sanierungsbedürftig, den Rest als nicht sanierungsfähig. Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion brachte auch die meisten der vorher noch rentablen Unternehmen mindestens vorübergehend um die Wettbewerbsfähigkeit. Die noch im Herbst 1990 übliche Annahme, der Wert der Unternehmen der DDR betrage 600 Mrd. DM, begünstigte die Hoffnung, die THA werde ihre Tätigkeit aus Privatisierungserlösen finanzieren können. Der mit der Währungsunion einsetzende drastische Rückgang der Nachfrage nach DDR-Produkten wurde dabei unterschätzt, die Qualität der Produktionsmittel und die Fähigkeit der DDR-Unternehmen zur Entwicklung besserer Produkte und zur Erschließung neuer Märkte wurde weit überschätzt. Hinzu kam, dass der Verlust des für die Industrie wichtigen sowjetischen Marktes 1990 noch nicht abzusehen war. Anfang 1991 war aber bereits deutlich, dass die meisten der THA unterstellten Unternehmen keine Aussicht hatten, in absehbarer Zeit Gewinne zu erwirtschaften.
Die Privatisierung erfolgte durch Verkauf von Unternehmen oder von Teilen von Unternehmen. Beim Verkauf wurde nicht allein die Höhe des Angebots berücksichtigt, sondern die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts, die Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze, die Höhe der Folgeinvestitionen. Die Übernahme von sozialen Verpflichtungen sowie von finanziellen und ökologischen Altlasten durch den Käufer wurde im Kaufpreis berücksichtigt; auf diese Weise verringerte sich der Kaufpreis drastisch; in vielen Fällen konnten lediglich negative Verkaufserlöse erzielt werden. Als erhebliches Hindernis für die Privatisierung erwiesen sich die Restitutionsansprüche von Alteigentümern. Die THA drängte daher schon seit dem Oktober 1990 auf Änderung des in den Einigungsvertrag übernommenen Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, dessen § 3 Abs. 2 die THA daran hinderte, Unternehmen oder Unternehmensteile zu veräußern, falls die Zustimmung der Personen, die Restitutionsansprüche angemeldet hatten, nicht vorlag. Das Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen vom 22.3.1991 ("Hemmnisbeseitigungsgesetz") brachte eine Einschränkung des Restitutionsanspruchs. Die THA hatte nun die Möglichkeit, sich über Restitutionsansprüche hinwegzusetzen, wenn Interessenten, die nicht restitutionsberechtigt waren, mehr Arbeitsplätze und höhere Investitionen zusagten als die tatsächlichen oder möglichen früheren Eigentümer, denen in diesen Fällen nur Entschädigung gewährt werden musste. Das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14.7. 1992 schränkte die Möglichkeiten, Privatisierungen durch Restitutionsansprüche zu behindern, noch weiter ein.
In fast allen der THA unterstellten Unternehmen waren radikale Schrumpfungsprozesse vor der Privatisierung unvermeidbar. Der Personalbestand musste drastisch verringert, ganze Betriebsteile mussten stillgelegt werden. Diese "passive Sanierung" betrieb die THA mit erheblichen Mitteln, 1991 z.B. mit 9,9 Mrd. DM, die Hälfte davon für Sozialpläne. Zugleich stützte die THA ihre Unternehmen durch eine Vielzahl von Leistungen. Sie glich die laufenden Betriebsverluste aus, gewährte Bürgschaften für Bankkredite, Zuschüsse zu Eigenkapitalerhöhungen und Verlustausgleichsdarlehen, übernahm in vielen Fällen die Altschulden und einen Teil der ökologischen Altlasten. Unternehmen, die als wichtig für die Wirtschaftsstruktur einer ganzen Region eingestuft wurden, erhielten unter dem Schlagwort "Erneuerung industrieller Kerne" besonders hohe Subventionen. Zu diesen "Kernen" gehörten Teile der Werften an der Ostsee, der Chemieunternehmen in Sachsen-Anhalt, von ECO-Stahl in Brandenburg oder von Zeiss-Jena.
Unternehmen, die als nicht sanierungsfähig eingestuft wurden, suchte die THA zu liquidieren. Das gelang ihr bei größeren Industrieunternehmen wegen politischer Widerstände allerdings nicht immer.
Zum 31.12.1994 wurde die THA aufgelöst. Von ihren über 12.000 Unternehmen hatte sie 7.853 voll privatisiert oder vollständig kommunalisiert. Unter den voll privatisierten Unternehmen waren etwa 1.600 nicht verkauft, sondern an die Alteigentümer zurückgegeben worden. 2.700 der voll privatisierten Unternehmen waren zu besonders günstigen Konditionen an im Unternehmen tätige Manager abgegeben worden ("Management Buy Outs"). 3.713 Unternehmen befanden sich in Liquidation oder waren liquidiert. Von den 4,1 Mio. Arbeitsplätzen, die am 1.7.1990 in den der THA unterstellten Unternehmen bestanden, gab es Ende 1994 in den Unternehmen, die privatisiert oder noch im Portfolio der THA waren, einschließlich der von den Investoren zugesagten Arbeitsplätze noch 1,5 Mio. Die Privatisierungserlöse betrugen bis Ende 1994 einschließlich der noch nicht gezahlten, aber vertraglich vereinbarten Beträge rund 60 Mrd. DM. Den Erlösen standen Ausgaben von weit über 300 Mrd. DM gegenüber. Die Gesamtverschuldung der THA wurde Ende 1994 auf 260-270 Mrd. DM geschätzt.
Die Nachfolge der THA traten am 1.1. 1995 mehrere Institutionen an. Die "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" ist zuständig für Vertragsmanagement, Reprivatisierung und Abwicklung. Der Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin wurde die Betreuung der noch zu privatisierenden Unternehmen sowie der Auslaufgesellschaften des Bergbaus übertragen. Der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH obliegen Verpachtung und Verkauf des umfangreichen Bestandes an land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft mbH verwaltet und verkauft die übrigen Immobilien.
Die Bewertung der Arbeit der THA ist äußerst umstritten. Kritiker werfen der THA vor, zu schnell privatisiert, zu wenig saniert und zu viele Arbeitsplätze aufgegeben zu haben. Auch seien westdeutsche Investoren gegenüber ostdeutschen Interessenten bevorzugt worden; überdies sei die im THA-Gesetz vorgesehene Beteiligung der Bürger der ehemaligen DDR am einstigen "Volkseigentum" nicht verwirklicht worden. Außerdem wird auf grobe Fehlentscheidungen der THA als Folge mangelhafter Kontrolle verwiesen. Bundesregierung und THA-Vertreter betonen hingegen, dass es zur schnellen Privatisierung keine Alternative gab, und sehen es als Erfolg an, dass es gelang, ein Drittel der Arbeitsplätze in den der THA zugeordneten, überwiegend konkursreifen Unternehmen zu retten.
Eine objektive Bewertung der THA muss in Betracht ziehen, dass alle wichtigen Entscheidungen der THA im engen Kontakt mit Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium getroffen wurden. Der Handlungsspielraum, den die THA hatte, war somit lediglich im Detail erheblich; in den Grundsatzfragen war er gering. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass im Verwaltungsrat der THA auch Gewerkschaftsvertreter und Vertreter der neuen Bundesländer mitwirkten und Entscheidungen oft einstimmig getroffen wurden. Den von Maßnahmen der THA betroffenen Bürgern war dies nicht bewusst; die THA zog somit Kritik auf sich, die sich sonst gegen die Bundesregierung oder gegen Landesregierungen gerichtet hätte. Von den politisch Verantwortlichen wurde diese Entlastungsfunktion der THA gewollt und genutzt.
Im Rückblick fällt es überaus schwer, eine grundsätzliche Alternative zu der von der THA betriebenen Politik zu erkennen. Wettbewerbsfähigkeit erreichten in den neuen Bundesländern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur Unternehmen, die mit neuen modernen Produktionsanlagen ausgestattet wurden. Die THA wäre ganz außerstande gewesen, in Tausenden von Unternehmen wirtschaftlich vertretbare Investitionen zu planen. Sie hätte auch wenig tun können, um ihren Unternehmen Absatzmärkte zu erschließen. Die Privatisierung durch Verkauf an westdeutsche Unternehmen war in der Regel die effizienteste und schnellste Möglichkeit, ostdeutsche Betriebe mit neuen Anlagen auszustatten und ihnen zugleich Zugang zu westlichen Märkten zu verschaffen. Dies gilt umso mehr, als die hohen Lohnsteigerungen in Ostdeutschland bald die Hoffnung zunichte machten, ostdeutsche Unternehmen könnten durch relativ niedrige Lohnstückkosten konkurrenzfähig werden. Richtig ist, dass die schnelle Privatisierung die Privatisierungserlöse reduzierte. Unstrittig ist auch, dass die große Zahl der Verträge eine ausreichende Kontrolle sowohl der Investoren als auch der Treuhand-Mitarbeiter behinderte und manchmal kriminelle Machenschaften begünstigte. Zu fragen ist nur, ob die gesamtwirtschaftlichen Schäden bei langsamerem Vorgehen nicht noch weit größer gewesen wären. Richtig ist, dass die ostdeutschen Bürger keine Anteile am Produktivvermögen der ehemaligen DDR erhielten. Eine Vermögensbeteiligungs-Lösung hätte jedoch im Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion verbindlich festgelegt werden müssen; sie lag nicht in der Kompetenz der THA. Auch ist zu fragen, ob angesichts des Zustandes des Anlagevermögens der DDR eine Beteiligungslösung überhaupt vertretbar gewesen wäre.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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