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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Politische Elite |

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Dietrich Herzog / Wilhelm Bürklin
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3. Partei- und Parlamentseliten in der ersten Phase des Vereinigungsprozesses |
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Die personelle Erneuerung der politischen Führungsschicht im vereinten D. war insgesamt erheblich, ihr Ausmaß aber unterschiedlich in den einzelnen Funktionsbereichen. Was die Führungsgremien der Parteien betrifft, so rückte zwar zunächst eine Anzahl (vergleichsweise junger) Politiker aus den neuen Bundesländern in die Bundesvorstände ein, was überall dadurch unterstützt wurde, dass man durch kurzfristige, aber auch nur kurzlebige Satzungsänderungen neue Vorstandsämter schuf. Insgesamt aber fallen drei generelle Tatbestände ins Auge: Erstens blieben besonders einflussreiche Positionen, namentlich die des Vorsitzenden, des Generalsekretärs, des Schatzmeisters und der meisten stellvertretenden Vorsitzenden, auch in den Vorständen der vereinigten Parteien zunächst mit denselben Personen besetzt.
Zweitens gelangten - selbst in Relation zur Bevölkerungszahl - nur sehr wenige Führungsmitglieder der 1989/90 reformierten bzw. neu gegründeten ostdeutschen Parteien in die nun gesamtdeutschen Führungsgremien. Ein hervorstechendes Beispiel dafür ist der Demokratische Aufbruch: Von den im Februar 1990 gewählten 19 Vorstandsmitgliedern wurde nicht eine einzige Person in den ersten gesamtdeutschen CDU-Vorstand gewählt. Das gelang nur dem seinerzeitigen DA-Vorsitzenden (Rainer Eppelmann) - aber erst vier Jahre später. In der SPD wurden 1990 alle zehn Vorstandsmitglieder der zuvor neu gegründeten ostdeutschen Sozialdemokratie kooptiert, und zwar ohne Wahl kraft Satzungsänderung.
Drittens konnten sich nur wenige derjenigen ostdeutschen Politiker, die in die ersten gesamtdeutschen Parteivorstände gekommen waren, auch in den folgenden Jahren in den Führungsspitzen halten. Es gab viele spektakuläre Rücktritte, häufig durch biographische Verquickungen mit der SED-Regime verursacht. Dramatisch war der generelle Schwund an ostdeutschem Führungspersonal der "ersten Stunde". Weder die Akteure der friedlichen Revolution, noch die führenden Mitglieder der in der Endphase der DDR neu gegründeten bzw. reformierten Parteien konnten sich dauerhaft in ihren Parteien etablieren. Von den insgesamt knapp 40 Repräsentanten der ostdeutschen Landesverbände, die 1990 (bei den Bündnisgrünen 1993) Mitglieder ihrer ersten gesamtdeutschen Parteivorstände wurden, waren zwei Wahlperioden später (1994/95) nur noch drei Personen weiterhin in ihren Führungsgremien, und dies auch nur im Parteivorstand der SPD (Wolfgang Thierse, Regine Hildebrandt, Reinhard Höppner) (Herzog 1997).
Auf parlamentarischer Ebene war die Personalfluktuation beträchtlich. Während in den früheren Legislaturperioden durchschnittlich jeweils ein Viertel der Abgeordneten neu ins Parlament kamen, waren im 12. Deutschen Bundestag nicht weniger als 43% Neulinge. Dabei stellten die 128 Abgeordneten (19%) aus den neuen Bundesländern ein wesentliches Kontingent. Unter ihnen wiederum findet man einen hohen Anteil von Personen aus den Transitionseliten der ehemaligen DDR: Mehr als die Hälfte (55%) waren bereits Abgeordnete der (demokratisch gewählten) 10. Volkskammer, zwei saßen am (zentralen) Runden Tisch, und immerhin fünf der 23 Mitglieder des letzten DDR-Kabinetts de Maizičre gelangten in den 12. Bundestag. Insofern zeigte die neue Abgeordnetenschaft des ersten gesamtdeutschen Bundestages eine starke personelle Verknüpfung mit den parlamentarischen Repräsentanten während der Endphase der DDR. Deren Erfahrungen waren also im Bundestag durchaus präsent.
Ein anderes Bild ergibt sich indes bei der Analyse der parlamentarischen Führungspositionen. Zwar wählten die Fraktionen jeweils einen ostdeutschen Abgeordneten in den Kreis der (einflussreichen) parlamentarischen Geschäftsführer; in den sonstigen Führungspositionen (Engerer Fraktionsvorstand, Leiter von Arbeitsgruppen und -kreisen) blieb die Repräsentanz - und damit der unmittelbare politische Einfluss - ostdeutscher Parlamentarier eher gering. Dabei war im Management der Fraktionen der Personalaustausch zwischen der 11. und 12. Legislaturperiode durchaus beträchtlich, sogar höher als im Gesamtparlament; weit über die Hälfte der einflussreichen Fraktionspositionen wurde neu besetzt.
Ein ähnliches Ausmaß der Personalfluktuation zeigt sich auch in der Leitung der 24 Ständigen Ausschüsse des Bundestages: Rund 65% neue Vorsitzende, während umgekehrt wiederum nur ein ostdeutscher Abgeordneter Ausschussvorsitzender wurde.
Betrachtet man das Sozialprofil des ersten gesamtdeutschen Parlaments, so fällt auf, dass die Bundestagswahl 1990 keine Zäsur in der Entwicklung der parlamentarischen Rekrutierungsmuster bedeutete. Zwar stieg der Anteil weiblicher Abgeordneter sprunghaft an (von 16% im 11. Bundestag auf 21%) (Frauen und Politik), wie auch erstmals wiederum (evangelische) Pfarrer (über die ostdeutschen Landeslisten) in den Bundestag gelangten. Jedoch hielten sich ansonsten die Veränderungen im Rahmen bisheriger Trends: Eine gewisse Verjüngung, ein nochmaliger Anstieg der Zahl der Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst (und hier insbesondere aus den Bildungsberufen sowie aus der technischen Intelligenz), eine weitere Akademisierung. Dagegen blieben der Anteil von Arbeitern marginal (1%), der Anteil von Organisationsfunktionären (14%), von Angestellten aus der Privatwirtschaft (10%) sowie von Unternehmern (7%) nahezu unverändert. Das trifft auch auf die soziale Zusammensetzung der einzelnen Fraktionen zu. So fehlten in der neuen, zunächst nur ostdeutschen Fraktion Bündnis 90/Grüne - ähnlich wie in der früheren westdeutschen Grünen-Fraktion - selbständige Unternehmer, Verwaltungsjuristen oder Arbeiter. (Hess 1992).
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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