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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Politische Elite |

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Dietrich Herzog / Wilhelm Bürklin
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Die elitensoziologische Entwicklung in dem Jahrzehnt nach der deutschen Wiedervereinigung zeigt sowohl kontinuierliche als auch abrupte Veränderungen. Ersteres gilt für die parlamentarische Ebene. Kontinuierlich steigt der Anteil weiblicher Abgeordneter: von 21 Prozent (1990) auf 26 Prozent (1994) und 31 Prozent (1998) bis auf 32 Prozent (nach der Wahl 2002). Auch die Rate der personellen Erneuerung des Deutschen Bundestages ist hoch und zuletzt sogar noch gestiegen. Bei jeder Wahl kommt rund ein Viertel neuer Abgeordneter ins Parlament, bei der Bundestagswahl 2002 lag dieser Anteil sogar bei 30%; d.h. von den 603 Abgeordneten (incl. Überhangmandate) sind 182 erstmals im Bundestag vertreten. Der Austausch der politischen Elite wurde dadurch verstärkt, dass mit Ende der 14. Legislaturperiode zahlreiche führende Politiker der Ära Kohl aus dem Bundestag ausgeschieden sind. Mit diesem politischen Generationswechsel vollzieht sich der Übergang in die "Berliner Republik". Im Zuge dieser Neuformierung hat auch die Rolle der seinerzeit am Umbruch in der DDR beteiligten Politiker an Bedeutung verloren. Waren unter den Abgeordneten des 14. Deutschen Bundestages, gewählt im September 1998, noch 37 Parlamentarier, die bereits Abgeordnete der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR waren, so hat sich deren Zahl mittlerweile halbiert.
Gering ist typischerweise die Personalzirkulation in den Führungsspitzen der Fraktionen und in den Leitungspositionen der Bundestagsausschüsse. Ein gewisses Maß an oligarchischer Führung ist offenbar in jedem Parlament notwendig, das - wie der Deutsche Bundestag - nicht nur "Volksvertretung" und "Gesetzgeber" ist, sondern auch als Teilnehmer an der allgemeinen "Staatsleitung" (Friesenhahn) entsprechenden Einfluss beansprucht.
Die zunehmende Bedeutung der Fraktionsführungen für die Personalrekrutierung zeigt sich auch daran, dass aus ihnen häufig neue Regierungsmitglieder hervorgehen. So hatten von den 14 Mitgliedern des zweiten Kabinetts Schröder sechs bereits Führungserfahrung in der Bundestagsfraktion, weitere fünf in einer Landtagsfraktion.
Auf der Regierungsebene brachte bereits der Machtwechsel von der christlich-liberalen zur sozialdemokratisch-grünen Koalition (nach der Wahl vom 27. September 1998) eine einschneidende Personalveränderung mit sich. Dabei bestätigte sich wieder einmal das für die Elitenrekrutierung in Deutschland seit langem gängige Muster: Das neue Führungspersonal kommt nicht aus einem breiteren Spektrum gesellschaftlicher Berufsgruppen sondern aus dem engeren politischen, insbesondere parlamentarisch-gouvernementalen, Funktionsbereich. Als Abgeordnete auf Bundes- oder Landesebene haben 13 von 14 Regierungsmitgliedern des zweiten Kabinetts Schröder Erfahrung aufzuweisen. Ausnahme ist die Ministerin der Justiz, die in ihrer bisherigen Laufbahn noch kein Mandat ausgeübt hat.
Die gewachsene Bedeutung der Länder als Rekrutierungsreservoir zeigt sich darin, dass vier Regierungsmitglieder frühere Ministerpräsidenten eines Landes waren und zwei ein Ministeramt auf Landesebene hatten. In dieser Rekrutierungspraxis kommt eine starke föderale Komponente zu Lasten der Bundestagsfraktion zum Ausdruck.
Auch in der zweiten sozialdemokratisch-grünen Regierungskoalition ist - wie schon bei früheren Kabinetten - die Positionsverflechtung zwischen Regierungsamt und Parteiführung beträchtlich. Die gewachsene Bedeutung des parteienstaatlichen Elements zeigt sich darin, dass neun Mitglieder des neuen Kabinetts Schröder ein herausgehobenes Parteiamt (Vorstand, Präsidium, Vorsitz) innehatten oder noch innehaben; sechs Mitglieder des Kabinetts üben auch heute noch ein Amt in Vorstand, Präsidium, als Vorsitzender oder stv. Vorsitzender aus.
Bisher galt für die Kabinettsmitglieder der Bündnisgrünen ein striktes Verbot von "Ämterkumulation" - eine Regel, die allerdings der Funktionslogik des parteienstaatlich-repräsentativen Systems nicht entspricht und zu einer Quelle lähmender Zerwürfnisse werden kann. Mittlerweile ist auch bei den Grünen die Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat in die Wege geleitet. Bei einer Basisbefragung sprachen sich rund zwei Drittel dafür aus, dass künftig zwei von sechs Bundesvorstandsmitgliedern davon ausgenommen werden.
Über einen wichtigen Teil der politischen Elite, die Ministerialbürokratie, liegen zur Zeit noch keine Analysen vor. Erkennbar ist allenfalls eine deutliche Aufstockung der Zahl der "Politischen Beamten". Gab es nach der Wahl 1998 21 beamtete und 22 parlamentarische Staatssekretäre, so sind seit der Wahl 2002 27 beamtete und 23 parlamentarische Staatssekretäre im Amt. Es erklärt sich aus der Logik des Regierungswechsels, dass nach 1998 nur fünf der insgesamt 24 beamteten Staatssekretäre, die schon unter der christlich-liberalen Vorgänger-Regierung dienten, im Amt blieben. Vergleichbar dazu gab es aber auch in der zweiten Regierung Schröder ein umfangreiches Revirement, das zum Teil mit der Neubesetzung der Ministerämter korrespondiert. Auch ohne Regierungswechsel machten die Minister von ihrem Recht Gebrauch, ihre Spitzenbeamten nach Kriterien der politischen Übereinstimmung oder auch mit Blick auf die Wahrung von Koalitionsabsprachen einzustellen oder zu entlassen.
Was die neuen Bundesländer betrifft, so hat sich dort die Konsolidierung der politischen Führungseliten fortgesetzt. Noch die ersten Landeskabinette waren einerseits durch Personalimport aus der westdeutschen Führungsschicht, andererseits durch zahlreiche spektakuläre Rücktritte von Ministerpräsidenten und Ministern gekennzeichnet. Nach den bisher vorliegenden Analysen (Derlien/Lock 1994, Welzel 1997) kann man jedoch in den ostdeutschen Ländern von der Herausbildung einer "neuen politischen Elite" sprechen: Rund 77 Prozent ihrer Mitglieder haben ihre politische Karriere erst nach 1990 begonnen. Auch ihre Laufbahnen zeigen bereits einen deutlichen Trend zur politischen Professionalisierung. Wobei, wie die erwähnten Autoren hervorheben, "erstaunlich (ist), in welch geringem Umfang die Gegenelite, die maßgeblich zur Implosion der DDR beigetragen hat, selbst die Macht übernehmen konnte".
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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